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   BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00   

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https://dejure.org/2001,4131
BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00 (https://dejure.org/2001,4131)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2001 - VII R 5/00 (https://dejure.org/2001,4131)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2001 - VII R 5/00 (https://dejure.org/2001,4131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VO Nr. 1078/77; VO Nr. 804/68 Art. 5c; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 1, 3 und 4, Art. 7 Abs. 1, Art. 12 Buchst. d; VO Nr. 1546/88 Art. 7 Abs. 1; VO Nr. 1371/84 Art. 5 Nr. 1; MGV §§ 6a... , 7 Abs. 3, 3b und 4, § 9 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche - Landwirtschaft

  • Judicialis

    VO Nr. 1078/77; ; VO Nr. 804/68 Art. 5c; ; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 1; ; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 3; ; VO Nr. 857/84 Art. 3a Abs. 4; ; VO Nr. 857/84 Art. 7 Abs. 1; ; VO Nr. 857... /84 Art. 12 Buchst. d; ; VO Nr. 1546/88 Art. 7 Abs. 1; ; VO Nr. 1371/84 Art. 5 Nr. 1; ; MGV § 6a; ; MGV § 7 Abs. 3; ; MGV § 3b; ; MGV § 4; ; MGV § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 857/84 Art 3a Abs 4, MGV § 7 Abs 4, VwVfG § 48 Abs 2
    Freisetzung; Nichtvermarktung; Referenzmenge Milch; Vertrauensschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 561
  • BB 2001, 1622
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Es teilt die Rechtsansicht des FG, dass Art. 3a Abs. 2 Unterabs. 2 VO Nr. 857/84 auf den Fall einer Rückgabe von Neupachtflächen anzuwenden sei, und sieht diese Auffassung durch das EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 5/88 (EuGHE 1989, 2609) gestützt.

    Nach Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 857/84 und der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist zwar --vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der Vorschrift eingeräumten Befugnis, die Referenzmenge eines Betriebes im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses ganz oder zum Teil einem ausscheidenden Pächter zuzuteilen, von welcher Ermächtigung § 7 MGV Gebrauch macht-- die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich auf den Verpächter zu übertragen, der wieder die Verfügungsgewalt über seinen Betrieb erlangt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1989, 2609; BVerwG-Urteile vom 10. Dezember 1992 3 C 29.90, BVerwGE 91, 288, und vom 16. September 1993 3 C 37.92, BVerwGE 94, 143).

    Durch diese Bestimmungen wird das Prinzip der Flächenbindung der Referenzmenge, die das System der Referenzmengenregelung grundsätzlich prägt (vgl. z.B. EuGH-Urteile in EuGHE 1989, 2609, und vom 27. Januar 1994 Rs. C-98/91, EuGHE 1994, I-223), verwirklicht.

    ee) Dem steht schließlich das Urteil des EuGH in EuGHE 1989, 2609 auch nicht insofern entgegen, als der EuGH dort erkannt hat, die Rückgewähr eines verpachteten Betriebes nach Ablauf des Pachtverhältnisses habe Rechtsfolgen, die i.S. des Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 (VO Nr. 1371/84) der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 --ABlEG Nr. L 132/11-- (des späteren Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 VO Nr. 1546/88) mit denjenigen der Übertragung dieses Betriebes bei der Begründung des Pachtverhältnisses vergleichbar seien; denn mit beiden Vorgängen sei ein Wechsel des Besitzverhältnisses an den fraglichen Produktionseinheiten verbunden.

  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Das zu dieser Vorschrift ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 22. Oktober 1991 Rs. C-44/89 (EuGHE 1991, I-5119) führe aus, dass eine kommerzielle Verwertung der spezifischen Referenzmenge verhindert werden solle.

    Diese Zielsetzung der SLOM-Regelungen hat insbesondere auch der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 1991, I-5119 hervorgehoben.

    Denn vor dem 2. April 1984 an einen ehemaligen Milcherzeuger verpachtete Flächen können unter Umständen Einfluss auf dessen SLOM-Referenzmenge haben, sofern sie sich auf die Höhe der von dem Betrieb eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung ausgewirkt haben (vgl. Art. 3a Abs. 2 VO Nr. 857/84); bei Rückgabe solcher Flächen aus der Pacht dem Erzeuger die SLOM-Referenzmenge zu belassen, würde diesen entgegen den vom EuGH in dem Urteil in EuGHE 1991, I-5119 formulierten Grundsätzen in den Genuss eines Vorteils bringen, welcher ihm wegen seines Vertrauens gewährt worden ist, trotz einer eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung seine frühere Milchproduktionskapazität wieder erlangen zu können, ohne daran durch das Fehlen eines inzwischen eingeführten öffentlich-rechtlichen Produktionsrechtes ("Quote" der abgabefreien Produktion) gehindert zu werden.

