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   BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04   

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https://dejure.org/2005,1670
BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04 (https://dejure.org/2005,1670)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2005 - VII R 76/04 (https://dejure.org/2005,1670)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - VII R 76/04 (https://dejure.org/2005,1670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    FGO § 81 Abs. 1, § 82, § 118 Abs. 2; VO Nr. 805/68 Art. 13 Abs. 9; RL 91/628/EWG; VO Nr. 615/98 Art. 1

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 81 Abs. 1; ; FGO § 82; ; FGO § 118 Abs. 2; ; VO Nr. 805/68 Art. 13 Abs. 9; ; RL 91/628/EWG; ; VO Nr. 615/98 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG; privatschriftlichen Bekundung über eine beweiserhebliche Tatsache, ist keine Beweisführung, sondern Beteiligtenvortrag; Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der tierschutzrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einschränkung der Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts für das Revisionsgericht ? Beweiswürdigung bei gegensätzlichem Vortrag ? Vorlage einer privatschriftlichen Bescheinigung keine Beweisführung ? Folgen des Verstoßes gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; Würdigung des streitigen Vortrages; Ausfuhrerstattungsregelung in Bezug auf den Schutz lebender Rinder beim Transport

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV 615/98 Art 5, EGV 61 5/98 Art 2, EGV 12 54/99, EWGV 80 5/68
    Ausfuhrerstattung; Rinder; Rückforderung; Tiertransport; Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 70
  • NJW 2005, 2944 (Ls.)
  • BB 2005, 1781
  • DB 2005, 1778
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04
    Wenn auch die Beweiswürdigung des FG grundsätzlich nicht angreifbar ist, so ist sie doch insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).

    Das ist u.a. dann der Fall, wenn es den Feststellungen an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (Senatsurteil vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950), oder das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis der Beweiswürdigung überhaupt nicht kommen konnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442), es also gleichsam ins Blaue hinein Feststellungen getroffen hat, die sich in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen.

  • EuGH, 07.12.1993 - C-339/92

    ADM Ölmühlen / BALM

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, gebietet zwar, dass die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. statt aller Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Dezember 1993 Rs. C-339/92, EuGHE 1993, I-6473, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-210/00, EuGHE 2002, I-6453).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, gebietet zwar, dass die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. statt aller Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Dezember 1993 Rs. C-339/92, EuGHE 1993, I-6473, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-210/00, EuGHE 2002, I-6453).
  • BFH, 11.04.2002 - VII R 1/02

    Begründung der Revision; Angriffe gegen die tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04
    Das ist u.a. dann der Fall, wenn es den Feststellungen an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (Senatsurteil vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950), oder das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis der Beweiswürdigung überhaupt nicht kommen konnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442), es also gleichsam ins Blaue hinein Feststellungen getroffen hat, die sich in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen.
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 33/21 R

    Wann darf ein Krankenhaus innovative Behandlungsalternativen einsetzen?

    Jedenfalls wenn eine Standardmethode offenkundig einen höchst invasiven Eingriff erfordert - wie vorliegend die Teilresektion der Lunge -, muss aus den Feststellungen des LSG ersichtlich sein, dass sie nicht nur abstrakt "ins Blaue hinein" genannt wird, sondern auch konkret für die Behandlung gerade dieses Versicherten infrage kommt (vgl zur Ausnahme von der Bindungswirkung bei Feststellungen "ins Blaue hinein" BFH vom 17.5.2005 - VII R 76/04 - BFHE 210, 70 = juris RdNr 9) .
  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Soweit das FG erkannt hat, dass nach Auswertung aller zur Verfügung stehenden Indizien davon auszugehen sei, dass das FA zu den Zeitpunkten, als die Vorauszahlungen für das Jahr 2004 geleistet wurden, nach dem objektiven Empfängerhorizont keine zureichenden Anhaltspunkte dafür gehabt habe, dass die Klägerin ausschließlich auf eigene Rechnung habe leisten wollen, handelt es sich um eine im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenwürdigung liegende Beurteilung, an die der Senat nur dann nicht gebunden wäre (§ 118 Abs. 2 FGO), wenn diese Würdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstieße oder nicht nachvollziehbar begründet wäre (vgl. Senatsurteile vom 3. Februar 2004 VII R 1/03, BFHE 204, 546, BStBl II 2004, 842; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Die tatsächliche Würdigung des FG ist auch nachvollziehbar und insofern revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar unbeschadet dessen, dass das FG im Wesentlichen die nicht näher überprüften Behauptungen des Klägers zugrunde gelegt hat (zu den in diesem Zusammenhang zu beachtenden Grenzen tatrichterlicher Würdigung vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70).
  • BFH, 25.10.2016 - I R 54/14

    Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem

    Eine solche Bindung besteht hingegen nicht, wenn aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG eine Schlussfolgerung tatsächlicher Art ableitet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2011 XI R 33/10, BFH/NV 2012, 1009; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70; vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416).
  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen

    Die Beweiswürdigung des FG ist grundsätzlich nicht angreifbar und für das Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend und nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (BFH-Urteile vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70).
  • BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der

    Dazu gehört nicht nur, dass die Feststellungen des FG nicht in sich widersprüchlich oder sonst mit den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sein dürfen, sondern auch, dass sie auf einer nachvollziehbaren Anwendung von rational einsichtigen Grundsätzen der Beweiswürdigung beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944).

    Es ist aber erforderlich, dass die Feststellungen des FG auf einer hinreichenden Grundlage beruhen, die das Revisionsgericht in die Lage versetzen nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (BFH-Urteile vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 15. Dezember 1999 X R 151/97, BFH/NV 2000, 1097).

    Dann muss dieser Vortrag freilich aus sich heraus so überzeugend und nahe liegend erscheinen, dass es der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausnahmsweise) gestattet, sich über eine gegenteilige Behauptung oder gegenteilige Anhaltspunkte hinwegzusetzen, ohne dass für die Richtigkeit des Vortrages Beweismittel vorliegen (BFH-Urteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BFH, 06.05.2008 - VII R 32/05

    Ausfuhrerstattung, Einhaltung der Tierschutzrichtlinie

    Vom FG angesprochene Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift bestehen nicht (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 17. Januar 2008 Rs. C-37/06 und C-58/06, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 42; so bereits Senatsurteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, ZfZ 2005, 341).

    An diese Würdigung der festgestellten Tatsachen wäre der erkennende Senat nur gebunden, wenn sie möglich ist, wozu gehört, dass sie frei ist von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze und auf einer nachvollziehbaren Anwendung rational einsichtiger Grundsätze der Beweiswürdigung beruht (vgl. Senatsurteil in BFHE 210, 70, ZfZ 2005, 341).

    Darüber hinaus hat der Senat mit seinem Urteil in BFHE 210, 70, ZfZ 2005, 341 bereits entschieden, dass die tierschutzrechtlichen Transportvorschriften erkennbar standardisierte Anforderungen aufstellen, die wegen der Belange des Tierschutzes erforderlich erscheinen, um die schwierige Beurteilung zu vermeiden, ob im konkreten Einzelfall eine Behandlung der Tiere beim Transport deren Wohlbefinden beeinträchtigt hat, und dass somit ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Verlust des Anspruchs auf Ausfuhrerstattung zur Folge hat, ohne dass dies zusätzlich davon abhängig wäre, dass tatsächliche Feststellungen dazu getroffen werden, ob das Wohlbefinden der Tiere während des Transports beeinträchtigt war.

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 10/10

    Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand

    Dazu gehört nicht nur, dass sie nicht in sich widersprüchlich oder sonst mit den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind, sondern auch, dass sie auf einer nachvollziehbaren Anwendung von rational einsichtigen Grundsätzen der Beweiswürdigung beruhen (BFH-Urteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2017 - I R 55/14

    Veräußerungsgewinn einer Stiftung liechtensteinischen Rechts durch Verzicht auf

    Eine Bindung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Revisionsgericht an eine Tatsachenwürdigung besteht allerdings (schon) dann nicht, wenn aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG eine Schlussfolgerung tatsächlicher Art ableitet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2011 XI R 33/10, BFH/NV 2012, 1009; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70; vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416).
  • BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz -

    Eine Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG tritt nämlich dann nicht ein, wenn die getroffenen Feststellungen auf einer Verletzung von bei der Beweiswürdigung zu beachtenden Rechtsgrundsätzen beruhen, was (u.a.) dann der Fall ist, wenn es den Feststellungen an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist, es also gleichsam ins Blaue hinein Feststellungen getroffen hat, die sich in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen (Senatsurteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, ZfZ 2005, 341).
  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

  • BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11

    Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung

  • BFH, 17.07.2019 - II B 30/18

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 23.10.2019 - IX B 54/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts, Verfahrensmangel

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer

  • FG Hamburg, 10.01.2006 - IV 3/02

    Ausfuhrerstattung und Tierschutz: Versagung der Ausfuhrerstattung wegen

  • BFH, 24.09.2014 - VII R 45/12

    Bestätigung des cif-Einfuhrpreises nach der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 mittels

  • FG Hamburg, 12.01.2006 - IV 38/04

    Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der

  • BFH, 21.08.2007 - VII R 35/04

    Ausfuhrerstattung - Umfang der Warenbeschau - Erfordernis einer repräsentativen

  • BFH, 17.05.2011 - VII R 40/10

    Kein behördliches Ermessen bei Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes

  • BFH, 26.07.2010 - VIII B 198/09

    Unmittelbare Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozess

  • BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung

  • BFH, 15.07.2008 - VII R 54/05

    Ausfuhrerstattung - Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport lebender

  • BFH, 17.05.2005 - VII R 68/04

    Begriff der "Transportdauer" in der Richtlinie zum Schutz von Tieren beim

  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

  • BFH, 03.08.2005 - XI R 42/02

    Häusliches Arbeitszimmer - WK-Abzug

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 11/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 08. 2013 VIII R 10/10 - Zurechnung einer

  • BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05

    Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko

  • BFH, 25.10.2005 - VII R 75/04

    Ausfuhrerstattungsanspruch - Verstoß gegen die Vorschriften über den Schutz von

  • BFH, 08.04.2010 - VII B 150/09

    Ausfuhrerstattung: Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf

  • BFH, 18.07.2007 - II R 34/04

    Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO; Auslegung einer Willenserklärung;

  • BFH, 09.07.2008 - V S 10/08

    Anhörungsrüge: Einwände gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung - Rüge

  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 31/05

    Voraussetzungen für die Gewährung der differenzierten Ausfuhrerstattung

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