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   BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97   

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https://dejure.org/1997,17730
BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97 (https://dejure.org/1997,17730)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - VII R 47/97 (https://dejure.org/1997,17730)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - VII R 47/97 (https://dejure.org/1997,17730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage des Vorliegens eines wesentlichen, zur Zulässigkeit der Revision führenden Verfahrensmangels im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Vertretung eines im Verfahren Beteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.1997 - VII B 69/97

    Verletzung der Hinweispflicht durch das Finanzgericht im Falle eines

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97
    Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluß vom heutigen Tage (Az. VII B 69/97) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 22.09.1993 - II R 55/93

    Vorliegen eines wesentliches Verfahrensmangels, wenn das Gericht die gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozeßbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund, selbst wenn er unverschuldet eingetreten ist, an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. BFH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 IV R 40--42/94, BFH/NV 1995, 137; vom 12. April 1994 I R 44, 45/93, BFH/NV 1995, 41, und vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 12.04.1994 - I R 44/93
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozeßbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund, selbst wenn er unverschuldet eingetreten ist, an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. BFH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 IV R 40--42/94, BFH/NV 1995, 137; vom 12. April 1994 I R 44, 45/93, BFH/NV 1995, 41, und vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 29.06.1994 - IV R 40/94
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozeßbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund, selbst wenn er unverschuldet eingetreten ist, an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. BFH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 IV R 40--42/94, BFH/NV 1995, 137; vom 12. April 1994 I R 44, 45/93, BFH/NV 1995, 41, und vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 01.03.2001 - VII B 235/00

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Wiedereinsetzung

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozessbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund an der mündlichen Verhandlung nicht teilnimmt, selbst wenn dieser Grund unverschuldet eingetreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486; vom 29. Juli 1997 VII R 47/97, BFH/NV 1998, 65, und vom 25. März 1999 VII R 149/97, BFH/NV 1999, 1349).
  • BFH, 25.03.1999 - VII R 149/97

    Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Antrags auf Terminsaufhebung;

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozeßbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund an der mündlichen Verhandlung nicht teilnimmt, selbst wenn dieser Grund unverschuldet eingetreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486, und vom 29. Juli 1997 VII R 47/97, BFH/NV 1998, 65, m.w.N.).
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