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   BFH, 08.02.2000 - VII R 58/99   

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BFH, 08.02.2000 - VII R 58/99 (https://dejure.org/2000,9932)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2000 - VII R 58/99 (https://dejure.org/2000,9932)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - VII R 58/99 (https://dejure.org/2000,9932)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - VII R 58/99
    Der vom Kläger weiter gestellte Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Der von der Klägerin weiter gestellte Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56, und vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966).
  • BFH, 22.03.2007 - XI B 78/06

    KapG: beherrschender Gesellschafter, Zuflusszeitpunkt

    Ein Urteil kann zwar i.S. des § 119 Nr. 6 FGO auch dann "nicht mit Gründen versehen" sein, wenn es zwar Entscheidungsgründe enthält, diese jedoch auf einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht eingehen oder so unverständlich und verworren sind, dass dies dem völligen Fehlen von Entscheidungsgründen gleichsteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 23 und 25, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2001 - I R 24/00

    Verletzung des Rechts auf Gehör - Ermessenserwägungen - Versagung des

    Die hiernach maßgebliche Erkennbarkeit der vom Gericht angestellten Überlegungen ist zum einen dann nicht gegeben, wenn entweder Entscheidungsgründe überhaupt fehlen (Senatsurteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417) oder die im Urteil niedergelegten Erwägungen inhaltslos und floskelhaft oder schlechterdings unverständlich sind (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 296; vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966; vom 21. Juni 2000 IV R 76/99, BFH/NV 2000, 1486) sind.
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