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   BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00   

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BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00 (https://dejure.org/2001,898)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2001 - VII R 78/00 (https://dejure.org/2001,898)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - VII R 78/00 (https://dejure.org/2001,898)
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85

    Tarifierung von entgräteten Fischfilets

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften der KN selbst ergibt (vgl. Senatsurteile vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, vom 30. August 1988 VII R 178/85, BFH/NV 1989, 333, und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98 BFH/NV 2000, 763).

    Ein Fall, wie ihn der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1989, 333 entschieden hat --keine Heranziehung späterer gegensätzlicher Erläuterungen--, ist nicht gegeben.

  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob die Einreihungs-VO Nr. 2338/96 möglicherweise Bindungswirkung hinsichtlich einer der hier streitigen Waren entfaltet, nämlich den ca. 4 cm hohen Bären aus Kunststoff oder ob sie wie bei den anderen einzureihenden Waren lediglich als exemplarisches Gesetzgebungsbeispiel die von der OFD getroffene Einreihung bestätigt (vgl. Senatsurteil vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688).

    Eine Kommissionsverordnung zur Einreihung von Waren in die KN ist folglich --wie die Klägerin zu Recht ausführt-- dann ungültig, wenn die Kommission das HS sowie die einschlägigen Erläuterungen und Tarifavise des HS nicht beachtet hat (vgl. ausführlich hierzu: BFH/NV 1999, 688, m.w.N.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Der Senat hält vielmehr in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415 --C.I.L.F.I.T.--) die richtige Auslegung der maßgebenden Vorschriften für zweifelsfrei und offenkundig; er ist davon überzeugt, dass für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und für den EuGH die gleiche Gewissheit bestünde.
  • BFH, 23.05.2000 - VII R 1/99

    Aluminiumraster; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Maßgebend für die zolltarifliche Einordnung ist die objektive Beschaffenheit anhand der an der Ware feststellbaren Merkmale und Eigenschaften (vgl. ausführlich hierzu Senatsurteil vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften der KN selbst ergibt (vgl. Senatsurteile vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, vom 30. August 1988 VII R 178/85, BFH/NV 1989, 333, und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98 BFH/NV 2000, 763).
  • BFH, 02.09.1986 - VII K 13/85
    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften der KN selbst ergibt (vgl. Senatsurteile vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, vom 30. August 1988 VII R 178/85, BFH/NV 1989, 333, und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98 BFH/NV 2000, 763).
  • BFH, 21.01.1992 - VII K 11/91

    Voraussetzung für die Einreihung von Spielzeug nach verbindlicher

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    9503 KN genügt es also, dass es seiner Beschaffenheit nach --im Wesentlichen-- zum Spielen bestimmt ist; ein daneben vorliegender dekorativer Charakter schließt die Einreihung als Spielzeug nicht aus (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Januar 1992 VII K 11/91, BFH/NV 1992, 357).
  • BFH, 24.06.1993 - VII R 95/92

    Zollrechtliche Bestimmung von Warengruppen

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum HS Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039 Rdnr. 14, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1993 VII R 95/92, BFH/NV 1994, 136).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Der sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebende Verwendungszweck einer Ware ist zu berücksichtigen, wenn der Wortlaut der Positionen oder Unterpositionen auf dieses Kriterium abstellt (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFH/NV 2000, 404).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum HS Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039 Rdnr. 14, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1993 VII R 95/92, BFH/NV 1994, 136).
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17

    Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören Beschreibungen in Verkaufs- oder Herstellerprospekten, Auftrags- oder Lieferunterlagen, der Ware beiliegende Zeichnungen und Skizzen, die Bezeichnung im Handelsverkehr usw. nicht zu den objektiven Merkmalen und Eigenschaften einer Ware, sondern lediglich zu den Umständen, aus denen (insbesondere bei Spezialanfertigungen, bei denen der Verwendungszweck nicht auf der Hand liegt) Anhaltspunkte für die Prüfung und Ermittlung der objektiven Beschaffenheitsmerkmale gewonnen werden können (vgl. z.B. EuGH-Urteil Ikegami vom 17. März 2005 C-467/03, EU:C:2005:182, ZfZ 2005, 161; Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2015 VII B 145/14; vom 9. Oktober 2008 VII B 31/08, BFH/NV 2009, 236; Senatsurteile vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, BFH/NV 2002, 560, ZfZ 2002, 46; vom 18. Dezember 2001 VII R 78/00, BFH/NV 2002, 690), es sei denn, die KN bestimmt ausdrücklich etwas anderes und stellt z.B. auf die Etikettierung oder die Aufmachung der Ware ab (vgl. etwa Zusätzliche Anm. 1 zu Kap. 30 KN; Erläuterungen zum Harmonisierten System 03.0 zu Pos.
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02

    Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als

    Auch die neu eingefügte Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kap. 30 in den ErlKN kann bei der Auslegung berücksichtigt werden, weil sie ebenfalls bei --soweit hier erheblich-- unveränderter Tariflage etwa noch bestehende Einreihungszweifel klärt (vgl. Senatsurteile vom 1. März 2001 VII R 90/99, BFH/NV 2002, 229, 231; vom 18. Dezember 2001 VII R 78/00, BFH/NV 2002, 690, 692).
  • BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02

    Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck

    Derartige Herstellerprospekte sind zur Feststellung der objektiven Beschaffenheit einer Ware insbesondere bei nicht gängigen Handelswaren, bei denen es nicht nur einen Verwendungszweck gibt oder dieser nicht auf der Hand liegt, heranzuziehen (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2002, 560, 562, sowie vom 18. Dezember 2001 VII R 78/00, BFH/NV 2002, 690, 692).
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