Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1992 - VII R 73-74/91, VII R 73/91, VII R 74/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,31201
BFH, 22.09.1992 - VII R 73-74/91, VII R 73/91, VII R 74/91 (https://dejure.org/1992,31201)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1992 - VII R 73-74/91, VII R 73/91, VII R 74/91 (https://dejure.org/1992,31201)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1992 - VII R 73-74/91, VII R 73/91, VII R 74/91 (https://dejure.org/1992,31201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,31201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Zur hinreichenden Darlegung des Auswahlermessens genügt es zwar, wenn sich aus dem Bescheid ergibt, dass neben dem Betroffenen andere Haftungsschuldner in Anspruch genommen worden sind (Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215) oder --wenn sie gleichrangig nebeneinander stehen-- dass sie in Anspruch genommen werden könnten.
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 11/08

    Erwerberhaftung bei Kauf eines Unternehmens durch eine Bruchteilsgemeinschaft -

    Der Haftungsausschluss nach § 75 Abs. 2 AO greife nicht ein, wenn der Erwerber nach Ablehnung des Konkursantrags --wie im Streitfall-- das Unternehmen ohne nennenswerte Investitionen weiterführen könne (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215).

    Kann der Betrieb ohne nennenswerte Investitionen fortgeführt werden, steht der Haftung auch nicht entgegen, dass --wie im Streitfall-- der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Veräußerin mangels Masse abgelehnt worden war (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 215, unter 2.b).

  • BFH, 14.05.2013 - VII R 36/12

    Haftung des Betriebsübernehmers bei Unpfändbarkeit gemäß § 295 AO, § 811 Abs. 1

    Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht dieser Hinweis im Haftungsbescheid aus, eine genaue Bezeichnung der Haftungsgegenstände ist nicht geboten (Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215; vom 2. November 2007 VII S 24/07 (PKH), BFH/NV 2008, 333; auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Oktober 2008 XI B 202/07, BFH/NV 2009, 118).
  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden;

    Allerdings kann eine Begründung des Auswahlermessens gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn infolge der wirtschaftlichen Situation eines der beiden Gesamtschuldner nur mehr die Festsetzung der Steuer gegenüber dem anderen in Frage kommt und diesem der hierfür maßgebende Grund bekannt oder ohne weiteres erkennbar ist (BFH-Urteile vom 26.6. 1996 II R 31/93, BFH/NV 1997, 2, und vom 22.9. 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215, sowie Klein / Brockmeyer, a.a.O., § 121 Rz. 6).
  • BFH, 26.02.2007 - VII B 98/06

    Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren; Ermessen der Finanzbehörde

    Zwar trifft es zu, dass der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung eine Begründung von Ermessensentscheidungen verlangt, in der die angestellten Überlegungen und der Gang des Abwägungsprozesses erkennbar werden (Senatsentscheidungen vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493; vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176, und vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215), jedoch gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt und ausnahmslos.

    Ausnahmsweise ist eine Begründung somit in den Fällen entbehrlich, in denen die Gründe offensichtlich sind, so dass sich eine weitere Begründung als entbehrliche Formalität darstellen würde (Senatsentscheidungen vom 1. März 1999 VII B 292/98, BFH/NV 1999, 1182; vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583, und in BFH/NV 1993, 215).

  • BFH, 09.08.2002 - VI R 41/96

    Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern

    § 191 Abs. 1 AO 1977 als eine allgemein den Erlass von Haftungsbescheiden regelnde Verfahrensvorschrift betrifft nämlich alle Haftungsvorschriften, wobei unter den einzelnen Haftungstatbeständen grundsätzlich keine Rangordnung besteht (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215, m.w.N.; Ehlers in Beermann, Abgabenordnung, § 191 Rz. 17, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.1999 - VII B 292/98

    Haftungsschuldner - Auswahlermessen

    Nach der Rechtsprechung des BFH muß die vom FA zu treffende Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO 1977) wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen läßt (§ 102 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), im Haftungsbescheid, spätestens aber in der Einspruchsentscheidung begründet werden (vgl. § 121 Abs. 1, § 126 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO 1977), andernfalls sie im Regelfall fehlerhaft ist (BFH-Urteile vom 7. April 1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213, und vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215).

    Der BFH hat solche näheren Darlegungen zum Auswahlermessen zwischen mehreren Haftungsschuldnern bei Ausfall des Steuerschuldners in seinem --auch vom Kläger als Divergenzentscheidung angeführten-- Urteil in BFH/NV 1993, 215, 217 für entbehrlich gehalten, wenn solche Ausführungen lediglich eine nicht notwendige Formalität darstellen würden.

    Gibt es in einem Haftungsfall nur eine Begründung --daß nämlich auch der Mithaftende in Anspruch genommen werden kann-- und kennt der in Anspruch genommene Haftungsschuldner aus den Umständen des Falles oder wegen der engen verwandtschaftlichen Beziehungen die tatsächlich vom FA vorgenommene Ermessensausübung der Inanspruchnahme beider als Haftungsschuldner in Betracht kommender Geschäftsführer, so ist es nach der Rechtsprechung des BFH nicht rechtsfehlerhaft, wenn das FA dies in seinem Bescheid nicht ausführt (BFH in BFH/NV 1993, 215, 218; vgl. auch Senatsbeschluß vom 9. September 1991 VII B 104/91, BFH/NV 1992, 289).

  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Muss sich jedoch --wie im Streitfall-- dem Adressaten aus seiner Kenntnis der Umstände des Einzelfalls die Begründung aufdrängen, so ist das Fehlen einer diesbezüglichen Begründung des Steuerbescheids unter Berücksichtigung des § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 nicht rechtsfehlerhaft (BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215).
  • BFH, 27.10.2008 - XI B 202/07

    Haftung des Betriebsübernehmers - Darlegung eines Verfahrensfehlers -

    Im Übrigen ist durch das --bereits vom FG zitierte-- BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 73-74/91 (BFH/NV 1993, 215) geklärt, dass es im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 AO für die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides ausreicht, wenn er einen Hinweis auf die Beschränkung der Haftung enthält.
  • FG München, 09.11.2006 - 14 K 4206/04

    Haftung des Erwerbers bei der Übereignung eines Unternehmens im Ganzen;

    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist die Ablehnung des Konkursantrages über das Vermögen des Veräußerers mangels Masse kein die Erwerberhaftung ausschließender Grund, wenn der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte Investitionen weiterführen kann (Urteil des BFH vom 22. September 1992, VII R 73-74/91, VII R 73/91, VII R 74/91 BFH/NV 1993, 215).

    Die nach §§ 69, 75 AO 1977 Haftenden stehen dagegen nach § 44 AO 1977 als Gesamtschuldner grundsätzlich gleichrangig nebeneinander (Urteil des BFH vom 22. September 1992, VII R 73-74/91, VII R 73/91, VII R 74/91 BFH/NV 1993, 215).

  • BFH, 31.08.2000 - VII B 298/99

    Rückforderungsanspruch

  • FG Bremen, 09.06.2004 - 2 K 279/03

    Haftung nach § 75 AO 1977 bei Übernahme eines Teilbetriebes im Ganzen

  • BFH, 02.09.2021 - VI R 47/18

    Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei Unterschreitung des

  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

  • BFH, 18.07.2008 - VII B 184/07

    Zur Begründung des Auswahlermessens beim Erlass eines Haftungsbescheids und zur

  • FG Köln, 11.09.2002 - 4 K 3396/00

    Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines

  • BFH, 26.06.1996 - II R 31/93

    Wegfall der Auswahlmöglichkeit unter mehreren Steuersubjekten nach Verfristung

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 170/99

    Haftung wegen Betriebsübernahme auch bei zeitnaher Weiterveräußerung des

  • BFH, 31.08.2000 - VII B 297/99

    Rückforderungsanspruch

  • FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 6391/99

    Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung

  • FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen bei Zusammenveranlagung gegen nur einen

  • VG Köln, 28.11.2008 - 23 K 4985/06
  • BFH, 26.11.2003 - V B 168/02

    Haftungsbescheid gegen den Leistungsempfänger bei Nichtbeachtung des

  • VG München, 29.03.2012 - M 10 K 10.6135

    Gewerbesteuerhaftung; verdeckte Gewinnausschüttung; Einwand fehlender Mittel der

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00

    Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und

  • FG Münster, 14.05.2020 - 5 K 256/18

    Verfahrensrecht - Zum Auswahlermessen bei der Haftungsinanspruchnahme eines

  • FG Düsseldorf, 10.05.2017 - 2 K 899/15

    Feststellung von Ansprüchen aus einem Haftungsbescheid zur Insolvenztabelle;

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2002 - 3 K 131/00

    Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im

  • FG Hamburg, 22.02.2022 - 2 V 16/21

    Aussetzung der Vollziehung: Anforderungen an die Ausübung des Auswahlermessens in

  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 183/10

    Energiesteuerrecht: LKW-Zusatztank, Steuerschuldnerschaft des Fahrers bzw.

  • FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 4107/01

    Umsatzsteuer; Haftung; Geschäftsführer; Voranmeldung; Mitwirkungspflicht;

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 7 K 86/00

    Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers wegen

  • FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 91/00

    Haftung als Betriebsübernehmer (§ 75 AO)

  • VG Halle, 09.04.2013 - 4 A 250/12

    Erlass eines Haftungsbescheids für Trinkwassergebühren

  • FG Saarland, 23.06.1994 - 2 K 146/92
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 12 K 96/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht