Rechtsprechung
   BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2576
BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95 (https://dejure.org/1996,2576)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1996 - VII R 67/95 (https://dejure.org/1996,2576)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - VII R 67/95 (https://dejure.org/1996,2576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende Verpachtung von Milchkühen an den Nachbarn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 875/84 Art 12, AO 1977 § 42
    Milcherzeuger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Aus der Auslegung des Art. 12 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 (VO Nr. 857/84) des Rates vom 31. März 1984 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -- ABlEG -- Nr. L 90/13) durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89 (EuGHE 1991, I-25) folge -- so urteilte das Finanzgericht (FG) --, daß die erzeugte Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters anzurechnen sei, wenn eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter jeweils ermolkenen Milchmenge gewährleistet sei.

    Einem Landwirt, der Milch in gepachteten Anlagen erzeugt, ist demnach die Milchproduktion auf seine eigene Referenzmenge anzurechnen, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter -- falls dieser gleichfalls Erzeuger ist -- jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist (EuGH, Urteil in EuGHE 1991, I-25, Bundesfinanzhof -- BFH --, Vorlagebeschluß vom 26. September 1989 VII R 116/88, BFHE 158, 196).

    Es ist lediglich erforderlich, daß die Milch im Betrieb des "Erzeugers" in dessen Verantwortung erzeugt wird, um die administrative Kontrolle der Anwendung der Milch-Garantiemengenregelung zu gewährleisten (EuGH, Urteil in EuGHE 1991, I-25).

    Ob die vom EuGH in seiner Entscheidung (in EuGHE 1991, I-25) genannten Voraussetzungen dafür, daß die Erzeugereigenschaft besteht (selbständige Bewirtschaftung des Betriebs, Trennung der ermolkenen Milch), im konkreten Fall erfüllt sind, ist eine Frage der Rechtsanwendung, die mithin nicht vom EuGH zu entscheiden ist, der nur über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu befinden hat (Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, vgl. z. B. EuGH, Urteile vom 29. April 1982 Rs. 17/81, EuGHE 1982, 1331; vom 16. März 1978 Rs. 104/77, EuGHE 1978, 791; vom 28. März 1979 Rs. 222/78, EuGHE 1979, 1163).

  • EuGH, 16.03.1978 - 104/77

    Öhlschläger / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Ob die vom EuGH in seiner Entscheidung (in EuGHE 1991, I-25) genannten Voraussetzungen dafür, daß die Erzeugereigenschaft besteht (selbständige Bewirtschaftung des Betriebs, Trennung der ermolkenen Milch), im konkreten Fall erfüllt sind, ist eine Frage der Rechtsanwendung, die mithin nicht vom EuGH zu entscheiden ist, der nur über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu befinden hat (Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, vgl. z. B. EuGH, Urteile vom 29. April 1982 Rs. 17/81, EuGHE 1982, 1331; vom 16. März 1978 Rs. 104/77, EuGHE 1978, 791; vom 28. März 1979 Rs. 222/78, EuGHE 1979, 1163).
  • BFH, 26.09.1989 - VII R 116/88

    Begriff des Milcherzeugers

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Einem Landwirt, der Milch in gepachteten Anlagen erzeugt, ist demnach die Milchproduktion auf seine eigene Referenzmenge anzurechnen, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter -- falls dieser gleichfalls Erzeuger ist -- jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist (EuGH, Urteil in EuGHE 1991, I-25, Bundesfinanzhof -- BFH --, Vorlagebeschluß vom 26. September 1989 VII R 116/88, BFHE 158, 196).
  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Ob die vom EuGH in seiner Entscheidung (in EuGHE 1991, I-25) genannten Voraussetzungen dafür, daß die Erzeugereigenschaft besteht (selbständige Bewirtschaftung des Betriebs, Trennung der ermolkenen Milch), im konkreten Fall erfüllt sind, ist eine Frage der Rechtsanwendung, die mithin nicht vom EuGH zu entscheiden ist, der nur über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu befinden hat (Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, vgl. z. B. EuGH, Urteile vom 29. April 1982 Rs. 17/81, EuGHE 1982, 1331; vom 16. März 1978 Rs. 104/77, EuGHE 1978, 791; vom 28. März 1979 Rs. 222/78, EuGHE 1979, 1163).
  • BFH, 26.06.1990 - VII B 196/89

