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   BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89   

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BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89 (https://dejure.org/1990,3792)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1990 - VII R 78/89 (https://dejure.org/1990,3792)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - VII R 78/89 (https://dejure.org/1990,3792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen Personkraftwagen der schadenstoffarmen Stufe C

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.10.1986 - VII R 41/86
    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    Rechtsschutz gegen eine rechtswidrig versagte Anerkennung muß der Betroffene im Verwaltungsrechtsweg suchen (dazu Senat, Urteil vom 28. Oktober 1986 VII R 41/86, BFHE 148, 84, 86; Klein / Olbertz, Kraftfahrzeugsteuergesetz, 2. Aufl. 1987, § 2 Anm. 1).
  • BFH, 09.08.1988 - VII R 146/85

    Kraftfahrzeugsteuer - Kriegsbehinderte Fahrzeughalter - Zivilbehinderte

    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    Erfolg könnte die Klägerin nur haben, wenn im Hinblick auf die von ihr geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken das BVerfG angerufen werden müßte, dieses die in Betracht kommende Regelung für verfassungswidrig erklärte, und wenn der Gesetzgeber eine dem Gleichheitsgebot Rechnung tragende Neuregelung träfe, die darin bestehen könnte, daß die längerdauernde Steuerbefreiung auf Kleinwagen mit entsprechendem Abgasverhalten erstreckt wird (vgl. in diesem Zusammenhang Senat, Urteil vom 9. August 1988 VII R 146/85, BFHE 154, 235, 237, BStBl II 1988, 964).
  • BFH, 24.09.1970 - II R 101/69

    Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids - Rückwirkende Erweiterung -

    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    Diese Kostenentscheidung folgt wenn nicht schon aus § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3), so jedenfalls aus § 138 Abs. 1 FGO, da es in Hinblick auf die zu erwarten gewesene Steuerbefreiung und ihre Rückwirkung billigem Ermessen entspricht, die Kosten insoweit der Behörde aufzuerlegen.
  • BFH, 26.08.1986 - VII B 107/86

    Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung - Schadstoffarmer Pkw -

    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    An diese verkehrsrechtliche Einstufung, die - für sich gesehen - die Anerkennung als "schadstoffarm" ausschließt, sind die Steuerbehörden und -gerichte gebunden, wobei offenbleiben kann, ob sich dies aufgrund der Bindungswirkung eines in der zulassungsbehördlichen Feststellung liegenden Grundlagenbescheids i. S. von § 171 Abs. 10 AO 1977 ergibt (Senat, Beschluß vom 26. August 1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276, 278, BStBl II 1986, 865) oder aus der Tatbestandswirkung der Feststellung ( so Ziemer / Haarmann / Lohse / Beermann, a.a.O., Tz. 5320/104).
  • FG Hessen, 20.09.1988 - 2 Ko 3121/88
    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    Zutreffend hat das FG erkannt, daß es bei der Entscheidung auf die Gleichgültigkeit der gesetzlichen Regelung - Differenzierung nach Hubraum - nicht ankommt und daß die Anrufungsvoraussetzung nach Art. 100 Abs. 1 GG mithin nicht gegeben ist (ebenso FG Hamburg, nicht rechtkräftiges Urteil vom 22. August 1988 II 287/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 140).
  • FG Hamburg, 22.08.1988 - II 287/86
    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    Zutreffend hat das FG erkannt, daß es bei der Entscheidung auf die Gleichgültigkeit der gesetzlichen Regelung - Differenzierung nach Hubraum - nicht ankommt und daß die Anrufungsvoraussetzung nach Art. 100 Abs. 1 GG mithin nicht gegeben ist (ebenso FG Hamburg, nicht rechtkräftiges Urteil vom 22. August 1988 II 287/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 140).
  • VG Braunschweig, 28.01.1988 - 4 VG A 134/87

    Anerkennung als schadstoffarm in der allgemeinen Betriebserlaubnis; Fahrzeuge mit

    Auszug aus BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89
    Daran ändert sich nichts, wenn Kleinwagen in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise - womöglich gerade im Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuervergünstigung - von der entsprechenden Anerkennung ausgenommen sein sollten (vgl. Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 1988 4 VG A 134/87, Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau 1988, 109, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1229, das die Verfassungswidrigkeit der einschlägigen verkehrsrechtlichen Regelung bejaht).
  • BFH, 17.10.2006 - VII R 13/06

    Änderung eines auf einem unzutreffenden Schadstoffschlüssel beruhenden

    Zwar hat es der Senat im Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89 (BFH/NV 1991, 123) im Hinblick auf eine differenzierende Betrachtungsweise in der Literatur (Ziemer/Haarmann/Lohse/ Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Bd. 3, Tz. 5320/104) dahinstehen lassen, ob die verkehrsrechtliche Einstufung als Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO 1977 zu beurteilen ist oder ob die Bindung an diese Einstufung aus der so genannten Tatbestandswirkung der Feststellung der Fachbehörde herrührt.
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Das ergibt sich bereits aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, wonach für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art als der Schadstoffarmut eines Kraftfahrzeugs (siehe dazu Beschluß des Senats vom 26. August 1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276, 278, BStBl II 1986, 865, und Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123) die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich sind.
  • BFH, 09.03.1993 - VII R 87/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung

    b) Die im KraftStG 1979 vorkommenden Begriffe "schadstoffarm" bzw. "bedingt schadstoffarm" sind, wie ihre Verwendung im Verkehrsrecht zeigt - § 47 StVZO -, (auch) verkehrsrechtlicher Art. Sie bestimmen sich - wenn nicht schon von vornherein, so jedenfalls nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG 1979 - grundsätzlich nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften; an die zulassungsbehördlichen Feststellungen über die Schadstoffarmut sind Finanzbehörden und -gerichte gebunden (§ 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG 1979; dazu Senatsbeschluß vom 26. August 1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276, 278, BStBl II 1986, 865; Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123).

    Wer geltend macht, ihm sei eine Bescheinigung über die Schadstoffarmut seines PKW zu Unrecht versagt worden, muß Rechtsschutz im Verwaltungsrechtsweg suchen (vgl. BFH/NV 1991, 123, m. w. N.).

  • BFH, 22.07.2013 - I B 158/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der NBZ

    Das Risiko der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts trägt die Behörde nach dieser Bestimmung nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage, nicht aber wie im Streitfall bei einer während des Rechtsmittelverfahrens erfolgenden und in die Streitzeiträume rückwirkenden Gesetzesänderung (so auch Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 138 FGO Rz 62, 74; offenlassend BFH-Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123; BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1992 VII R 42/91, BFH/NV 1992, 854; vom 7. April 2004 III R 53/01, BFH/NV 2004, 1119; vom 29. Oktober 2004 III R 44/02, juris).
  • BFH, 13.11.1990 - VII R 14/89

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123) wäre es im Falle einer Sachentscheidung wegen Fehlens der für die weitergehende Steuerbefreiung - auch - erforderlichen zulassungsbehördlichen Feststellung als "schadstoffarm" auf die Gültigkeit von § 3 b KraftStG 1979 nicht angekommen (ebenso die Vorinstanz); die Revision wäre danach - grundsätzlich - ohne Erfolg geblieben.

    Andererseits hat der Senat in einem gleichgelagerten Fall (Urteil in VII R 78/89) die Kosten der beklagten Finanzbehörde insoweit auferlegt, als sich die Hauptsache nach Erlaß eines besserstellenden Bescheides gemäß § 3 f KraftStG 1979 erledigt hatte (vgl. auch § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO).

  • FG Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 3 V 13/00

    Rückwirkende Änderung der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung bei nachträglichem

    Die verkehrsrechtliche Feststellung der Einstufung als schadstoffarm, die durch den Eintrag in den Kfz-Papieren und bestimmte Schlüssel-Nummern ausgedrückt wird, bildet einen Verwaltungsakt der dafür zuständigen Verkehrsbehörden, der für die Festsetzung der KraftSt bindend (§ 2 Abs. 2 S. 2 KraftStG ), also ein sog. Grundlagenbescheid ist (§ 171 Abs. 10 AO ; vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. August 1986 VII B 107/86, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 147, 276, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1986, 865, vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1991, 123, und vom 9. März 1993 VII R 87/92, BFHE 171, 84, BStBl II 1993, 468 ).

    An die zulassungsbehördlichen Feststellungen über die Schadstoffarmut sind nämlich die Finanzbehörden und -gerichte gebunden (§ 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ; vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276, BStBl II 1986, 865 ; BFH-Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123).

  • BFH, 08.12.1992 - VII R 64/92

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung schadstoffarmer PKW und größerer PKW

    Unterschiede bestehen nur noch hinsichtlich der Altfahrzeuge, und zwar insoweit, als bei größeren Fahrzeugen die frühere längere Steuerbefreiung erhalten geblieben ist (§ 3f Abs. 5 KraftStG 1979; zu den Einzelheiten Senat, Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123).

    Die Frage, ob der (frühere) Ausschluß schadstoffarmer Kleinwagen von der verkehrsrechtlichen Anerkennung als "schadstoffarm" verfassungswidrig war (hierzu die in BFH/NV 1991, 123 angeführte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung), stellt sich nicht.

  • FG Saarland, 10.12.1992 - 2 K 17/89
    Insoweit handelt es sich aber um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), für welches deshalb gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) der Finanzrechtsweg gegeben ist (s. auch Bundesfinanzhof - BFH - vom 15. Mai 1990 VII R 78/89 , BFH/NV 1991, 123).

    Wurde sie ihm versagt, so stand ihm hiergegen der Verwaltungsrechtsweg offen ( BFH vom 26. August 1986 VII B 107/86 , BStBl. II, 865; BFH/NV 1991, 123; FG Hamburg, EFG 1989, 140).

  • VGH Hessen, 31.01.1994 - 2 UE 1764/91

    Anerkennung eines Kraftfahrzeuges als schadstoffarm

    Sind somit Steuerbehörden und -gerichte an die von den Zulassungsbehörden vorzunehmenden Einstufungen gebunden, darf ohne die fachbehördliche Anerkennung eines Fahrzeugs als schadstoffarm eine Steuerbefreiung nach § 3 b KraftStG auch dann nicht gewährt werden, wenn Schadstoffarmut tatsächlich vorliegt; Rechtsschutz gegen eine zu Unrecht versagte Anerkennung muß der Betroffene folglich, wie es der Kläger tut, im Verwaltungsrechtsweg suchen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Mai 1990 - VII R 78/89 - unter Hinweis auf BFHE 148, 84, 86).
  • BFH, 09.04.1991 - VII B 217/90

    Kraftfahrzeugbesteuerung eines nicht schadstoffarmen Personenkraftwagens

    Auf Feststellungen der Zulassungsstelle über die Schadstoffarmut oder bedingte Schadstoffarmut (§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1979) - Voraussetzung für eine entsprechende Steuerbefreiung oder -ermäßigung (dazu Senat, Beschluß vom 26. August 1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276, BStBl II 1986, 865, und Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123) - kommt es hier nicht an.
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 42/91

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens bei übereinstimmender

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 77/87

    Aussetzung finanzgerichtlichen Verfahrens wegen Aussageverweigerung durch Zeugen

  • FG Brandenburg, 15.09.1998 - 4 K 195/97

    Steuerliche Berücksichtigung der Schadstoffarmut bei der Festsetzung der

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