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   BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02   

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https://dejure.org/2004,5959
BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02 (https://dejure.org/2004,5959)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2004 - VII R 54/02 (https://dejure.org/2004,5959)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - VII R 54/02 (https://dejure.org/2004,5959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberatung durch ein Steuerberatungsbüro in den Niederlanden; Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache in der Finanzgerichtsbarkeit; Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Fortsetzungsfeststellungsklagen in der Finanzgerichtsbarkeit; Besonderes ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 131 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 135 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 110 Abs. 1 S. 4
    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Diese Rechtsprechung betrifft zum einen Sachverhaltsgestaltungen, in denen der angefochtene, erledigte Verwaltungsakt einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, zum anderen Verwaltungsakte, die eine besondere Beziehung zum Recht des Klägers aufweisen, als Persönlichkeit mit einem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt zu werden, oder bei denen es sonst der Bedeutung betroffener elementarer Grundrechte entspricht, auch nach einer Erledigung der Hauptsache im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage eine Klärung darüber herbeizuführen, ob die betreffenden Grundrechte verletzt worden sind (vgl. Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 Rdnr. 91, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts im Verfassungsbeschwerdeverfahren vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 19. Dezember 1962 1 BvR 163/56, BVerfGE 15, 226, 230; vom 28. Juni 1972 1 BvR 105/63 und 275/68, BVerfGE 33, 247, 257).

    Schließlich kann die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage auch nicht daraus hergeleitet werden, dass nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO unter besonderen Voraussetzungen die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Hoheitsaktes dann in Betracht kommen kann, wenn dies zur Gewährung ausreichend effektiven Rechtsschutzes als Ausgleich für eine irreparable rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung erforderlich ist, etwa weil eine Sachentscheidung wegen der Art der Maßnahme oder des Geschehensablaufs in der Regel nicht rechtzeitig ergehen kann (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Juli 1994 1 BvR 1595, 1606/92, BVerfGE 91, 125, 133, und in BVerfGE 33, 247, 257), ohne die Zulassung der Fortsetzungsfeststellungsklage also die zwischen den Beteiligten strittige Rechtsfrage möglicherweise auf Dauer ungeklärt bliebe.

  • BFH, 27.07.1994 - II R 109/91

    Erledigung eines Arrestverfahrens - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Zwar kann ein solches nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO anerkennungswürdiges Interesse begründen, dass ein Beteiligter wegen des erledigten Verwaltungsakts einen Schadensersatzprozess, wenn schon nicht anhängig gemacht hat, so doch mit hinreichender Sicherheit anhängig machen will, sofern die Entscheidung nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO für diesen Schadensersatzprozess nicht ohne Bedeutung wäre und der Schadensersatzprozess nicht offensichtlich aussichtslos ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 18. Mai 1976 VII R 108/73, BFHE 119, 26, BStBl II 1976, 566; vgl. bereits Urteil des Senats vom 3. November 1970 VII R 43/69, BFHE 100, 436, BStBl II 1971, 114).

    Für das besondere Feststellungsinteresse nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO muss dabei substantiiert dargelegt werden, dass ein Schadensersatzprozess bevorsteht (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 322).

  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Für ein berechtigtes Interesse im Sinne der vorgenannten Vorschrift genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, sofern die begehrte Feststellung geeignet ist, in einem der genannten Bereiche zu einer Verbesserung der Position des Klägers zu führen (vgl. statt aller Urteil des Senats vom 2. Juni 1992 VII R 35/90, BFH/NV 1993, 46).

    Ein Eingriff in die nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Handlungsfreiheit begründet hingegen nach seiner Aufhebung (vgl. Urteil des Senats in BFH/NV 1993, 46) oder nach seiner Erledigung durch Zeitablauf regelmäßig kein Feststellungsinteresse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO.

  • BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74

    Berechtigtes Interesse - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Zurücknahme eines

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat ein solches Interesse dann anerkannt, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (Urteile vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 17.01.1995 - VII R 47/94

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat ein solches Interesse dann anerkannt, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (Urteile vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Diese Rechtsprechung betrifft zum einen Sachverhaltsgestaltungen, in denen der angefochtene, erledigte Verwaltungsakt einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, zum anderen Verwaltungsakte, die eine besondere Beziehung zum Recht des Klägers aufweisen, als Persönlichkeit mit einem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt zu werden, oder bei denen es sonst der Bedeutung betroffener elementarer Grundrechte entspricht, auch nach einer Erledigung der Hauptsache im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage eine Klärung darüber herbeizuführen, ob die betreffenden Grundrechte verletzt worden sind (vgl. Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 Rdnr. 91, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts im Verfassungsbeschwerdeverfahren vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 19. Dezember 1962 1 BvR 163/56, BVerfGE 15, 226, 230; vom 28. Juni 1972 1 BvR 105/63 und 275/68, BVerfGE 33, 247, 257).
  • BFH, 04.03.1986 - VII R 78/84

    Inhaltliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Interesse an der

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat ein solches Interesse dann anerkannt, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (Urteile vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat ein solches Interesse dann anerkannt, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (Urteile vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 03.11.1970 - VII R 43/69

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtsschutzbedürfnis - Ablehnung der einstweiligen

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Zwar kann ein solches nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO anerkennungswürdiges Interesse begründen, dass ein Beteiligter wegen des erledigten Verwaltungsakts einen Schadensersatzprozess, wenn schon nicht anhängig gemacht hat, so doch mit hinreichender Sicherheit anhängig machen will, sofern die Entscheidung nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO für diesen Schadensersatzprozess nicht ohne Bedeutung wäre und der Schadensersatzprozess nicht offensichtlich aussichtslos ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 18. Mai 1976 VII R 108/73, BFHE 119, 26, BStBl II 1976, 566; vgl. bereits Urteil des Senats vom 3. November 1970 VII R 43/69, BFHE 100, 436, BStBl II 1971, 114).
  • BFH, 18.05.1976 - VII R 108/73

    Berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung - Begründung - Hinweis

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02
    Zwar kann ein solches nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO anerkennungswürdiges Interesse begründen, dass ein Beteiligter wegen des erledigten Verwaltungsakts einen Schadensersatzprozess, wenn schon nicht anhängig gemacht hat, so doch mit hinreichender Sicherheit anhängig machen will, sofern die Entscheidung nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO für diesen Schadensersatzprozess nicht ohne Bedeutung wäre und der Schadensersatzprozess nicht offensichtlich aussichtslos ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 18. Mai 1976 VII R 108/73, BFHE 119, 26, BStBl II 1976, 566; vgl. bereits Urteil des Senats vom 3. November 1970 VII R 43/69, BFHE 100, 436, BStBl II 1971, 114).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    Zwar kann dies insbesondere dann der Fall sein, wenn das Handeln des FA den unberechtigten Vorwurf der Steuerhinterziehung zum Ausdruck bringt (BFH-Urteile vom 27.01.2004 - VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, unter II.2. [Rz 11]; in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).
  • FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07

    Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte

    Ein ausdrücklicher Antrag ist hierfür nicht erforderlich (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797).

    Für ein berechtigtes Interesse in diesem Sinne genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, sofern die begehrte Feststellung geeignet ist, in einem der genannten Bereiche zu einer Verbesserung der Position des Klägers zu führen (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46; BStBl. II 2008, 941 und vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797 m.w.N.).

    Schließlich kann es unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797 m.w.N.; von Groll, in: Gräber, FGO, 7. Auflage 2010, § 100 Rn 61) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46; BStBl. II 2008, 941; BFH-Beschluss vom 12. Juni 2008 VI B 62/07, BFH/NV 2008, 1514).

    Dies betrifft Fallgestaltungen, in denen der angefochtene Verwaltungsakt einen diskriminierenden Bedeutungsinhalt hat sowie Verwaltungsakte, die eine besondere Beziehung zum Recht des Klägers aufweisen, als Persönlichkeit mit einem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt zu werden, oder bei denen es sonst der Bedeutung elementarer Grundrechte entspricht, auch nach der Erledigung des Verwaltungsaktes eine Entscheidung über die Verletzung der Grundrechte herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 29.01.2015 - L 7 AS 647/13

    Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II

    Ein Amtshaftungsprozess sei nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten oder substantiiert dargelegt worden (BFH, Urteil vom 27.01.2004, VII R 54/02).
  • BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs

    b) Da der Senat an die Fassung des Antrags der Kläger nicht gebunden ist (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) und das Fortsetzungsfeststellungsbegehren sachlich eine --angesichts der Prozesslage gebotene-- Einschränkung des ursprünglichen Begehrens bedeutet (s. dazu Lange in HHSp, § 100, Rz. 156 f., m.w.N.), legt er den als Verpflichtung formulierten Antrag der Kläger dahin aus, dass dieser als Fortsetzungsfeststellungsantrag nunmehr auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Fristverlängerung gerichtet ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 6. März 1986 I R 299/82, BFH/NV 1987, 626; vom 29. Juni 1988 X R 27/87, BFH/NV 1989, 233; vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, jeweils zur Auslegung eines Anfechtungsantrages; a.A. Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 60).
  • BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18

    VZTA nach Unionszollkodex - Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein

    Ob die Klägerin für den genannten Zeitraum ein berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der beantragten Feststellung hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 27.01.2004 - VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797), kann daher dahinstehen.
  • BFH, 12.06.2008 - VI B 62/07

    Berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO - Vorwurf der

    Schließlich kann es unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2002, 1317; vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797; vom 27. Juli 1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322; Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz 61) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Mai 1976 VII R 108/73, BFHE 119, 26, BStBl II 1976, 566; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1317).

    Das FG hat jedoch insoweit ein anerkennenswertes ideelles Interesse (vgl. dazu ausführlich BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 797) mit ausführlichen und zutreffenden Gründen verneint.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 9 SO 427/10

    Sozialhilfe

    Zur Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens ist ein Feststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn ein Amtshaftungsprozess bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 131 Rn. 10e m.w.N.), wobei Letzteres substantiiert darzulegen ist (vgl. BFH, Urt. v. 27.01.2004 - VII R 54/02 -, juris Rn. 9 m.N.).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16

    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

    Hierfür reicht jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende, schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Die Feststellung muss geeignet sein, in einem dieser Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers zu führen (BFH-Urteil vom 27. Januar 2004, VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Ermessenswidrige Abzweigung von Kindergeld - Bereits erfolgte

    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 4 K 1753/14

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung - Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der

  • BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08

    Berücksichtigung des Inhalts beigezogener Akten durch das FG - Rechtliches Gehör

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - L 11 KA 18/08

    Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im sozialgerichtlichen

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 481/10

    Keine Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Aufnahme des

  • FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 15 AS 242/13
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 309/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

  • FG Hessen, 16.02.2017 - 4 K 244/16

    § 136 Abs.2, § 138 Abs.2 S.1 FGO

  • FG München, 19.07.2013 - 8 K 3028/12

    Pfändung

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 465/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

  • FG Hessen, 12.02.2021 - 4 Ko 1076/20

    Kostentragung durch einen unterlegenen Erinnerungsführer als Kostenschuldner

  • FG Münster, 29.08.2012 - 11 K 3406/10

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Abzweigungsverlangen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 K 58/11

    Abzweigung des Kindergeldes für ein im Haushalt des Kindergeldberechtigten

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