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   BFH, 16.07.1992 - VII R 59/91   

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https://dejure.org/1992,25192
BFH, 16.07.1992 - VII R 59/91 (https://dejure.org/1992,25192)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1992 - VII R 59/91 (https://dejure.org/1992,25192)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - VII R 59/91 (https://dejure.org/1992,25192)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.04.1990 - VII R 114/88

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids an einer Geschäftsführer einer

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - VII R 59/91
    Dabei genügt es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (Senatsurteil vom 24. April 1990 VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137 m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2014 - II R 18/12

    Versicherungsteuerbefreiung für Sportinvaliditätsversicherung - Anforderungen an

    Dabei ist es ausreichend, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (BFH-Entscheidungen vom 24. April 1990 VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137; vom 16. Juli 1992 VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146; vom 27. August 2009 V B 76/08, BFH/NV 2010, 8).
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 56/17

    Haftungsbescheid: Zur Ermessensergänzung und Teilrücknahme im finanzgerichtlichen

    Ein Haftungsbescheid --für dessen Teilrücknahme i.S. des § 130 Abs. 1 AO kann nichts anderes gelten-- ist danach nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, was von ihm verlangt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16.07.1992 - VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146, unter II.1.a; vom 17.12.2014 - II R 18/12, BFHE 248, 92, BStBl II 2015, 619, Rz 20; BFH-Beschluss vom 27.08.2009 - V B 75/08, BFH/NV 2009, 1964, unter II.2.b aa; jeweils m.w.N.).

    Ob dazu die Höhe der Haftungsschuld genau beziffert sein muss (vgl. dazu Nacke, a.a.O., Rz 9.17; Loose in Tipke/Kruse, § 191 AO Rz 88; jeweils m.w.N.), d.h. die bloße Bestimmbarkeit nicht ausreicht, oder es genügt, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1990 - VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137, unter II.1.b; in BFH/NV 1993, 146, unter II.1.a; in BFHE 248, 92, BStBl II 2015, 619, Rz 20; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 1964, unter II.2.b aa; vom 27.08.2009 - V B 76/08, BFH/NV 2010, 8, unter II.2.b aa), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 4464/12

    Aufhebung eines Haftungsbescheids; Geltung der gesetzlichen Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Haftungsbescheid nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, was von ihm - auch der Höhe nach - verlangt wird (BFH, Urteil v. 16.7.1992 - VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146, Rn. 14 m.w.N.).

    Darum fehlt es an der höchstrichterlichen Anforderung, dass aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (zu dieser Anforderung BFH, Urteil v. 16.7.1992 - VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146, Rn. 14 m.w.N.).

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