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   BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03   

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https://dejure.org/2005,15246
BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03 (https://dejure.org/2005,15246)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2005 - VII R 52/03 (https://dejure.org/2005,15246)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2005 - VII R 52/03 (https://dejure.org/2005,15246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung der Zolleinfuhrabgabe; Grundlagen für die Entstehung einer Einfuhrzollschuld für eine Zugmaschine; Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZKDV Art 718 Abs 3 J: 1999, ZKDV Art 558 Abs 1, ZK Art 204
    Vorübergehende Verwendung; Zweckwidrige Verwendung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.12.2004 - C-272/03

    Siig

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Im Laufe des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Einverständnis der Beteiligten mit Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII R 52/03 das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in der Rechtssache C-272/03 über eine vom Senat mit Beschluss vom 13. Mai 2003 in der parallelen Sache VII R 15/02 (BFH/NV 2003, 1231) eingeholte Vorlagefrage ausgesetzt.

    Inzwischen hat der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 --Siig-- (BFH/NV 2005, Beilage 2, S. 98) hierauf wie folgt geantwortet:.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 entschieden hat, sind die Art. 718 Abs. 3 Buchst. d und 670 Buchst. p ZKDVO dahin auszulegen, dass hiernach die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist.

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03

    Unzulässiger Binnenverkehr

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Die Zollbehörden hätten im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auch auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin hin keine Möglichkeit gehabt, einen Binnenverkehr zu bewilligen (vgl. das Senatsurteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84).

    c) Die Klägerin ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldnerin und nach § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 204 Abs. 3 ZK auch Steuerschuldnerin geworden, weil sie als Inhaberin der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 84).

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Aus dieser Zweigleisigkeit folgt, dass der Steuerbescheid und die Entscheidung über Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507; Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154, und vom 5. Juni 2002 VII B 12/02, BFH/NV 2002, 1327).
  • BFH, 23.03.1994 - I B 170/93

    Begehren auf Verpflichtung des Finanzamtes zur Festsetzung einer Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Der nunmehr gestellte Hilfsantrag beinhaltet demgegenüber ein Verpflichtungsbegehren und würde zu einer in diesem Verfahrensstadium unzulässigen Auswechslung des Streitgegenstandes führen (vgl. für den Übergang von einer gegen den Steuerbescheid gerichteten Anfechtungsklage zu einem Verpflichtungsbegehren auf Erlass nach nationalem Abgabenrecht den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23. März 1994 I B 170/93, BFH/NV 1995, 36).
  • BFH, 05.06.2002 - VII B 12/02

    Einspruch gegen Bescheid über Eingangsabgaben; Billigkeitsgründe

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Aus dieser Zweigleisigkeit folgt, dass der Steuerbescheid und die Entscheidung über Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507; Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154, und vom 5. Juni 2002 VII B 12/02, BFH/NV 2002, 1327).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Art. 859 ZKDVO enthält eine abschließende Regelung der Verfehlungen i.S. des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben (EuGH-Urteil vom 11. November 1999 Rs. C-48/98 --Söhl & Söhlke--, EuGHE 1999, I-7877).
  • BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00

    Präferenzregelungen bei Überführung von Waren in den freien Verkehr

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Aus dieser Zweigleisigkeit folgt, dass der Steuerbescheid und die Entscheidung über Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507; Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154, und vom 5. Juni 2002 VII B 12/02, BFH/NV 2002, 1327).
  • BFH, 13.05.2003 - VII R 15/02

    EuGH -Vorlage - vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine bei nur

    Auszug aus BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
    Im Laufe des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Einverständnis der Beteiligten mit Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII R 52/03 das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in der Rechtssache C-272/03 über eine vom Senat mit Beschluss vom 13. Mai 2003 in der parallelen Sache VII R 15/02 (BFH/NV 2003, 1231) eingeholte Vorlagefrage ausgesetzt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08

    Bewirtungskosten eines Bereichsleiters für Jahresabschlussfeier seiner Abteilung

    Zur Erläuterung führte der Kläger aus (Bl. 7 der ESt-Akte), er habe - entgegen der Einigung mit dem Beklagten im Vorjahr - auf Grund neuer Urteile des BFH (vom 11. Januar 2007 VII R 52/03 und vom 1. Februar 2007 VI R 25/03) die Kosten der Veranstaltung komplett für alle Mitarbeiter seiner Abteilung geltend gemacht, zumal es sich nicht um ein "persönliches" Ereignis handle.
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