  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Durch diese Bestimmungen wird das Prinzip der Flächenbindung der Referenzmenge, die das System der Referenzmengenregelung grundsätzlich prägt (vgl. z.B. EuGH-Urteile in EuGHE 1989, 2609, und vom 27. Januar 1994 Rs. C-98/91, EuGHE 1994, I-223), verwirklicht.

    Jede Referenzmenge bleibt zwar an die Fläche gebunden, für die sie zugeteilt worden ist (EuGH-Urteil in EuGHE 1994, I-223).

  • EuGH, 23.01.1997 - C-463/93

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Entscheidend sind auch für den EuGH nicht die bürgerlich-rechtlichen Vorgänge, sondern die Vergleichbarkeit der im Gemeinschaftsrecht festgelegten abgabenrechtlichen Folgen, nämlich dass bei der Übertragung des Betriebes bei Begründung des Pachtverhältnisses die Referenzmengen auf den Pächter übertragen werden und diese deshalb grundsätzlich an den Eigentümer zurückfallen müssen, wenn der Pächter den Betrieb verlässt (EuGH-Urteil vom 23. Januar 1997 Rs. C-463/93, EuGHE 1997, I-255).
  • BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht insofern für das FG freilich selbst dann nicht, wenn es die Richtigkeit der unter 1) dargestellten rechtlichen Überlegungen des Senats nicht für offenkundig und folglich die Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 1 EG für erfüllt halten sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. u.a. zuletzt Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-86/90

    O'Brien / Irland u.a.

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Weitere Anforderungen stellt die VO in diesem Zusammenhang an die Milcherzeugung des Bewerbers um eine Referenzmenge nicht; sie verlangt insbesondere nicht, dass der ehemalige Nichtvermarkter die von ihm beabsichtigte Milcherzeugung mit Hilfe von Produktionsmitteln aufnimmt, die ihm zu Eigentum gehören (vgl. schon EuGH-Urteil vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25), oder dass er die Milchproduktion auf den Flächen wieder aufnimmt, die er schon vor der Zuteilung der beantragten Referenzmenge besessen und bewirtschaftet hat, oder dass er die Milcherzeugung sogar mit denselben Produktionsmitteln wieder aufnehmen will, die er vor Eingehung seiner Nichtvermarktungsverpflichtung zum Zwecke der Milcherzeugung bewirtschaftet hatte (s. schon EuGH-Urteil vom 3. Dezember 1992 Rs. C-86/90, EuGHE 1992, I-6251, 6283 für Produktionseinheiten, die dem fraglichen Betrieb zwischen dem Ende des Nichtvermarktungszeitraums und dem Zeitpunkt der vorläufigen Zuteilung der Referenzmenge eingegliedert wurden; vgl. auch Gehrke: Die Milchquotenregelung, 1996, S. 152; Lukanow/ Nies, Die Milchgarantiemengen-Regelung, 3. Aufl., Sankt Augustin 1990, S. 45).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Nach Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 857/84 und der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist zwar --vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der Vorschrift eingeräumten Befugnis, die Referenzmenge eines Betriebes im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses ganz oder zum Teil einem ausscheidenden Pächter zuzuteilen, von welcher Ermächtigung § 7 MGV Gebrauch macht-- die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich auf den Verpächter zu übertragen, der wieder die Verfügungsgewalt über seinen Betrieb erlangt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1989, 2609; BVerwG-Urteile vom 10. Dezember 1992 3 C 29.90, BVerwGE 91, 288, und vom 16. September 1993 3 C 37.92, BVerwGE 94, 143).
  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Entsprechend der Bedeutung des vom Gemeinschaftsrecht in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffs des "Betriebes" setzt dies lediglich voraus, dass die Milch mit Hilfe von Produktionseinheiten erzeugt wird, die von dem Inhaber der spezifischen (SLOM-)Referenzmenge selbständig bewirtschaftet werden, deren Bewirtschaftung also unter seiner Leitung und Verantwortung steht (vgl. Urteil des Senats vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654; FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 1994 IV 66/92 S-H, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 373).
  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Weitere Anforderungen stellt die VO in diesem Zusammenhang an die Milcherzeugung des Bewerbers um eine Referenzmenge nicht; sie verlangt insbesondere nicht, dass der ehemalige Nichtvermarkter die von ihm beabsichtigte Milcherzeugung mit Hilfe von Produktionsmitteln aufnimmt, die ihm zu Eigentum gehören (vgl. schon EuGH-Urteil vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25), oder dass er die Milchproduktion auf den Flächen wieder aufnimmt, die er schon vor der Zuteilung der beantragten Referenzmenge besessen und bewirtschaftet hat, oder dass er die Milcherzeugung sogar mit denselben Produktionsmitteln wieder aufnehmen will, die er vor Eingehung seiner Nichtvermarktungsverpflichtung zum Zwecke der Milcherzeugung bewirtschaftet hatte (s. schon EuGH-Urteil vom 3. Dezember 1992 Rs. C-86/90, EuGHE 1992, I-6251, 6283 für Produktionseinheiten, die dem fraglichen Betrieb zwischen dem Ende des Nichtvermarktungszeitraums und dem Zeitpunkt der vorläufigen Zuteilung der Referenzmenge eingegliedert wurden; vgl. auch Gehrke: Die Milchquotenregelung, 1996, S. 152; Lukanow/ Nies, Die Milchgarantiemengen-Regelung, 3. Aufl., Sankt Augustin 1990, S. 45).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Auszug aus BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
    Nach Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 857/84 und der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist zwar --vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der Vorschrift eingeräumten Befugnis, die Referenzmenge eines Betriebes im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses ganz oder zum Teil einem ausscheidenden Pächter zuzuteilen, von welcher Ermächtigung § 7 MGV Gebrauch macht-- die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich auf den Verpächter zu übertragen, der wieder die Verfügungsgewalt über seinen Betrieb erlangt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1989, 2609; BVerwG-Urteile vom 10. Dezember 1992 3 C 29.90, BVerwGE 91, 288, und vom 16. September 1993 3 C 37.92, BVerwGE 94, 143).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 34.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Pächterschutz ausschließende Rückgabe

