Rechtsprechung
   BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,464
BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79 (https://dejure.org/1981,464)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1981 - VII R 64/79 (https://dejure.org/1981,464)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - VII R 64/79 (https://dejure.org/1981,464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 131 Abs. 2 und 3; AO 1977 §§ 227 Abs. 1, 233, 240; Billigkeitsrichtlinien 1974 VSF S 1019 Nr. 1 Teil D Abs. 3 Nr. 02

  • Wolters Kluwer

    Schonfrist - Säumniszuschläge - Billigkeitsrichtlinien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 262
  • NJW 1981, 2431 (Ls.)
  • BStBl II 1981, 608
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
    Zur Begründung führte es aus, daß die Entscheidung der Behörde nach § 227 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977), der inhaltlich mit § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung (AO) übereinstimme, eine Ermessensentscheidung sei, die nur nach den für die Überprüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu beurteilen sei; wobei der Maßstab der Billigkeit Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bestimme (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Billigkeitsentscheidungen als Ermessensentscheidungen der vollen richterlichen Nachprüfung entzogen sind und daß nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 die Entscheidung der Behörde darüber, ob die Einziehung der Steuer nach der Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, von den Gerichten nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen ist.

    Dabei haben die Gerichte zu beachten, ob sich die in ihnen getroffenen Regelungen innerhalb der Grenzen halfen, die das Grundgesetz und die einfachen Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (BFH-Urteil vom 3. August 1973 III R 142/72, BFHE 110, 163, BStBl II 1973, 770, mit weiteren Nachweisen; vgl. - ebenfalls mit weiteren Nachweisen - Abschn. IV Nr. 2 der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603, und BFH-Urteil vom 27. März 1958 V z 181/57 U, BFHE 66, 647, BStBl III 1958, 248).

  • BFH, 25.11.1980 - VII R 17/78

    Branntweineigenlager - Inhaber - Entlastung um den vollen Betrag der

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
    Auch bei solchen Gruppenregelungen ist also auf den Einzelfall abzustellen d. h. es kann zwar eine Gruppe von gleich gelagerten Einzelfällen mit dem Ziel einer einheitlichen Behandlung durch die nachgeordneten Behörden zusammenfassend beurteilt werden, doch müssen hinsichtlich dieser Einzelfälle die Voraussetzungen vorliegen, d. h. die getroffene Regelung muß Recht und Billigkeit entsprechen (so zuletzt zusammenfassend Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1980 VII R 17/78, BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204).
  • BFH, 27.03.1958 - V z 181/57 U

    Zulässiger Inhalt von Richtlinien und Erlassverträgen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
    Dabei haben die Gerichte zu beachten, ob sich die in ihnen getroffenen Regelungen innerhalb der Grenzen halfen, die das Grundgesetz und die einfachen Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (BFH-Urteil vom 3. August 1973 III R 142/72, BFHE 110, 163, BStBl II 1973, 770, mit weiteren Nachweisen; vgl. - ebenfalls mit weiteren Nachweisen - Abschn. IV Nr. 2 der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603, und BFH-Urteil vom 27. März 1958 V z 181/57 U, BFHE 66, 647, BStBl III 1958, 248).
  • BFH, 23.07.1968 - VII 84/65

    Zur Frage des Erlasses oder der Erstattung von Mineralölsteuer im Billigkeitswege

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, sind die in den Billigkeitsrichtlinien entwickelten Grundsätze jedoch, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (vgl. Urteil vom 23. Juli 1968 VII 84/65, BFHE 93, 114).
  • BFH, 03.08.1973 - III R 142/72

    Berechnung des Restvermögens - Erlaß von Vermögensabgabe - Erlaß von

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
    Dabei haben die Gerichte zu beachten, ob sich die in ihnen getroffenen Regelungen innerhalb der Grenzen halfen, die das Grundgesetz und die einfachen Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (BFH-Urteil vom 3. August 1973 III R 142/72, BFHE 110, 163, BStBl II 1973, 770, mit weiteren Nachweisen; vgl. - ebenfalls mit weiteren Nachweisen - Abschn. IV Nr. 2 der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603, und BFH-Urteil vom 27. März 1958 V z 181/57 U, BFHE 66, 647, BStBl III 1958, 248).
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 70/77
    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
    Zu dieser Vorschrift hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Zweck dieser Ermächtigung darin besteht, die gesetzesgemäße steuerliche Belastung dort zu mindern oder zu beseitigen, wo sie sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles nach den Wertungen des Gesetzgebers als unbillig erweist, wo also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1979 VII R 70/77, BFHE 129, 433 und die dort angegebene weitere Rechtsprechung).
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10

    Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer

    Die zuständigen Finanzbehörden können hierzu durch Ermessensrichtlinien Gruppenregelungen treffen und dabei das Tatbestandsmerkmal der Unbilligkeit konkretisieren (BFH, BFHE 99, 448, 460 f; BFHE 133, 262, 265; Beermann/Gosch/Stöcker, AO, 2008, § 227 Rn. 28).

    Einer besonderen Ermächtigung hierzu durch Gesetz bedarf es nicht, weil der Erlass von Billigkeitsrichtlinien zu der grundsätzlichen Kompetenz der Verwaltung gehört (BFH, BFHE 133, 262, 265).

  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/11

    Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer

    Um eine derartige Ermessensentscheidung handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bei der Entscheidung über einen Billigkeitserlass nach § 227 AO (vgl. grundlegend den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 Gms-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, BStBl II 1981, 608; a.A. Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 227 AO Rz 20 ff., der die Unbilligkeit der Einziehung als gerichtlich in vollem Umfang überprüfbaren unbestimmten Gesetzesbegriff qualifiziert).
  • FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer

    Behördliche Ermessensentscheidungen kann das Gericht nach § 102 FGO grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob eine Ermessensüber- oder -unterschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 23.09.2004, V R 58/03; Urteil vom 07.05.1981, VII R 64/79, jeweils in: juris), und zwar grundsätzlich bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urteil vom 26.07.1972, I R 158/71, in: juris; für den in Erstattungsfällen aus persönlichen Billigkeitsgründen maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenentrichtung vgl. BFH, Urteil vom 24.09.1976, I R 41/75, in: juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die in den Billigkeitsrichtlinien für die Zollbehörden entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 07.05.1981, VII R 64/79, in: juris, m.w.N.).

  • FG Köln, 14.11.2001 - 7 K 6625/00

    Anordnung von Säumniszuschlägen aufgrund eines Versehens; Möglichkeit des

    Das Gericht folgt insoweit der ganz herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BStBl II 133, 262, BStBl II 1981, 608, mit dem die anderslautende Entscheidung Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 5. Juli 1979 IV 61/78 S-H, EFG 1980, 4 aufgehoben wurde; ferner die BFH-Urteile vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695 sowie FG Hamburg, Urteil vom 17. April 1985 II 335/82, EFG 1985, 591 rkr.
  • BFH, 11.03.2003 - VII B 208/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Dies gilt auch, wenn ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften existieren, die unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen von Bedeutung sein können (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1980 VII R 17/78, BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204; vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, BStBl II 1981, 608).
  • BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85

    Grundsatz der Belastungsgleichheit und Billigkeitserlaß

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die in Billigkeitsrichtlinien entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, 265, BStBl II 1981, 608).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 197/84

    Ausländische Kapitalgesellschaft - Im Ausland steuerbefreite Einkünfte -

    Nach neuerer Rechtsprechung sieht der BFH eine sachliche Unbilligkeit dann als gegeben an, wenn die rechtliche Aussage des Steuergesetzes über den mit ihm verfolgten Zweck und seine Wertungen hinausgeht (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, BStBl II 1981, 608).
  • BFH, 05.02.1985 - VII R 100/80

    Fragwürdige Ermessensausübung und mangelnde Substantiierung des Erlasses einer

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach § 227 Abs. 1 AO 1977 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auch zum Teil erlassen werden können (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, BStBl II 1981, 608) mit der Folge, daß die angefochtene Verfügung nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil nur ein Teil des Steueranspruchs erlassen worden ist.

    Bei dieser Entscheidung ist danach zu beachten, daß der Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis in das Ermessen der Finanzbehörden gestellt ist, so daß gerichtlich nur geprüft werden kann, ob bei der Ablehnung des Erlasses eines Steueranspruchs die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten worden sind und ob dabei von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist; Maßstab für Inhalt und Grenzen des Ermessens ist dabei die Billigkeit (vgl. BFHE 133, 262, BStBl II 1981, 608).

  • BFH, 11.05.2007 - V B 33/05

    Säumniszuschläge nicht verschuldensabhängig

    Das entspricht der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. Juli 1985 I R 172/79, BFHE 145, 1, BStBl II 1986, 122; vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, BStBl II 1981, 608).
  • FG Hamburg, 05.02.2016 - 4 K 117/14

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserlass von Energiesteuer

    Behördliche Ermessensentscheidungen kann das Gericht nach § 102 FGO grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob eine Ermessensüber- oder -unterschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 23.09.2004, V R 58/03; Urteil vom 07.05.1981, VII R 64/79, jeweils in: juris), und zwar grundsätzlich bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urteil vom 26.07.1972, I R 158/71, in: juris; für den in Erstattungsfällen aus persönlichen Billigkeitsgründen maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenentrichtung vgl. BFH, Urteil vom 24.09.1976, I R 41/75, in: juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.08.2004 - 1 K 336/02

    Erlass zurückgeforderter Investitionszulage; Erlass der Investitionszulage 1991

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 9 K 21/98

    Keine Minderung des Unterschiedsbetrages nach § 233a AO 1977 um zu verrechnende

  • FG Hamburg, 26.11.2010 - 4 K 287/09

    Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege - Nichtanwendbarkeit von § 227 AO

  • FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei

  • FG Baden-Württemberg, 09.04.1997 - 2 K 485/94

    Sachlicher Billigkeitserlass; Kraufkraftwertausgleich für Steuerpflichtige in der

  • FG Münster, 08.06.2005 - 1 K 5607/03

    Ablehnung eines Erlaßantrags, Ermessensausübung

  • FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 K 6784/01

    Ermessensausübung beim Erlass von Säumniszuschlägen auf Einfuhrabgaben aus

  • FG Hamburg, 14.01.2009 - 4 K 394/07

    Stromsteuer: Erlass gemäß § 227 AO

  • FG Hamburg, 18.01.2005 - IV 143/04

    Erlass einer Zinsforderung bei Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit

  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf

  • FG Hamburg, 13.10.2006 - 4 K 24/06

    Keine Differenzierungen hinsichtlich der Höhe von Aussetzungszinsen

  • FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Erstattung von Mineralölsteuer;

  • BFH, 19.06.1985 - I R 79/82

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - Gerichtliche Überprüfung

  • FG Niedersachsen, 23.01.1996 - VIII 195/91

    Gewährung einer Rücklage durch das Finanzamt im Billigkeitswege ; Billigkeit der

  • FG Niedersachsen, 27.02.1996 - VI 396/92

    Voraussetzungen für die Stundung von Lohn- und Umsatzsteueransprüchen;

  • FG Baden-Württemberg, 31.03.1995 - 9 K 164/94

    Kirchensteuer; Zwölftelung der Kirchensteuer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht