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   BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11   

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https://dejure.org/2012,18333
BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11 (https://dejure.org/2012,18333)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2012 - VII R 51/11 (https://dejure.org/2012,18333)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - VII R 51/11 (https://dejure.org/2012,18333)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer - Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer Haftungsinanspruchnahme - "Empfänger" unzulässig verbrachter Tabakwaren als Steuerschuldner

  • openjur.de

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer; Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer Haftungsinanspruchnahme; "Empfänger" unzulässig verbrachter Tabakwaren als Steuerschuldner

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 202, ZK Art 215 Abs 1, UStG § 11 Abs 1, UStG § 11 Abs 3 Nr 2, UStG § 21 Abs 2, TabStG § 19 S 1, EWGV 2913/92 Art 202, EWGV 2913/92 Art 215 Abs 1, TabStG § 19 S 2
    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer - Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer Haftungsinanspruchnahme - "Empfänger" unzulässig verbrachter Tabakwaren als Steuerschuldner

  • Bundesfinanzhof

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer - Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer Haftungsinanspruchnahme - "Empfänger" unzulässig verbrachter Tabakwaren als Steuerschuldner

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 202 ZK, Art 215 Abs 1 ZK, § 11 Abs 1 UStG, § 11 Abs 3 Nr 2 UStG, § 21 Abs 2 UStG
    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer - Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer Haftungsinanspruchnahme - "Empfänger" unzulässig verbrachter Tabakwaren als Steuerschuldner

  • IWW
  • rewis.io

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer - Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer Haftungsinanspruchnahme - "Empfänger" unzulässig verbrachter Tabakwaren als Steuerschuldner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 13 Abs. 2; UStG § 21 Abs. 2
    Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer bei Sicherstellung von in das Zollgebiet der Union geschmuggelten Zigaretten

  • datenbank.nwb.de

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer beim Zigarettenschmuggel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer bei Sicherstellung von in das Zollgebiet der Union geschmuggelten Zigaretten

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Zigarettenschmuggel - Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zigarettenschmuggel: Zur Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessungsgrundlage beim Zigarettenschmuggel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Fall einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (Senatsurteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 293).
  • BFH, 29.08.2001 - VII B 54/01

    Steuerhehlerei - Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Haftungsinanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11
    Im Rahmen der Betätigung des Auswahl- und Entschließungsermessens gibt es daher --insbesondere im Hinblick auf den Schadensersatzcharakter der Haftungsnormen-- keinen Grund, Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die sich aus der Größenordnung der Haftungsschuld im Vergleich zu den finanziellen Möglichkeiten des Haftungsschuldners ergeben (Senatsbeschluss vom 29. August 2001 VII B 54/01, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2002, 55, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Lieferanten zu sog. Schwarzgeschäften des

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Fall einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (Senatsurteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 293).
  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11
    Da der Kläger als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird, bedarf es keiner Entscheidung, ob der vom Bundesgerichtshof (BGH) vertretenen Auffassung gefolgt werden kann, Schuldner der Tabaksteuer gemäß § 19 Satz 2 TabStG könne nur derjenige "Empfänger" der Tabakwaren sein, der den Besitz an diesen im Rahmen des Verbringungs- bzw. Versendungsvorgangs selbst erlangt habe (BGH-Urteil vom 2. Februar 2010  1 StR 635/09, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2010, 644).
  • FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr

    Auszug aus BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11
    Daher kommt nicht der davor liegende Zeitpunkt der Einfuhr der Zigaretten in einen anderen Mitgliedstaat (welcher dies im Streitfall war, hat sich nicht feststellen lassen) in Betracht (a.A. zu einem entsprechenden Fall: FG München, Urteil vom 28. Mai 2009  14 K 335/07, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesfinanzhof angeschlossen, nachdem er zunächst ebenfalls davon ausgegangen war, dass der Verbringungsvorgang mit dem Zur-Ruhe-Kommen der Tabakwaren endet (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - VII S 46/05 (PKH) Rn. 20 ff.; anders dann allerdings BFH, Urteil vom 7. März 2006 - VII R 23/04 Rn. 21 ff., BFHE 212, 321, 325 f.), und er die Auslegung des Begriffs des Besitzers nach § 19 Satz 2 TabStG aF offengelassen hatte (BFH, Urteile vom 22. Mai 2012 - VII R 51/11 Rn. 14, BFHE 237, 559, 562 und VII R 50/11 Rn. 15, BFHE 237, 554, 558), jedoch nach Inkrafttreten der Neuregelung in § 23 Abs. 1 TabStG ein weiteres Verständnis des Besitzes im Sinne des § 19 Satz 2 TabStG aF zugrunde legen wollte und die Frage daher dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt hatte (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII R 44/11, BFHE 240, 458; Urteil vom 11. November 2014 - VII R 44/11 Rn. 13 ff., BFHE 248, 271, 275 ff.).
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