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   BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98   

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https://dejure.org/1999,1665
BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98 (https://dejure.org/1999,1665)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1999 - VII R 66/98 (https://dejure.org/1999,1665)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - VII R 66/98 (https://dejure.org/1999,1665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG § 4 Nr. 11 Satz 2, § 13 Abs. 1; AO 1977 § 80 Abs. 5; EStG §§ 7b, 10e, 21, 21a Abs. 1, § 52 Abs. 21; FGO § 139 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerhilfeverein - Umfang der Hilfeleistung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    StBerG § 4 Nr. 11 Satz 2; ; StBerG § 13 Abs. 1; ; AO 1977 § 80 Abs. 5; ; EStG § 7b; ; EStG § 10e; ; EStG § 21; ; EStG § 21a Abs. 1; ; EStG § 52 Abs. 21; ; FGO § 139 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerhilfeverein und Vermietungseinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern im Veranlagungsverfahren wegen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Hilfe leisten, wenn die Einkünfte durch (teilweise) Vermietung einer als eigene Wohnung genutzten Eigentumswohnung, eines als eigene Wohnung genutzten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 4 Nr 11d
    Beschränkte Hilfeleistung; Lohnsteuerhilfeverein; Selbstnutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 513
  • NJW 2000, 454 (Ls.)
  • NZM 1999, 1161
  • BB 1999, 1749
  • BStBl II 1999, 623
  • BStBl II 1999, 63
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.1987 - VII R 124/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Erstellung der Einkommensteuererklärung -

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98
    Sofern der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung gelegentlich darauf hingewiesen hat, mit der Beschränkung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine solle sichergestellt werden, daß diese nur bei den typischen Arbeitnehmereinkünften Hilfe leisten (Urteile des Senats vom 17. November 1987 VII R 124/84, BFHE 151, 289, BStBl II 1988, 147, und vom 28. Februar 1989 VII R 20-21/88, BFHE 155, 292, BStBl II 1989, 384), hat der Senat damit lediglich den Zweck der betreffenden gesetzlichen Regelungen schlagwortartig kennzeichnen wollen, nicht aber etwa neben die einzelnen gesetzlichen Tatbestände, die eine gegenständlich genau definierte Beratungsbefugnis eröffnen, gleichsam einen Auffangtatbestand "sonstige arbeitnehmertypische Einkünfte" gesetzt, der die Beratungsbefugnisse erweitern könnte.

    Danach leisten diese Vereine Hilfe in Lohnsteuersachen; diese Befugnis wird in § 4 Nr. 11 Satz 1 StBerG näher umrissen und in § 4 Nr. 11 Satz 2 StBerG in einer auf einzelne Einkunftsarten oder -quellen beschränkten Weise gleichsam ausnahmsweise auf das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren (§ 46 EStG) erweitert, wobei für jede der dort genannten vier Einkunftsarten (§ 4 Nr. 11 Satz 2 Buchst. a bis d StBerG) Rechtfertigung und Umfang der Beratungsbefugnis einer eigenständigen Bestimmung bedürfen (vgl. ferner zur Beratungsbefugnis bezüglich Einkünften aufgrund Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft, die gemäß § 179 Abs. 1 und 2, § 180 AO 1977 einheitlich und gesondert festgestellt worden sind, Senatsurteil in BFHE 151, 289, BStBl II 1988, 147).

  • BFH, 28.02.1989 - VII R 20/88

    Arbeitnehmer - Einkommen - Einkünfte - Einkommensteuerveranlagung -

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98
    Sofern der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung gelegentlich darauf hingewiesen hat, mit der Beschränkung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine solle sichergestellt werden, daß diese nur bei den typischen Arbeitnehmereinkünften Hilfe leisten (Urteile des Senats vom 17. November 1987 VII R 124/84, BFHE 151, 289, BStBl II 1988, 147, und vom 28. Februar 1989 VII R 20-21/88, BFHE 155, 292, BStBl II 1989, 384), hat der Senat damit lediglich den Zweck der betreffenden gesetzlichen Regelungen schlagwortartig kennzeichnen wollen, nicht aber etwa neben die einzelnen gesetzlichen Tatbestände, die eine gegenständlich genau definierte Beratungsbefugnis eröffnen, gleichsam einen Auffangtatbestand "sonstige arbeitnehmertypische Einkünfte" gesetzt, der die Beratungsbefugnisse erweitern könnte.

    Die fortbestehende Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine würde freilich sogar in diesen Fällen möglicherweise keine praktische Bedeutung haben; denn die betreffenden Steuerpflichtigen werden im allgemeinen aus der anderen, nicht selbstgenutzten Wohnung in ihrem Zweifamilienhaus bei deren Vermietung steuerpflichtige Einnahmen erzielen und einer diesbezüglichen steuerlichen Beratung mit der --vom Gesetzgeber des 4. StBerÄndG freilich unter Umständen anders beurteilten-- Folge bedürfen, daß ihr Steuerfall jedenfalls nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insgesamt aus der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine herausfallen würde (Urteil des Senats in BFHE 155, 292, BStBl II 1989, 384).

  • BFH, 29.10.1997 - II R 49/89

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten eines

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98
    Die Beigeladenen müssen ihre Kosten nach § 139 Abs. 4 FGO selbst tragen; denn es besteht kein Anlaß, diese aus Gründen der Billigkeit dem FA aufzuerlegen, nachdem die Beigeladenen das Verfahren nicht entscheidend durch eigenständige Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 49/89, BFH/NV 1998, 620).
  • FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 171/05

    Abgabenordnung: Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Die Grenzen der Wortlautauslegung sind hier auch nicht erreicht, da durch die hier praktizierte Auslegung nicht ein Auslegungsergebnis erreicht wird, welches der Vorschrift weitestgehend jeden praktischen Anwendungsbereich nimmt und deshalb Gefahr liefe, in Widerspruch zu dem Gebot zu geraten, den Wortlaut der Vorschrift als äußerste Grenze jeder Auslegung zugrunde zu legen (anders der Fall des BFH in der Entscheidung vom 15.06.1999, VII R 66/98, zu der Beratungspraxis bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, BFHE 188, 513, BStBl II 1999, 623, HFR 1999, 827).

    Denn es obliegt dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, trotz einer sich wandelnden Berufswelt an § 4 Nr. 11 i.V.m. § 5 StBerG festzuhalten und sich für eine einfache Abgrenzung der Kompetenzen zu entscheiden (siehe auch BFH vom 15.06.1999, VII R 66/98, BFHE 188, 513, BStBl II 1999, 623, HFR 1999, 827).

  • BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00

    Steuerhinterziehung gem. § 370 AO

    Es besteht kein Anlass, diese Kosten nach § 139 Abs. 4 FGO aus Gründen der Billigkeit dem HZA aufzuerlegen, nachdem die Beigeladenen das Verfahren nicht entscheidend durch eigenständige Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1999 VII R 66/98, BFHE 188, 513, BStBl II 1999, 623).
  • FG Köln, 28.10.2021 - 1 K 2563/17

    Berücksichtigung des Verlustsabzugs bei Körperschaften bei Verlusten des

    Es besteht kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit dem Beklagten oder der Staatskasse aufzuerlegen, nachdem die Beigeladene das Verfahren nicht entscheidend durch eigenständige Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert hat (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.1999, VII R 66/98, BFHE 188, 513, BStBl II 1999, 623).
  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem

    Es besteht nämlich kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit der Klägerin aufzuerlegen, weil der Beigeladene das Verfahren nicht durch eigene Anträge oder in anderer Weise gefördert hat (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 - VII R 66/98, BStBl II 1999, 623, 630).
  • FG Düsseldorf, 23.11.2000 - 10 K 3784/96

    Vergütung an Kommanditisten für Grundstücksüberlassung

    Es besteht kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit dem Beklagten aufzuerlegen, weil der Beigeladene das Verfahren nicht durch eigene Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert hat (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 66/98, BStBl II 1999, 623, 630).
  • FG Köln, 04.05.2022 - 12 K 1274/18

    Streit um die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung in

    Die Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nach § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie das Verfahren durch umfangreichen Vortrag in der Sache entscheidend gefördert hat (vgl. BFH, Urteil vom 15.6.1999 - VII R 66/98, BFHE 188, 513, BStBl II 1999, 623).
  • FG Düsseldorf, 22.03.2007 - 14 K 4079/04

    Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden im Falle einer nachträglichen

    Es besteht kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit der Klägerin aufzuerlegen, weil die Beigeladenen das Verfahren nicht durch eigene Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 66/98, BStBl II 1999, 623, 630).
  • FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13

    Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen zu dem Ansatz von

    Es besteht kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit dem Beklagten aufzuerlegen, weil die Beigeladenen das Verfahren nicht durch eigene Anträge oder in anderer selbstständiger Weise gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 66/98, BStBl II 1999, 623, 630).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 272/08

    Möglichkeit des Abzweigens von Kindergeld an einen Minderjährigen; Aufzählung der

    Es besteht kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit der Beklagten aufzuerlegen, da die Beigeladene das Verfahren nicht durch eigene Anträge gefördert hat (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.1999 VII R 66/98, BStBl II 1999, 623).
  • FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04

    Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel;

    Sie haben das Verfahren nicht entscheidend durch eigenständige Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert (sect 139 Abs. 4 FGO; BFH-Urteil vom 15.06.1999 VII R 66/98 BStBl II 1999, 623).
  • FG Düsseldorf, 04.07.2005 - 14 K 5656/04

    Abzweigung; Kindergeldabzweigung; Unterhaltspflicht; Kost und Logis;

  • FG München, 01.10.2003 - 1 K 5185/01

    Fehlende Uberschusserzielungsabsicht bei Immobilienfonds-Gesellschaftern;

  • FG München, 01.08.2003 - 1 K 2887/03

    Kostenentscheidung per Ergänzungsurteil; nachträglicher Ergänzung des Urteils vom

  • FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 134/00

    Auszahlung des Kindergeldes an Dritte

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