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Entscheidend ist allein, dass die Milch mit Hilfe von Produktionseinheiten erzeugt wird, die von dem Inhaber der Referenzmenge "selbständig" bewirtschaftet werden, deren Bewirtschaftung also unter seiner Leitung und Verantwortung steht (vgl. Urteile des Senats in BFH/NV 1996, 654, und vom 6. März 2001 VII R 5/00, BFHE 194, 561), was, wie sich begreift, in dem Maße genauer Prüfung bedarf, in dem der angebliche Erzeuger landwirtschaftliche Verrichtungen in seinem Betrieb, dessen kaufmännische Betreuung oder dergleichen Dritten überlässt.
  • FG München, 27.10.2005 - 14 K 2637/03

    Milchreferenzmenge; Zurechnung der in gepachteten Produktionseinheiten erzeugten

    Der "Betrieb" i.S.v. Art. 9 Buchst, d der VO (EWG) Nr. 3950/92 umfasst alles Land und alle sonstigen Produktionsmittel, die ein Erzeuger zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Milchproduktion nutzt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder dem die Nutzungsmöglichkeit sonst vermittelnden Rechtsverhältnis (BFH-Urteil vom 6.03.2001 VII R 5/00, ZfZ 02, 51).
  • FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 227/01

    Gemeinsame Marktorganisation für Milch und MilcherzeugnisseZu den Voraussetzungen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Urteil mit Gerichtsbescheid vom 6. März 2001 ( VII R 5/00, BFHE 194, 561 = ZfZ 2002, 51) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.
  • FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 350/01

    Voraussetzungen der selbständigen Milcherzeugung

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Milcherzeuger derjenige ist, der einen Milcherzeugungsbetrieb, also eine im geografischen Gebiet der Gemeinschaft gelegene Gesamtheit von Produktionseinheiten, selbstständig bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert, ohne dass es auf die Eigentumsverhältnisse ankommt (vgl. EuGH , Urteil v. 15.01.1991, C-341/89, Rs. Ballmann; BFH, Urteil vom 06.03.2001, VII R 5/00, ZfZ 2002, 51).
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