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   BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83   

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https://dejure.org/1986,5241
BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83 (https://dejure.org/1986,5241)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1986 - VII R 76/83 (https://dejure.org/1986,5241)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - VII R 76/83 (https://dejure.org/1986,5241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein Bewerber werde den Berufspflichten als Steuerberater nicht genügen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83

    Ermessenserwägung - Steuerberaterprüfung - Zulassungsausschuß

    Auszug aus BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83 (BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695) entschieden hat, handelt es sich bei der Regelung in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -).

    Der erkennende Senat hat deshalb und unter Beachtung des vorliegenden Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -) in seiner Entscheidung in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 bereits gefordert, daß die Verwaltungsbehörde ihr Ermessen erkennbar ausüben muß.

    Nach der Entscheidung in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Berücksichtigung des Zeitablaufs bei der nach § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG zu treffenden Ermessensentscheidung, wenn die dem Antragsteller vorgeworfenen Geschehnisse schon mehrere Jahre zurückliegen.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83 (BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695) entschieden hat, handelt es sich bei der Regelung in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -).
  • BFH, 25.05.1971 - VII R 55/69

    Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen - Allgemeinbildung - Nachweis - Klassen

    Auszug aus BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung eine Versagung der Zulassung zu einem steuerberatenden Beruf auf Dauer auch bei schwerwiegendem Fehlverhalten abgelehnt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1971 VII R 55/69, BFHE 102, 192, BStBl II 1971, 501).
  • BFH, 17.02.1966 - V 220/63

    Rüge des Verstoßes wider den klaren Inhalt der Akten - Einhaltung der Rügefrist -

    Auszug aus BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die von ihm im Klageverfahren in Bezug genommene Erklärung des Angestellten D. der Steuerberatungsgesellschaft einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten rügt, weil diese Erklärung im Widerspruch zu den Feststellungen des FG stehe, könnte darin die Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO liegen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233; Gräber, a.a.O., § 96 Anm. 2).
  • FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12

    Wiederbestellung als Steuerberater bei Verstoß gegen das Verbot der unbefugten

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 1986 (VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497) äußert die Beklagte die Ansicht, die Frage der Resozialisierung des Klägers müsse hinter dem notwendigen Schutz der Allgemeinheit und der Verbraucher vor unzuverlässigen Steuerberatern zurücktreten.

    In Anbetracht dessen, dass mit der Versagung der Bestellung als Steuerberater in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird (vgl, BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BStBl. II 1983, 695; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.), kann nach dem anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur die konkrete Gefahr der Verletzung bedeutender Berufspflichten, welche wichtige Gemeinschaftsgüter vor Schädigungen bewahren sollen, eine Versagung rechtfertigen.

    32 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung eine Versagung der Zulassung zu einem steuerberatenden Beruf auf Dauer auch bei schwerwiegendem Fehlverhalten abgelehnt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1971 VII R 55/69, BStBl. 11 1971, 501; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordere eine Berücksichtigung des Zeitablaufs bei der nach § 40 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 StBerG zu treffenden Entscheidung, wenn die dem Antragsteller vorgeworfenen Geschehnisse schon mehrere Jahre zurückliegen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, a.a.O.; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

    Zeigt ein Antragsteller aber durch sein Verhalten, dass er die berufsrechtlichen Bestimmungen nicht beachten will, tritt die Beachtung des Zeitablaufs zurück (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.; Kuhls u. a., StB, 2. Auflage 2002, § 40 Rz. 14).

    Die Frage der Resozialisierung muss angesichts der fortgesetzten Pflichtverstöße des Klägers hinter dem notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Steuerberatern zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

  • FG Hessen, 07.10.2010 - 13 K 716/09

    Wiederbestellung als Steuerberater: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bei

    Im Gegensatz zu § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG a.F. (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25.02.1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497) handelt es sich bei § 40 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nicht mehr um eine Ermessensvorschrift.

    So hat der BFH (Urteil von 25.02.1986 a.a.O.) bei einer Verurteilung eines Steuerberaters wegen gemeinschaftlicher Untreue und gemeinschaftlichen Betruges zu einer Gesamtheitfreiheitsstrafe von vier Jahren es nicht als ermessensfehlerhaft angesehen, wenn eine Wiederbestellung nicht vor Ablauf von zehn Jahren zwischen Tat und Verwaltungsentscheidung erfolgt.

  • FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05

    Keine Wiederbestellung als Steuerberater, wenn Verzicht nach Einleitung eines

    Zwar besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (BFH-Urteil vom 25.2.1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Gehre/Koslowski, Steuerberatungsgesetz, 6.Aufl. § 48 Tz.3; Kuhls a. a. O. § 48 Tz. 4 jeweils m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 6 K 277/07

    Wiederbestellung zum Steuerberater bei begründeter Besorgnis betreffend

    Es besteht vielmehr ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die Gründe, die gemäß §§ 45, 46 StBerG zum Erlöschen der Bestellung geführt haben, fortgefallen und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Kuhls/Meurers/u.a., Steuerberatungsgesetz, Rdn. 4 zu § 48; Gehre, Steuerberatungsgesetz, Rdn. 3 zu § 48).
  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater;

    Es besteht vielmehr ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die Gründe, die gemäß §§ 45, 46 StBerG zum Erlöschen der Bestellung geführt haben, fortgefallen und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz, Rdnr. 4 zu § 48; Gehre, Steuerberatungsgesetz, Rdnr. 3 zu § 48).
  • FG Hamburg, 24.05.1996 - V 146/95

    Erledigung deines Antrages durch Zeitablauf ; Zulässigkeit einer

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  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2003 - 2 K 1723/03

    Rechtsanspruch gegenüber einer Steuerberaterkammer auf Bestellung als

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  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/02

    Wiederbestellung als Steuerberater; Berufspflichten; wiederholt unbefugtes

    Es besteht vielmehr ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die Gründe, die gemäß §§ 45, 46 StBerG zum Erlöschen der Bestellung geführt haben, fortgefallen und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/ Goez/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz , Rdnr. 4 zu § 48 ; Gehre, Steuerberatungsgesetz , Rdnr. 3 zu § 48 ).
  • FG Köln, 02.03.1999 - 8 K 3989/98

    Wiederzulassung als Steuerberater

    Dabei hat die zuständige Behörde im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BFH-Urteile v. 21.11.1989 VII B 143/89, BFH/NV 1990, 458; vom 25.02.1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497 und vom 29.04.1986 VII R 10/85, BFH/NV 1987, 127).
  • BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89

    Klage auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte - Ablehnung wegen der

    Dabei ist zu beachten, daß es sich bei der Regelung des § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift handelt, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497, 498, m. w. N.).
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