    Zulässigkeit des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Entscheidend dafür ist, daß N Pächter der Kühe war, eine klare Trennung der vom Pächter und Verpächter ermolkenen Milchmenge gewährleistet war und der Pächter die Kühe selbständig genutzt hat (vgl. BFH, Beschluß vom 26. Juni 1990 VII B 196/89, BFH/NV 1991, 565; Schrömbges in Dorsch, Zollrecht, G II 1 Rdnr. 65).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Er ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-- 3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Er ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-- 3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Entscheidend ist demnach, ob der Kläger im Zusammenwirken mit N auf einem ungewöhnlichen Weg einen Erfolg zu erreichen versucht hat, der nach den Wertungen der maßgebenden Rechtsordnung auf diesem Weg nicht erreichbar sein soll (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, und vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Entscheidend ist demnach, ob der Kläger im Zusammenwirken mit N auf einem ungewöhnlichen Weg einen Erfolg zu erreichen versucht hat, der nach den Wertungen der maßgebenden Rechtsordnung auf diesem Weg nicht erreichbar sein soll (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, und vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549, jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 28.03.1979 - 222/78

    ICAP / Beneventi

    Auszug aus BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
    Ob die vom EuGH in seiner Entscheidung (in EuGHE 1991, I-25) genannten Voraussetzungen dafür, daß die Erzeugereigenschaft besteht (selbständige Bewirtschaftung des Betriebs, Trennung der ermolkenen Milch), im konkreten Fall erfüllt sind, ist eine Frage der Rechtsanwendung, die mithin nicht vom EuGH zu entscheiden ist, der nur über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu befinden hat (Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, vgl. z. B. EuGH, Urteile vom 29. April 1982 Rs. 17/81, EuGHE 1982, 1331; vom 16. März 1978 Rs. 104/77, EuGHE 1978, 791; vom 28. März 1979 Rs. 222/78, EuGHE 1979, 1163).
  • FG München, 27.10.2005 - 14 K 2637/03

    Milchreferenzmenge; Zurechnung der in gepachteten Produktionseinheiten erzeugten

    Nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil des EuGH vom 15.01.1991 Rs. C-341/89, ZfZ 1991, 109, EuGHE 1991, I-25 und Urteil des BFH vom 23.01.1996 VII R 67/95, ZfZ 96, 246) kommt die Erzeugereigenschaft im Sinne dieser Vorschriften jeder Person zu, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert, ohne dass diese Person Eigentümer der Anlagen zu sein braucht, die sie für ihre Produktion nutzt.

    Es handelt sich hierbei weder um ein Scheingeschäft nach § 41 Abs. 2 AO noch um den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.1996 VII R 67/95, a.a.O.).

    Die Erzeugereigenschaft, so der BFH (vgl. Urteil vom 23.01.1996 VII R 67/95, a.a.O.), ist nicht davon abhängig, dass der Pächter die alleinige und volle Verfügungs- und Dispositionsbefugnis über die zur Milcherzeugung erforderlichen Produktionsmittel hat.

    Schließlich steht auch nicht die kurze Dauer des Pachtvertrages von lediglich sechs Tagen allein der Annahme einer selbständigen Nutzung durch E entgegen; denn die Eigenverantwortlichkeit des Gebrauchs und der Nutzung des Pachtgegenstandes ist nicht notwendig erstdann gegeben, wenn die Kühe und die Stellplätze über eine längere Dauer "genutzt" werden (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.1996 VII R 67/95, a.a.O.).

  • BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05

    Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

    In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25; Senatsurteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654).

    Darüber hinaus hat der Senat bereits entschieden, dass allein die kurze Dauer eines Pachtvertrags der Annahme einer selbständigen Nutzung der gepachteten Produktionsmittel durch den Pächter nicht entgegensteht (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 654).

    Aus den genannten Entscheidungen des EuGH in EuGHE 1991, I-25, und des Senats in BFH/NV 1996, 654, folgt bereits, dass die administrative Kontrolle der gemeinschaftsrechtlichen Milchmengenregelung gewährleistet sein muss.

  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Ebenso wenig stehe allein eine kurze Dauer des Pachtvertrages der Annahme einer selbständigen Nutzung der gepachteten Produktionsmittel durch den Pächter entgegen (Urteil des Senats vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654), wobei allerdings gerade bei kurzer Pachtzeit die selbständige Bewirtschaftung fremder Produktionsmittel durch einen Pächter von einer bloßen Hilfstätigkeit für den Erzeuger zu unterscheiden sei (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, BFH/NV 2007, 843, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    Entscheidend ist allein, dass die Milch mit Hilfe von Produktionseinheiten erzeugt wird, die von dem Inhaber der Referenzmenge "selbständig" bewirtschaftet werden, deren Bewirtschaftung also unter seiner Leitung und Verantwortung steht (vgl. Urteile des Senats in BFH/NV 1996, 654, und vom 6. März 2001 VII R 5/00, BFHE 194, 561), was, wie sich begreift, in dem Maße genauer Prüfung bedarf, in dem der angebliche Erzeuger landwirtschaftliche Verrichtungen in seinem Betrieb, dessen kaufmännische Betreuung oder dergleichen Dritten überlässt.

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden (Urteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654), dass die kurze Dauer eines Pachtvertrags allein der Annahme einer selbständigen Nutzung von Kühen zur Milcherzeugung nicht entgegenstehe, weil die Eigenverantwortlichkeit des Gebrauchs und der Nutzung des Pachtgegenstands nicht notwendig erst dann gegeben sei, wenn die Kühe über eine längere Dauer genutzt werden.
  • FG Hamburg, 16.10.2000 - IV 376/97

    Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgabe

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 227/00

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den

    Ziel der Milch-Garantiemengenregelung ist nämlich in erster Linie nicht die Erhebung der Milch-Garantiemengenabgabe, sondern die Beschränkung der Milchproduktion auf eine im Rahmen der bestehenden Marktordnung gerade noch finanzierbare und absetzbare Milchmenge (vgl. BFH, Urteil vom 23.1.1996 - VII R 67/95 -, juris).

    Innerhalb der ihnen zugeteilten Referenzmenge können die Erzeuger Milch abgabenfrei an den Käufer liefern; die Referenzmengen können jeweils voll ausgeschöpft werden (vgl. BFH, Urteil vom 23.1.1996 - VII R 67/95 -, juris).

    Abgesehen davon, dass das Motiv, die Milch-Garantiemengenabgabe zu sparen, eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen macht (vgl. BFH, Urteil vom 23.1.1996 - VII R 67/95 -, juris), steht einer entsprechenden Anwendung (vgl. § 12 Abs. 1 MOG ) des § 42 AO vorliegend die wirksame und damit auch das Hauptzollamt bindende Übertragungsbescheinigung der Landwirtschaftskammer W entgegen.

  • FG Hamburg, 20.09.2007 - 4 K 66/07

    Milch-Garantiemengen-Verordnung: Erhebung einer Milchgarantiemengenabgabe

    Der Erzeuger muss nicht zwingend der Eigentümer des Betriebs sein, vielmehr kann auch derjenige Landwirt Erzeuger sein, der Milch in gepachteten Anlagen und durch gepachtete Kühe erzeugt, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbstständig betreibt und eine klare Trennung - auch hinsichtlich der Lagerung und Ablieferung - der vom Pächter und vom Verpächter jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist (BFH, Urteil vom 23.1.1996, VII R 67/95).

