Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9092
BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94 (https://dejure.org/1994,9092)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1994 - VII R 59/94 (https://dejure.org/1994,9092)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1994 - VII R 59/94 (https://dejure.org/1994,9092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung eines Mangels der ordnungsgemäßen Vertretung durch Bestellung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.09.1993 - VI R 74/93

    Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Zwar hat die Beklagte innerhalb der Rechtsmittelfrist die Beiordnung eines solchen Notanwalts beantragt, so daß an sich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zwecks Nachholung einer ordnungsgemäßen Einlegung der Revision in Betracht käme (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1993 VI R 74/93, BFH/NV 1994, 191).
  • BFH, 18.11.1977 - III S 6/77

    Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Indessen ist der statthafte Antrag im Streitfall deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht, wie erforderlich, dargelegt hat, daß sie einen zur Vertretung bereiten, vor dem BFH postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten nicht habe finden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57, und vom 24. Juni 1993 II S 16/93, BFH/NV 1993, 750).
  • BFH, 15.07.1993 - VII S 16/93

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts und für die Bewilligung

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Sie hätte angeben müssen, welche vertretungsberechtigten Personen aus welchen Ablehnungsgründen die Übernahme des Mandats verweigerten (s. Senatsbeschluß vom 15. Juli 1993 VII S 16/93, BFH/NV 1994, 484 m. w. N.).
  • BFH, 30.08.1993 - XI R 9/93

    Vertretung vor dem BFH durch ausländischen Bevollmächtigten (§ 116 FGO )

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Zwar hat die Beklagte innerhalb der Rechtsmittelfrist die Beiordnung eines solchen Notanwalts beantragt, so daß an sich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zwecks Nachholung einer ordnungsgemäßen Einlegung der Revision in Betracht käme (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1993 VI R 74/93, BFH/NV 1994, 191).
  • BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92

    Verfristung einer Revision und Ablehung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Indessen ist der statthafte Antrag im Streitfall deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht, wie erforderlich, dargelegt hat, daß sie einen zur Vertretung bereiten, vor dem BFH postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten nicht habe finden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57, und vom 24. Juni 1993 II S 16/93, BFH/NV 1993, 750).
  • BFH, 24.06.1993 - II S 16/93
    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Indessen ist der statthafte Antrag im Streitfall deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht, wie erforderlich, dargelegt hat, daß sie einen zur Vertretung bereiten, vor dem BFH postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten nicht habe finden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57, und vom 24. Juni 1993 II S 16/93, BFH/NV 1993, 750).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 38/02

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2603, BVerwGE 92, 367, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 674), der sich der BFH in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, gilt ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F., § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung nicht binnen fünf Monaten nach dessen Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1994 III R 78/92, BFHE 175, 7, BStBl II 1994, 859, und vom 18. April 1996 V R 25/95, BFHE 180, 512, BStBl II 1996, 578, sowie vom 23. August 1994 VI R 33/94, BFH/NV 1995, 239).
  • BFH, 17.12.1998 - VI S 14/98

    Notanwalt

    Der Antragsteller hat indes weder vorgetragen, welche Anstrengungen er unternommen hat, um einen Prozeßbevollmächtigten zu finden (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1995 I S 4/95, BFH/NV 1996, 227), noch aus welchen Ablehnungsgründen die Übernahme des Mandats verweigert wurde (vgl. BFH-Beschluß vom 25. August 1994 VII R 59/94, BFH/NV 1995, 239).
  • BFH, 29.01.1996 - VI R 91/95

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln

    Zwar ist ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil nicht mit Gründen versehen (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) und daher als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend aufzuheben (§ 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO), wenn es erst mehr als fünf Monate nach Verkündung schriftlich niedergelegt und von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS--OGB 1/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603; BFH- Urteil vom 23. August 1994 VI R 33/94, BFH/NV 1995, 239).
  • OVG Sachsen, 23.08.2019 - 6 B 208/19

    Beschwerde, ; Bestellung eines Notanwalts

    8 Ob diese Substantiierung - wie beim Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittelverfahren (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 5. April 2018 - 3 B 55/18 -, juris Rn. 5 m. w. N.) - innerhalb der Einlegungsfrist zu erfolgen hat (so Pietzner a. a. O. unter Berufung auf die Rspr. des BFH, vgl. BFH, Beschl. v. 25. August 1994 - VII R 59/94 -, juris Rn. 3), kann hier offen bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht