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   BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93   

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https://dejure.org/1994,7846
BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93 (https://dejure.org/1994,7846)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1994 - VII R 64/93 (https://dejure.org/1994,7846)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1994 - VII R 64/93 (https://dejure.org/1994,7846)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Wird wie im Streitfall das HZA durch einen zum Richteramt befähigten Beamten der Oberfinanzdirektion (OFD) vertreten, so ist nach § 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) dessen schuldhaftes Handeln ggf. dem HZA wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6).

    Jedes Verschulden -- auch leichte Fahrlässigkeit -- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (Senatsurteil in BFH/NV 1993, 6 m. w. N.).

  • BFH, 04.08.1987 - VII B 36/87

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Als zum Richteramt befähigter Beamter und Prozeßbevollmächtigter hätte er sich anhand der eindeutigen gesetzlichen Regelung letztlich selbst darüber vergewissern müssen und können, ob das Schreiben des FG vom 18. Mai 1993 der Rechtslage entsprach (vgl. Senatsbeschluß vom 4. August 1987 VII B 36/87, BFH/NV 1988, 242).
  • BFH, 12.01.1968 - VI R 140/67

    Revision - Beschluß über Zulassung - FG - Rechtsmittelbelehrung - Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Einer entsprechenden weiteren Rechtsmittelbelehrung in dem Beschluß über die Zulassung der Revision bedurfte es schon deshalb nicht, weil bereits die der Vorentscheidung beigefügte Rechtsmittelbelehrung darauf einging (vgl. BFH, Beschluß vom 12. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121).
  • BFH, 15.01.1973 - VIII R 14/72

    Revision - Wirksame Einlegung - Bestellung eines Bevollmächtigten - Handlung des

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Denn nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO ist die Revision innerhalb der Revisionsfrist beim FG einzulegen (BFH, Beschluß vom 15. Januar 1973 VIII R 14/72, BFHE 108, 18, BStBl II 1973, 246; Urteil vom 26. August 1987 I R 140/86, BFH/NV 1988, 395; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1985 VII R 65/85, BFH/NV 1986, 161 -- 162).
  • BFH, 05.06.1985 - VII R 65/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Denn nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO ist die Revision innerhalb der Revisionsfrist beim FG einzulegen (BFH, Beschluß vom 15. Januar 1973 VIII R 14/72, BFHE 108, 18, BStBl II 1973, 246; Urteil vom 26. August 1987 I R 140/86, BFH/NV 1988, 395; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1985 VII R 65/85, BFH/NV 1986, 161 -- 162).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 140/86

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Grund nachgewiesener

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Denn nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO ist die Revision innerhalb der Revisionsfrist beim FG einzulegen (BFH, Beschluß vom 15. Januar 1973 VIII R 14/72, BFHE 108, 18, BStBl II 1973, 246; Urteil vom 26. August 1987 I R 140/86, BFH/NV 1988, 395; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1985 VII R 65/85, BFH/NV 1986, 161 -- 162).
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Der Prozeßbevollmächtigte braucht indes nach allgemeiner Meinung sogenannte "Büroversehen" nicht als eigenes Verschulden zu vertreten, wenn er alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trägt (vgl. BFH, Beschluß vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251 m. w. N.).
  • BFH, 13.10.1981 - VII R 46/81
    Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93
    Ohne eine auf den Einzelfall abgestellte Anweisung kann von der Absendestelle nicht erwartet werden, ein Schriftstück entgegen der auf ihm angegebenen Anschrift an eine andere Anschrift zu senden (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1981 VII R 46/81, nicht veröffentlicht -- NV --, Juristisches Informationssystem -- JURIS --).
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Insbesondere in den Fällen, in denen der beteiligten Behörde keine Person angehört, die die Befähigung zum Richteramt besitzt, was insbesondere bei Hauptzollämtern vorkommt, bei denen im Gegensatz zu den Finanzämtern häufig Beamte des gehobenen Dienstes oder Aufstiegsbeamte als Vorsteher eingesetzt sind, hat es der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung zugelassen, daß zur Wahrung des in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG zum Ausdruck kommenden Behördenprivilegs ein zum Richteramt befähigter Beamter der vorgesetzten OFD kraft rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht die beteiligte Behörde in Verfahren vor dem BFH vertreten kann (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37; s. auch Gräber/Koch, a.a.O., § 62 Rz. 85; Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 62 FGO Rz. 11 und 36).
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Der Bevollmächtigte, der die Revisionsschrift unterzeichnete, hätte sich als Steuerberater auch selbst vergewissern müssen, daß die Revision beim richtigen Gericht eingelegt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37).
  • BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96

    Falsche Adressierung einer Revisionsschrift durch einen Prozeßbevollmächtigten

    Dies gereicht ihm zum Verschulden, welches sich der Kläger zurechnen lassen muß; ein bloßes, unter Umständen entschuldbares "Büroversehen" (vgl. etwa Senat, Beschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37) kann hierin nicht gesehen werden.
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