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   BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00   

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https://dejure.org/2001,3621
BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00 (https://dejure.org/2001,3621)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2001 - VII R 67/00 (https://dejure.org/2001,3621)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - VII R 67/00 (https://dejure.org/2001,3621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zollfahndung - Einfuhrabgaben - Erlass eines Steuerbescheides - Zollwert von Zigaretten - US- Streitkräfte - Zollamtliche Überwachung - Zollschuldenentstehung - Festsetzungsfrist - Fehelerhafte Ermessensentscheidung - Wesentlicher Verfahrensmangel

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 1 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 a.F.; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5 a.F.; ; AO 1977 § 171 Abs. 3 Satz 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe; externes Versandverfahren

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.03.1997 - VII R 65/96

    Wiedergestellung von Versandgut

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008).
  • BFH, 30.06.1995 - VII R 87/94

    Auswahlermessen bei Haftung zweier Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Ein Steuerbescheid ohne ausreichende Begründung ist aber rechtswidrig mit der Folge, dass er gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO aufzuheben ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1990 VII S 22/90, BFH/NV 1991, 500; auch vom 12. Juli 1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99; BFH, Urteil vom 30. Juni 1995 VII R 87/94, BFH/NV 1996, 3).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Unter selbständigen Ansprüchen und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008).
  • BFH, 23.10.1990 - VII S 22/90

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Ein Steuerbescheid ohne ausreichende Begründung ist aber rechtswidrig mit der Folge, dass er gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO aufzuheben ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1990 VII S 22/90, BFH/NV 1991, 500; auch vom 12. Juli 1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99; BFH, Urteil vom 30. Juni 1995 VII R 87/94, BFH/NV 1996, 3).
  • BFH, 22.02.1996 - III R 133/95

    Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat die Klägerin substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Ein Steuerbescheid ohne ausreichende Begründung ist aber rechtswidrig mit der Folge, dass er gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO aufzuheben ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1990 VII S 22/90, BFH/NV 1991, 500; auch vom 12. Juli 1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99; BFH, Urteil vom 30. Juni 1995 VII R 87/94, BFH/NV 1996, 3).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen ist deshalb dann anzunehmen, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 81/93

    Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe im Fall einer zulassungsfreien

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677, und vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008).
  • BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei Übergehen eines selbständigen Angriffs- oder

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 115/82
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der

    Er ist offensichtlich der Auffassung, dass es für den in Art. 13 VO Nr. 1430/79 geregelten Erstattungsanspruch an einer Zurechnungsnorm für fremdes Verschulden im Gemeinschaftsrecht fehlt (anders als etwa für die Fälle des Einstehenmüssens für Erfüllungsgehilfen hinsichtlich der Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK, wo Art. 203 Abs. 3 4. Anstrich ZK mit seiner Anordnung der Zollschuldnerschaft davon ausgeht, dass den Inhaber eines Zollverfahrens bzw. den Inhaber einer vorübergehenden Verwahrung als Garanten eine allgemeine Einstandspflicht hinsichtlich der übernommenen Pflichten trifft, und zwar unabhängig davon, ob er selbst, ein von ihm eingeschalteter Erfüllungsgehilfe oder ein Dritter die Verfehlung begangen hat; vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz -

    Dem Kläger ist zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Entscheidungsgründe nicht nur dann fehlen, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die einen vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80; vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 22.09.2005 - X B 58/05

    Betrieblich veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Entscheidung aber auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 80, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (Senatsurteil in BFH/NV 2002, 80; BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 27.02.2007 - X B 178/06

    Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80; vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 25.11.2010 - II B 3/10

    Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80; vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.04.2007 - X B 161/06

    Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fehlen der

    Allerdings kann § 119 Nr. 6 FGO auch dann verletzt sein, wenn die Entscheidungsgründe nur zum Teil fehlen oder wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22. September 2005 X B 58/05, BFH/NV 2005, 2193).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 80, m.w.N.).

  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Dabei sind unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80, und vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03

    Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste

    Ihm kommt aufgrund der ihm in Art. 96 Abs. 1 Satz 2 ZK auferlegten Pflichten eine besondere Garantenstellung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchführung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens zu (vgl. Senatsurteile vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, 1009; vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, 82).
  • BFH, 10.02.2005 - X B 179/03

    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

  • BFH, 18.01.2005 - X B 187/03

    Fehlen von Entscheidungsgründen

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 11 K 200/00

    Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten als Zollschuldner im Versandverfahren;

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2004 - 5 U 527/02

    Zu den Voraussetzungen von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag und zum

  • BFH, 25.10.2006 - VIII B 205/05

    Gewährung rechtlichen Gehörs; schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes des §

  • BFH, 22.07.2002 - VII B 296/01

    NZB; Verfahrensmangel; Überprüfung der Ermessensausübung der Behörde

  • BFH, 27.02.2002 - VII B 113/01

    Rüge der mangelnden Urteilsbegründung; Verfahrensmangel

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 972/03

    Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 3764/06

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung im gemeinsamen Versandverfahren

  • FG Hamburg, 24.05.2013 - 4 K 164/12

    Zollrecht: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung im externen

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