Weitere Entscheidungen unten: BFH, 28.04.1998 | BFH, 07.07.1998

Rechtsprechung
   BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6888
BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97 (https://dejure.org/2000,6888)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2000 - VII R 67/97 (https://dejure.org/2000,6888)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - VII R 67/97 (https://dejure.org/2000,6888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zollagentur - Stahlprofile aus Polen - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Wiedergestellung der Sendung - Bestimmungszollstelle - CMR-Frachtbrief

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; AO 1977 § 127

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 127, VO (EWG) Nr 1430/79 Art 2 Abs 1, VO (EWG) Nr 222/77 Art 36 Abs 3
    Erstattung; Örtliche Zuständigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.10.1999 - C-233/98

    Lensing & Brockhausen

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97
    Der EuGH hat darauf mit Urteil vom 21. Oktober 1999 Rs. C-233/98 wie folgt entschieden:.

    Dies hat der EuGH in der vom Senat in der Sache eingeholten Vorabentscheidung (Rs. C-233/98 Rdnrn. 32 ff.) im Einzelnen ausgeführt.

  • BFH, 28.04.1998 - VII R 67/97

    Anwendung der Verordnung Nr. 222/77 für die Frage der Zuständigkeit eines

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97
    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 1998 VII R 67/97 (ZfZ 1998, 312 = BFH/NV 1998, 1537), auf den wegen der Darstellung des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die folgenden Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG München, 10.11.2005 - 14 K 2630/03

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen; Keine Erhebung der

    e) Da die im Streitfall für die Durchführung des Verfahrens nach Art. 379 ZKDVO bzw. Art. 49 VersandDVO zuständige Abgangsstelle HZA C der Klägerin keine Dreimonatsfrist gesetzt hat, war der Abgangsmitgliedstaat und damit das HZA nicht für die Erhebung der Einfuhrabgaben zuständig und waren die drei streitgegenständlichen Steuerbescheide deshalb rechtswidrig (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Oktober 1999 C-233/98, Slg. 1999 Seite I-07349; BFH-Urteil vom 12.01.2000 VII R 67/97, ZfZ 00, 202).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.04.1998 - VII R 67/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8926
BFH, 28.04.1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,8926)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,8926)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,8926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Verordnung Nr. 222/77 für die Frage der Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Erhebung von Zollschulden - Auslegung des Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung Nr. 222/77

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 12.01.2000 - VII R 67/97

    Zuständigkeit der Abgangszollstelle

    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 1998 VII R 67/97 (ZfZ 1998, 312 = BFH/NV 1998, 1537), auf den wegen der Darstellung des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die folgenden Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 01.02.2000 - VII R 16/99

    Gemeinschaftliches Versandverfahen und Zuständigkeit der Abgangszollstelle

    Denn materiell-rechtliche Vorschriften, um die es sich bei den hier in Betracht kommenden, insbesondere auch denen zum Versandverfahren, nach Auffassung des EuGH in der genannten Entscheidung handelt (insoweit für das Versandverfahren noch unentschieden: Senatsurteil vom 16. Juni 1998 VII R 34/97, BFHE 186, 171), sind so auszulegen, dass sie nicht für vor ihrem In-Kraft-Treten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 6. Juli 1993 Rs. C-121/91 und C-122/91, EuGHE 1993, I-3873 Rdnr. 22; speziell zu den hier anwendbaren Versandvorschriften: Senatsbeschluss vom 28. April 1998 VII R 67/97, BFH/NV 1998, 1537).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19758
BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,19758)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,19758)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - VII R 67/97 (https://dejure.org/1998,19758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Hifi Mini System - Zolltarifliche Einreihung - Anfechtungsbegehren - Verpflichtungsbegehren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Kosten des Verfahrens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Nach den Rechtsgrundsätzen, von denen der Senat in seinem Urteil vom 2. Juni 1992 VII K 2/91 --Stereo-Baustein-Set-- (BFH/NV 1992, 853) ausgegangen ist, ist eine Warenzusammenstellung wie die vorliegende mit einem Verstärker (Position 8518 KN), einem CD-Spieler (Position 8519 KN), einem Doppelkassettenlaufwerk (Position 8520 KN) und einem Rundfunkempfänger (Position 8527 KN), sofern sich kein charakterbestimmender Bestandteil ermitteln läßt, unter Heranziehung der AV 3c der im Zolltarif zuletzt angeführten Position zuzuweisen, im Streitfall also der Position 8527 KN.

    Entsprechendes gilt aber auch, soweit das FG dem Verstärker trotz seines höheren Wertes im Hinblick auf seine "rein dienende Funktion" (BFH/NV 1992, 853) eine charakterbestimmende Bedeutung abgesprochen hat.

  • BFH, 07.06.1993 - VII K 33/90

    Ergebnis einer Vorlagefrage an den EuGH hinsichtlich der einordnung eines

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Ergibt sich hiernach, daß zwar das Anfechtungsbegehren der Klägerin Erfolg gehabt hätte, nicht aber das Verpflichtungsbegehren, so entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen (Senatsbeschluß vom 7. Juni 1993 VII K 33/90, BFH/NV 1994, 55).

    Diese Frage wäre zwar im Streitfall klar zu beantworten und würde im Ergebnis eindeutig zu Lasten der Klägerin, deren hauptsächliches Interesse das Obsiegen mit dem Verpflichtungsbegehren war, ausschlagen, könnte aber in anderen Fällen (so. z. B. im Fall BFH/NV 1994, 55) zu einem im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO unangemessenen und daher nicht gebotenen Begründungsaufwand für das Gericht führen.

  • BFH, 28.04.1992 - VII B 48/92

    Erledigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme oder Änderung eines angefochtenen

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Die Vorschrift greift --abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Untätigkeitsklage-- nur in Verfahren aufgrund von Anfechtungsklagen, nicht jedoch auch bei Verpflichtungsklagen (Senatsbeschluß vom 28. April 1992 VII B 48/92, BFH/NV 1993, 320, m. w. N. ).
  • BFH, 05.04.1990 - VII K 1/89

    - Zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Außerkrafttreten einer

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Über das Verpflichtungsbegehren kann mithin, ebenso wie über den Anfechtungsantrag, keine Sachentscheidung mehr ergehen (Senatsurteile vom 5. April 1990 VII K 1/89, BFHE 161, 217, 219, BStBl II 1990, 990, und vom 8. November 1988 VII K 1/88, BFH/NV 1989, 317).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    C-121/95 --Vobis Microcomputer-- (EuGHE 1996, I-3047) stünde nicht entgegen, denn ausweislich seines Abs. 22 ist dort die Anwendung der AV 3b rein fallbezogen (es sei nach den Ausführungen des Generalanwalts "im vorliegenden Fall allein auf den Wert der Bestandteile und ihre Bedeutung in bezug auf die Verwendung der Ware abzustellen").
  • BFH, 14.02.1989 - VII K 32/87

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen auf Grund tatsächlicher Unklarheit und

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Dabei bedarf es keiner abschließenden Klärung der zolltariflichen Frage, vielmehr genügt eine summarische Beurteilung (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1989 VII K 32-39/87, BFH/NV 1989, 679, und vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761).
  • BFH, 27.04.1993 - VII K 13/92

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Dabei bedarf es keiner abschließenden Klärung der zolltariflichen Frage, vielmehr genügt eine summarische Beurteilung (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1989 VII K 32-39/87, BFH/NV 1989, 679, und vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761).
  • BFH, 08.11.1988 - VII K 1/88

    Feststellung des Eintritts der tatsächlichen Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
    Über das Verpflichtungsbegehren kann mithin, ebenso wie über den Anfechtungsantrag, keine Sachentscheidung mehr ergehen (Senatsurteile vom 5. April 1990 VII K 1/89, BFHE 161, 217, 219, BStBl II 1990, 990, und vom 8. November 1988 VII K 1/88, BFH/NV 1989, 317).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht