Rechtsprechung
BFH, 26.09.1997 - VII R 57/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Zollforderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 2473/86 Art 13 Abs 2, VO (EWG) Nr 1224/80 Art 7
Passive Veredelung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.07.1997 - C-142/96
Wacker Werke
Auszug aus BFH, 26.09.1997 - VII R 57/95
Das Urteil des EuGH (vom 17. Juli 1997 C- 142/96) lautet wie folgt:. - BFH, 07.03.1996 - VII R 57/95
Sinn und Zweck des passiven Veredelungsverkehrs bei der Tarifierung von …
Auszug aus BFH, 26.09.1997 - VII R 57/95
In dem Verfahren über die Revision des HZA gegen das der Klage stattgebende finanzgerichtliche Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 7. März 1996 VII R 57/95 (BFH/NV 1996, 651), auf den wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Auslegung der maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den passiven Veredelungsverkehr eingeholt.
Rechtsprechung
BFH, 07.03.1996 - VII R 57/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck des passiven Veredelungsverkehrs bei der Tarifierung von Benzinmotoren
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 17.01.1925 - I 39/24
Spediteurhaftung; Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - VII R 57/95
Die Rechtsauffassung der Revision -- Orientierung der Wertermittlung nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative der VO Nr. 2473/86 an der 1. Alternative a. a. O. --, die auch die Bundesregierung im vorangegangenen Vorabentscheidungsverfahren vertreten hatte (Slg. 1992, I -- 6830), wird im Fachschrifttum (Müller-Eiselt in Schulz/Zimmermann, Der Veredelungsverkehr, I 39/24 f.) geteilt.
- BFH, 26.09.1997 - VII R 57/95
Rechtmäßigkeit einer Zollforderung
In dem Verfahren über die Revision des HZA gegen das der Klage stattgebende finanzgerichtliche Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 7. März 1996 VII R 57/95 (BFH/NV 1996, 651), auf den wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Auslegung der maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den passiven Veredelungsverkehr eingeholt.