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   BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09   

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https://dejure.org/2009,12589
BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09 (https://dejure.org/2009,12589)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2009 - VII R 5/09 (https://dejure.org/2009,12589)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - VII R 5/09 (https://dejure.org/2009,12589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen; Keine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch Ausschluss der reinen Zwischenlagerung von Steuerbegünstigung

  • Judicialis

    StromStV § 15 Abs. 1 S. 2; ; StromStG § 2 Nr. 3; ; StromStG § 9 Abs. 1; ; StromStG § 9 Abs. 3; ; ProdGewStatG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb von Erdgaskavernen mit bergrechtlicher Genehmigung zur Lagerung von Erdgas für Gasversorgungsunternehmender als Unternehmen der Energieversorgung i.S.d. Stromsteuergesetzes ( StromStG ); Heranziehung von in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Stromsteuerbegünstigung: ein Unternehmen, das Erdgas für Gasversorgungsunternehmen zum Ausgleich von Bedarfsschwankungen in unterirdischen Hohlräumen mit bergrechtlicher Genehmigung zwischenlagert ist kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 2 Nr 3
    Produzierendes Gewerbe; Stromsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

    Dabei ist es der angestrebten Typisierung immanent, dass einzelne Unternehmen von der Begünstigung ausgeschlossen werden, auf die zumindest einige Kriterien zutreffen, die den Ausschlag für die steuerliche Bevorzugung des von § 9 Abs. 3 StromStG erfassten Begünstigtenkreises gegeben haben (Senatsurteil in BFHE 208, 361).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
    Dass der Gesetzgeber in § 2 Nr. 3 StromStG unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die WZ 93 nur die Energieversorgung als solche --und nicht die bloße Lagerung von Erdgas-- als zum Produzierenden Gewerbe gehörend eingestuft hat, beruht somit auf nachvollziehbaren und nicht auf offensichtlich sachfremden Erwägungen, so dass eine nach der Rechtsprechung des BVerfG für einen Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG angelegte Willkürverbot zu fordernde Evidenz der Unsachlichkeit der Regelung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Oktober 1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f.) nach Auffassung des Senats nicht vorliegt.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
    Wie bereits ausgeführt, liegt im Ausschluss des gesamten Dienstleistungsbereichs von der in § 9 Abs. 3 StromStG festgelegten Steuerbegünstigung eine unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Typisierung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 572).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).
  • BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04

    Steuerbegünstigte Verwendung von Strom - Arzneimittelabpackung kein

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist diese Regelung abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energiesteuerrecht nicht maßgeblich sind und deshalb auch zur Auslegung von § 2 Nr. 3 StromStG nicht herangezogen werden können (zum Arzneimittelgesetz vgl. Senatsentscheidung vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Dafür spricht im Übrigen auch, dass der Bundesfinanzhof uneingeschränkten Rechtsschutz bei der insoweit gleich gelagerten Frage der Zugehörigkeit eines Betriebs zu dem produzierenden Gewerbe nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige bei Anwendung des § 2 Nr. 3 StromStG gewährt (vgl. BFHE 223, 287 und BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VII R 5/09 -, juris, Rn. 12 ff.) ebenso wie neuerdings die Verwaltungsgerichte unmittelbar gegen die Zuordnungsentscheidungen der Statistikbehörden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2009 - 2 L 228/08 -, juris, Rn. 42 ff.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 8 B 114.09 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2023 - 5 K 1724/19

    Begrenzung EEG-Umlage, Recycling

    Da eine Ungleichbehandlung von Unternehmen wegen unterschiedlicher Zuordnungen nach der WZ 2008 durch das sachliche Anliegen des Gesetzgebers legitimiert wird, einen Wirtschaftszweig typisierend in seinem Gesamtbild zu erfassen (vgl. dazu BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VII R 5/09 -, juris, Rn. 13) und die getroffene Regelung Missbrauch verhindern und die Kosten für andere Verbraucher begrenzen soll, ist der Gleichheitssatz nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht verletzt (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 K 4650/13.F -, juris Rn. 31).
  • VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13

    Ein Unternehmen, das PET Recyclate, PET Flakes, aus recyceltem Kunststoff zwecks

    Bezüglich der Frage der näheren Bestimmung des Begriffes "Unternehmen des produzierenden Gewerbes" hat der BFH in seiner Entscheidung vom 27.05.2009, Az.: VII R 5/09, zu § 9 Abs. 3 Strom STG ausgeführt:.
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2014 - 5 K 4156/13

    Bei einem Unternehmen, welches Eis zur Konservierung oder Kühlung von

    Bezüglich der Frage der näheren Bestimmung des Begriffes "Unternehmen des produzierenden Gewerbes" hat der BFH in seiner Entscheidung vom 27.05.2009, Az.: VII R 5/09 zu § 9 Abs. 3 Strom STG ausgeführt:.
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