    Auch der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine möglicherweise nur kurze Dauer für sich genommen nicht geeignet ist, eine selbständige Nutzung durch einen Pächter auszuschließen (BFH Urteil vom 23.1.1996, VII R 67/95).

  • BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00

    SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche -

    Entsprechend der Bedeutung des vom Gemeinschaftsrecht in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffs des "Betriebes" setzt dies lediglich voraus, dass die Milch mit Hilfe von Produktionseinheiten erzeugt wird, die von dem Inhaber der spezifischen (SLOM-)Referenzmenge selbständig bewirtschaftet werden, deren Bewirtschaftung also unter seiner Leitung und Verantwortung steht (vgl. Urteil des Senats vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654; FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 1994 IV 66/92 S-H, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 373).
  • FG Hamburg, 27.11.2006 - 4 K 5/06

    Zu der Frage, wann der Pächter von Milchvieh und Betriebseinrichtungen zur

    Der Erzeuger muss nicht zwingend der Eigentümer des Betriebs sein, vielmehr kann auch derjenige Landwirt Erzeuger sein, der Milch in gepachteten Anlagen und durch gepachtete Kühe erzeugt, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbstständig betreibt und eine klare Trennung - auch hinsichtlich der Lagerung und Ablieferung - der vom Pächter und vom Verpächter jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist (BFH, Urteil vom 23.1.1996, VII R 67/95).

    Auch der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine möglicherweise nur kurze Dauer für sich genommen nicht geeignet ist, eine selbständige Nutzung durch einen Pächter auszuschließen (BFH, Urteil vom 23.1.1996, VII R 67/95).

  • FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 21/96

    Zum Begriff des Milcherzeugers

    die Anlieferungs-Referenzmengen eine selbständige Nutzung der Kühe durch den Pächter und eine klare Trennung der vom Pächter einerseits und vom Verpächter andererseits ermolkenen Milchmenge erforderlich (EuGH Urteil v. 15.1.1991 Rs C-341/89, EuGHE 1991 I 25; BFH Urteil v. 12.3.1991 VII R 116/88, ZfZ 1991, 263; BFH Urteil v. 23.1.1996 VII R 67/95, NV 1996, 654; vgl. a. BFH Beschluss v. 26.6.1990 VII B 196/89, NV 1991, 565).

    Hierfür ist es in der Regel ausreichend, wenn der Pächter die Kühe in seinen Stall aufgenommen, dort versorgt und gemolken und die erzeugte Milch im eigenen Namen an die Molkerei geliefert hat (BFH Urteil v. 23.1.1996 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 22/96

    Zum Begriff des Milcherzeugers

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08

    Anforderungen an den Nachweis, dass ein Kurzzeitpächter Milcherzeuger ist

  • BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05

    Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko

  • BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06

    Pächter als Milcherzeuger?

  • FG Hamburg, 15.09.2006 - 4 K 9/05

    Zu der Frage, wann der Pächter von Milchvieh und Betriebseinrichtungen zur

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 61/92

    Anspruch auf Aufhebung eines Referenzmengenbescheides; Anforderungen an die

  • FG Sachsen, 27.02.2008 - 7 K 530/06

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung

  • FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 141/04

    Selbstständiger Milchwirtschaftsbetrieb durch den Pächter bei wirtschaftlichem

  • FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 152/04

    Hauptzollamtsanweisung an Molkerei mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 62/92

    Begriff des "Milcherzeugers"; Erhebung einer gemeinschaftsrechtlichen

  • FG München, 15.06.1998 - 7 K 499/96

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verzichts auf Erbbauzinsen in einem Konzern;

  • FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 741/97

    Anforderungen an Erzeugereigenschaft bei Milchbauern; Bindungswirkung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht