Rechtsprechung
BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- Judicialis
AO 1977 § 226 Abs. 1; ; BGB § 387; ; InsO § 95 Abs. 1; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- datenbank.nwb.de
Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht maßgeblich für Entscheidung, ob steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder Insolvenzforderung ist ? Zeitpunkt des ?zur Insolvenzmasse schuldig Seins? bei Vorsteuervergütung ? Aufrechnung des Finanzamts bei Vorsteuervergütungsanspruch aus vor ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßgeblichkeit der Entstehung des Rechtsgrundes nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen für die Frage der Zugehörigkeit eines steuerrechtlichen Anspruchs zur Insolvenzmasse bzw. die Einordnung als Insolvenzforderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schuldigkeit des ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 26.08.2003 - 5 K 5055/02
- BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Papierfundstellen
- BFHE 208, 10
- ZIP 2005, 266
- NZI 2005, 276
- BB 2005, 308
- DB 2005, 926
- BStBl II 2005, 195
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98
Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Wie § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG zeigt, ist der Leistende in diesem Zeitpunkt auch verpflichtet, dem Leistungsempfänger auf dessen Verlangen eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; der Anspruch auf die Rechnung ergibt sich, sobald die Leistung bewirkt ist, so dass zu diesem Zeitpunkt fest steht, dass aus der erbrachten Leistung ein Vorsteuervergütungsanspruch hergeleitet werden kann und damit der Grund für den Vorsteuervergütungsanspruch des Leistungsempfängers gelegt ist (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
Im Unterschied zu den Fällen, welche den Senatsurteilen in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83, in BFH/NV 1994, 521 und in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423 zu Grunde lagen, in denen der festgesetzte Vorsteuerüberschuss ausschließlich aus einer bestimmten, dem Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung erbrachten Leistung resultierte, ist allerdings der Streitfall nach den Feststellungen des FG dadurch gekennzeichnet, dass sich der Vorsteuervergütungsanspruch der Schuldnerin für das I. Quartal 2000 aus einer Vielzahl von Vorsteuerbeträgen aus Eingangsrechnungen für vor und nach der Insolvenzeröffnung ausgeführte Lieferungen und Leistungen ergab.
- BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92
Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Wie § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG zeigt, ist der Leistende in diesem Zeitpunkt auch verpflichtet, dem Leistungsempfänger auf dessen Verlangen eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; der Anspruch auf die Rechnung ergibt sich, sobald die Leistung bewirkt ist, so dass zu diesem Zeitpunkt fest steht, dass aus der erbrachten Leistung ein Vorsteuervergütungsanspruch hergeleitet werden kann und damit der Grund für den Vorsteuervergütungsanspruch des Leistungsempfängers gelegt ist (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
Im Unterschied zu den Fällen, welche den Senatsurteilen in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83, in BFH/NV 1994, 521 und in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423 zu Grunde lagen, in denen der festgesetzte Vorsteuerüberschuss ausschließlich aus einer bestimmten, dem Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung erbrachten Leistung resultierte, ist allerdings der Streitfall nach den Feststellungen des FG dadurch gekennzeichnet, dass sich der Vorsteuervergütungsanspruch der Schuldnerin für das I. Quartal 2000 aus einer Vielzahl von Vorsteuerbeträgen aus Eingangsrechnungen für vor und nach der Insolvenzeröffnung ausgeführte Lieferungen und Leistungen ergab.
- BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91
Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung …
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Wie § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG zeigt, ist der Leistende in diesem Zeitpunkt auch verpflichtet, dem Leistungsempfänger auf dessen Verlangen eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; der Anspruch auf die Rechnung ergibt sich, sobald die Leistung bewirkt ist, so dass zu diesem Zeitpunkt fest steht, dass aus der erbrachten Leistung ein Vorsteuervergütungsanspruch hergeleitet werden kann und damit der Grund für den Vorsteuervergütungsanspruch des Leistungsempfängers gelegt ist (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
Im Unterschied zu den Fällen, welche den Senatsurteilen in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83, in BFH/NV 1994, 521 und in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423 zu Grunde lagen, in denen der festgesetzte Vorsteuerüberschuss ausschließlich aus einer bestimmten, dem Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung erbrachten Leistung resultierte, ist allerdings der Streitfall nach den Feststellungen des FG dadurch gekennzeichnet, dass sich der Vorsteuervergütungsanspruch der Schuldnerin für das I. Quartal 2000 aus einer Vielzahl von Vorsteuerbeträgen aus Eingangsrechnungen für vor und nach der Insolvenzeröffnung ausgeführte Lieferungen und Leistungen ergab.
- BFH, 01.08.2000 - VII R 31/99
Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Wie § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG zeigt, ist der Leistende in diesem Zeitpunkt auch verpflichtet, dem Leistungsempfänger auf dessen Verlangen eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; der Anspruch auf die Rechnung ergibt sich, sobald die Leistung bewirkt ist, so dass zu diesem Zeitpunkt fest steht, dass aus der erbrachten Leistung ein Vorsteuervergütungsanspruch hergeleitet werden kann und damit der Grund für den Vorsteuervergütungsanspruch des Leistungsempfängers gelegt ist (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
- BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 14.05.1998 - V R 74/97
Vorsteuerabzug für Sequesterleistung
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
c) Für den Streitfall ohne Bedeutung ist, dass der Vorsteueranspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt und grundsätzlich nicht selbständig als Auszahlungsanspruch festgesetzt, sondern bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt wird und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingeht (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 1, 3 und 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634). - BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597). - BFH, 24.03.1983 - V R 8/81
Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
c) Für den Streitfall ohne Bedeutung ist, dass der Vorsteueranspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt und grundsätzlich nicht selbständig als Auszahlungsanspruch festgesetzt, sondern bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt wird und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingeht (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 1, 3 und 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634). - FG Berlin, 26.08.2003 - 5 K 5055/02
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Soweit keine Erledigung der Hauptsache eingetreten war, wies das Finanzgericht (FG) die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1758 veröffentlichten Gründen ab.
- BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …
Will das FA nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners erklären und setzt sich dieser Anspruch sowohl aus vor als auch aus nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerbeträgen zusammen, hat das FA nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO sicherzustellen, dass die Aufrechnung den Vorsteuervergütungsanspruch nur insoweit erfasst, als sich dieser aus Vorsteuerbeträgen zusammensetzt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).Der in § 3 Abs. 1 KO verwendete Begriff des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens "begründeten Vermögensanspruchs", auf den sich die genannten Senatsurteile stützen, findet sich in gleicher Weise in § 38 InsO; es ist kein Grund erkennbar, diesen Begriff nach dem In-Kraft-Treten der InsO anders auszulegen (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
Das aus § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG folgende umsatzsteuerrechtliche Erfordernis, wonach sämtliche in den Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der berechneten Umsatzsteuer zu saldieren sind, hat zwar Vorrang gegenüber einer Aufrechnung des FA mit anderen Ansprüchen, hindert jedoch ebenfalls aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht, einen nach dieser umsatzsteuerrechtlichen Saldierung verbleibenden festgesetzten Vorsteuervergütungsanspruch daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit dieser bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden und damit nach §§ 95, 96 InsO aufrechenbar ist (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).
Dies geschieht, indem die für den Besteuerungszeitraum berechnete Umsatzsteuer zunächst nach § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG mit den Vorsteuerbeträgen dieses Zeitraums verrechnet wird, und zwar zunächst mit solchen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (insolvenzrechtlich) begründet worden sind, und der dann noch verbleibende Vergütungsanspruch --soweit er sich weiterhin aus Vorsteuerbeträgen aus sowohl vor als auch nach der Insolvenzeröffnung ausgeführten Lieferungen und Leistungen zusammensetzt-- entsprechend aufgeteilt und nur gegen denjenigen Teil die Aufrechnung erklärt wird, der auf vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Unternehmerleistungen zurückzuführen ist (vgl. --dort allerdings noch offen gelassen-- Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).
- BFH, 29.01.2009 - V R 64/07
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach …
Zum Aufrechnungsverbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO (zuvor § 55 Nr. 1 KO), wonach die Aufrechnung unzulässig ist, "wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist", hat der VII. Senat im Zusammenhang mit Steuervergütungen entschieden, dass diesbezügliche Ansprüche des Steuerpflichtigen insolvenzrechtlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" sind, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, …und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).Insoweit geht der VII. Senat des BFH insbesondere davon aus, dass das FA den Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bereits mit dem Bezug der Leistung und nicht erst mit "Erstellung der Rechnung" schuldig wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423 zu § 55 Nr. 1 KO; in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; in BFHE 216, 385, BStBl II 2007, 747, und in BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745; vom 4. März 2008 VII R 10/06, BFHE 220, 295, BStBl II 2008, 506 zu § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
- BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06
Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht steuerrechtlich i.S. des § 38 der Abgabenordnung (AO) entstanden, wohl aber insolvenzrechtlich "begründet" sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, jeweils m.w.N.).Für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" des Vorsteuerguthabens des Schuldners ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Schuldner maßgebend (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
Einzelne Vorsteuerbeträge sind umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612).
Um dem Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO Rechnung zu tragen, muss das FA sicherstellen, dass das festgesetzte Guthaben des Schuldners, gegen das es die Aufrechnung mit eigenen Forderungen erklären will, ausschließlich auf vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerbeträgen beruht (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
Mit dem Urteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193 hat der erkennende Senat der vorstehend beschriebenen Verrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG den Vorzug vor einer fiktiven Veranlagung auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegeben (vgl. insoweit noch: Senatsurteil in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195), wie sie das FA im Streitfall weiterhin für richtig hält.
- BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06
Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach …
Denn es fehlte in diesem Zeitpunkt nicht nur an der steuerverfahrensrechtlichen Entstehung dieses Anspruchs, von der nach der Rechtsprechung des Senats für die Anwendung der InsO abzusehen wäre (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, …und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745), sondern auch an den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, von denen das Entstehen eines solchen Erstattungsanspruchs abhängt, nämlich einer Rücktrittserklärung des Verkäufers, welche Voraussetzung auch der steuerrechtlichen Rückabwicklung des der Besteuerung zunächst unterworfenen Grundstückskaufvertrages ist.Der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung des steuerlichen Anspruchs führt, muss bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden sein (vgl. Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521, sowie vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83).
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06
Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit …
Das Berufungsgericht hat sich auch auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2004 bezogen (BFH ZIP 2005, 266), jedoch befasst sich diese Entscheidung nicht mit der hier aufgeworfenen Rechtsfrage. - BFH, 23.02.2011 - I R 20/10
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren - …
Damit schützt das Gesetz das vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Vertrauen des Insolvenzgläubigers, mit dem Entstehen der Aufrechnungslage seine Forderung durchsetzen zu können (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195;… Brandes in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung --MünchKommInsO--, 2. Aufl., § 95 Rz 1;… Kroth in Braun, Insolvenzordnung, 4. Aufl., § 95 Rz 1).Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S. des § 38 AO kommt es für diesen "gesicherten Rechtsgrund" nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323; in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. Januar 2007 VII R 7/06, BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745; in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; BFH-Beschlüsse vom 30. April 2007 VII B 252/06, BFHE 217, 212, BStBl II 2009, 624;… vom 1. April 2008 X B 201/07, BFH/NV 2008, 925;… vom 12. August 2008 VII B 213/07, BFH/NV 2008, 1819; s.a. Rüsken, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis --ZIP-- 2007, 2053, 2056; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 251 AO Rz 55, 100, 102, je m.w.N.).
- BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von …
Zur Begründung führt er aus, dass "es aus insolvenzrechtlicher Sicht auf die vollständige Verwirklichung des steuerrechtlichen Tatbestandes nicht ankommt", sondern maßgeblich "der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt [sei], der zu der Entstehung der Steueransprüche führt" (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, unter II.2., und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3., wonach es darauf ankommt, dass der "Anspruch ... in einem Steuerschuldverhältnis [wurzelt], das ... schon vor Verfahrenseröffnung bestanden hat"). - BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05
Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der …
Der Senat hat wiederholt entschieden, dass es auch unter der Geltung der InsO hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf ankommt, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193;… vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745). - BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06
Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren - …
Entsprechendes gilt für eine Steuervergütung (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, …und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).Diesbezügliche Ansprüche des Steuerpflichtigen sind insolvenzrechtlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet", wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (Senatsurteile in BFH/NV 2005, 1745, und in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195).
- BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17
Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter …
Es ist insolvenzrechtlich ausreichend, dass der Sachverhalt, der zu der Entstehung des Erstattungsanspruchs führt, verwirklicht ist (vgl. Senatsurteile vom 05.10.2004 - VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und vom 16.11.2004 - VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193). - VG Stuttgart, 27.07.2017 - 10 K 2902/16
Insolvenz und Aufrechnung mit Gewerbesteuerschulden
- BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05
Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im …
- BFH, 23.02.2011 - I R 38/10
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren
- OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05
Aufrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis; Entstehung des Anspruchs auf …
- BFH, 16.01.2007 - VII R 4/06
Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
- FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
Die Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht hindert nicht die Befugnis …
- FG München, 28.10.2009 - 14 K 66/07
Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Insolvenzrechtliches "Begründetsein" des …
- BFH, 07.07.2010 - VII B 253/09
Aufrechnung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
- BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04
Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09
Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach …
- BFH, 17.04.2007 - VII R 34/06
Aufrechnung gegen Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren
- FG Nürnberg, 11.10.2005 - II 426/03
Die Aufrechnung von Insolvenzforderungen der Finanzbehörden gegen den …
- FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2514/06
Unpfändbare Gegenstände im Insolvenzverfahren; kein Pfändungsschutz für …
- BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch
- FG Niedersachsen, 27.04.2006 - 10 K 65/01
Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug bei mehrerlösbezogener Kartellbuße; …
- FG Nürnberg, 01.12.2005 - IV 403/03
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch auf Eigenheimzulage im …
- FG Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 1 K 119/05
Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Vorsteuererstattungsanspruch aus Vergütungen …
- OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 17 U 27/06
Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Umsatzsteuerforderung mit einem …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8410/05
Aufrechnung in der Insolvenz
- FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater …
- BFH, 17.01.2006 - VII B 326/04
"nachträgliche" Divergenz
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 6165/05
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09
Zurechnung der Kenntnis einer Behörde
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09
Aufrechnung von Insolvenzforderungen mit Körperschaftsteuerguthaben; Recht eines …
- BFH, 12.08.2008 - VII B 213/07
Aufrechung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein Entfallen der …
- FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2047/07
Insolvenzverfahren: Aufrechnung mit auf nicht pfändbares Arbeitseinkommen …
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
- FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
Aufrechnung mit während des Insolvenzverfahrens festgesetztem …
- BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06
NZB: Insolvenzverfahren, Erstattungsanspruch
- FG Berlin, 08.03.2005 - 7 K 7085/04
Wirksamkeit einer Steuerfestsetzung
- FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
Zulässige Aufrechnung des FA einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder …
- FG Schleswig-Holstein, 02.09.2010 - 4 K 115/06
Umsatzsteuer als Insolvenzforderung bei Erfüllungsablehnung
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 7 K 5362/05
Zulässigkeit der Aufrechnung mit Vorsteuererstattungsanspruch aus sog. zweiter …
- FG Brandenburg, 05.04.2006 - 4 K 96/05
Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei Aufrechnung gegen nach …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 2 K 1770/05
§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor …