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   BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07   

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BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07 (https://dejure.org/2008,9212)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2008 - VII R 46/07 (https://dejure.org/2008,9212)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - VII R 46/07 (https://dejure.org/2008,9212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. Dezember 2007 III ZR 27/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 588; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1998 9 C 6.98, BVerwGE 107, 117) kann zwar nach Überleitung eines Verfahrens wegen der Zulassung eines Rechtsmittels in das Rechtsmittelverfahren, wie sie auch in § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO vorgesehen ist, die Rechtsmittelbegründung durch Bezugnahme auf die Begründung des Rechtsmittelzulassungsantrags vorgenommen werden, sofern dieser den inhaltlichen Anforderungen an die Begründung des fraglichen Rechtsmittels genügt.

    Das Vorliegen einer --den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügenden-- Beschwerdebegründung des ehemaligen Beschwerdeführers und nunmehrigen Revisionsführers genügt also für sich genommen zur Begründung einer Revision nicht; das Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 IV ZR 140/03 (NJW 2004, 2981), das etwas anderes angenommen hatte, ist überholt (vgl. BGH-Beschluss in NJW 2008, 588).

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. Dezember 2007 III ZR 27/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 588; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1998 9 C 6.98, BVerwGE 107, 117) kann zwar nach Überleitung eines Verfahrens wegen der Zulassung eines Rechtsmittels in das Rechtsmittelverfahren, wie sie auch in § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO vorgesehen ist, die Rechtsmittelbegründung durch Bezugnahme auf die Begründung des Rechtsmittelzulassungsantrags vorgenommen werden, sofern dieser den inhaltlichen Anforderungen an die Begründung des fraglichen Rechtsmittels genügt.
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken

    Auszug aus BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07
    Das Vorliegen einer --den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügenden-- Beschwerdebegründung des ehemaligen Beschwerdeführers und nunmehrigen Revisionsführers genügt also für sich genommen zur Begründung einer Revision nicht; das Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 IV ZR 140/03 (NJW 2004, 2981), das etwas anderes angenommen hatte, ist überholt (vgl. BGH-Beschluss in NJW 2008, 588).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; mindestens muss sie in Form einer Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, BAGE 126, 339; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff.; BFH 20. Juni 2008 - VII R 46/07 - Rn. 2) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 875/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; mindestens muss sie in Form einer Bezugnahme erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 62 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 9; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff., NJW 2008, 588; BFH 20. Juni 2008 - VII R 46/07 - Rn. 2).
  • BFH, 19.02.2009 - II R 61/07

    Revisionsbegründung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Nichtzulassungsbeschwerde den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügt (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2008 VII R 46/07, BFH/NV 2008, 1691).
  • BFH, 22.01.2009 - II R 9/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

    Eine derartige Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde kann eine eigenständige Revisionsbegründung allerdings nur ersetzen, wenn die Beschwerdebegründung den inhaltlichen Anforderungen an die Revisionsbegründung genügt (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2008 VII R 46/07, BFH/NV 2008, 1691, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2009 - II R 10/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

    Eine derartige Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde kann eine eigenständige Revisionsbegründung allerdings nur ersetzen, wenn die Beschwerdebegründung den inhaltlichen Anforderungen an die Revisionsbegründung genügt (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2008 VII R 46/07, BFH/NV 2008, 1691, m.w.N.).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 876/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; mindestens muss sie in Form einer Bezugnahme erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 62 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 9; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff., NJW 2008, 588; BFH 20. Juni 2008 - VII R 46/07 - Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9859
BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07 (1) (https://dejure.org/2008,9859)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2008 - VII R 46/07 (1) (https://dejure.org/2008,9859)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2008 - VII R 46/07 (1) (https://dejure.org/2008,9859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Begründung der Revision durch Bezugnahme auf eine in einem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision abgegebene Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07
    Es wäre daher, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Beschluss vom 18. März 1981 I R 102/77 (BStBl II 1981, 578) erkannt habe, überflüssige Förmelei, die Begründung der Beschwerdeschrift zu wiederholen, statt lediglich auf sie zu verweisen.

    Dementsprechend hat auch die Klägerin in ihrem verspätet abgegebenen, auf den BFH-Beschluss in BStBl II 1981, 578 gestützten Schriftsatz nicht geltend gemacht, eine Revisionsbegründung sei im Streitfall überflüssig, sondern sie könne durch eine Bezugnahme auf die Begründung einer vorangegangenen Nichtzulassungsbeschwerde ersetzt werden.

  • FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02

    Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07
    Die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Mai 2006 4 K 409/02 ist mit Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2007 VII B 271/06, welcher dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 9. Januar 2008 zugestellt worden ist, zugelassen worden.
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07
    Es ist jedoch seitens der Klägerin weder dargelegt noch auch nur sonst erkennbar, dass die Klägerin auf eine fristgerechte Begründung ihrer Revision deshalb verzichtet hat, weil sie aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Juli 2004 IV ZR 140/03 (Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2981) angenommen hätte, es bedürfe --nachdem die Revision von dem beschließenden Senat selbst zugelassen und deshalb das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in das Revisionsverfahren kraft Gesetzes übergeleitet worden ist-- keiner Begründung der Revision, weil die von der Klägerin in dem vorgenannten Beschwerdeverfahren vorgelegte Begründung den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügte.
  • BFH, 26.11.2008 - VII S 28/08

    Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge - Willkür - Anfechtbarkeit

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, der beschließende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil zugelassen, die Revision dann jedoch durch Beschluss vom 20. Juni 2008 VII R 46/07 mangels rechtzeitiger Begründung als unzulässig verworfen.

    Ein deswegen von der Klägerin gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 4. September 2008 VII R 46/07).

    Der --fristgerecht bei dem Bundesfinanzhof (BFH) eingegangene-- Schriftsatz der Klägerin vom 9. Juli 2008, mit dem die Anhörungsrüge erhoben worden ist, enthält keinerlei Darlegungen dieser Art. Er rügt die rechtliche Würdigung des Beschlusses des Senats vom 20. Juni 2008 VII R 46/07 und begehrt sinngemäß die Fortsetzung des betreffenden Revisionsverfahrens, weil die Klägerin ohne Verschulden gehindert gewesen sei, ihre Revision, wie vom Senat für erforderlich gehalten, unbeschadet des bereits zur Begründung ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren VII B 271/06 Vorgetragenen zu begründen.

  • BFH, 24.05.2023 - XI R 34/21

    Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung

    Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO sind die Tatsachen zur Begründung eines solchen Begehrens bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 04.09.2008 - VII R 46/07, BFH/NV 2009, 38, Rz 5; vom 13.09.2012 - XI R 48/10, Rz 12; vom 20.05.2015 - XI R 48/13, Rz 17; vom 14.12.2021 - VIII R 6/21, Rz 14; Rauch, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2023, 101, 102).
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