Rechtsprechung
BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung als gesetzlicher Vertreter und als Verfügungsberechtigter eines Vereins - Entlastung des für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlichen Vorstandes oder Geschäftsführers durch finanzielle Schwierigkeiten des Arbeitgebers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lubwart.de (Leitsatz)
§ 41a EStG; §§ 34 Abs. 1, 35, 69, 166 AO; § 26 BGB
Pflicht zur Kürzung auszuzahlender Löhne durch den Vorsitzenden eines karitativen Vereins - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 12 K 270/94
- BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.04.1993 - VII R 67/92
GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH
Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Wenn der Vertreter dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und darauf vertraut hat, er werde die Steuerrückstände später nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten -- etwa aufgrund neuer Kredite oder der Einziehung von Außenständen -- ausgleichen können, so ist er damit bewußt das Haftungsrisiko eingegangen, und die Nichtrealisierung dieser Erwartungen liegt in seiner Risikosphäre (vgl. Urteil des Senats vom 20. April 1993 VII R 67/92, BFH/NV 1994, 142, 143, m. w. N.).Wie der Senat bereits entschieden hat, geht der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers, der im Vertrauen auf eine später möglich werdende Tilgung der Steuerrückstände die Steuerabzugsbeträge nicht rechtzeitig an das FA abführt, bewußt das Haftungsrisiko ein, so daß die Nichtrealisierung dieser Erwartung in seiner Risikosphäre liegt (BFH/NV 1994, 142, 143).
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Wer in Kenntnis der für den Vormonat entstandenen, noch nicht abgeführten Lohnsteuer die Löhne für den laufenden Monat in vollem Umfang auszahlt, handelt -- wie der Senat im Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87 (BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, 861, m. w. N.) entschieden hat -- vorsätzlich seiner steuerlichen Verpflichtung zuwider und haftet insoweit nach § 69 AO 1977 unbeschränkt.Es kommt hier also nur auf die Pflichtverletzung beim Entstehen von Säumniszuschlägen und nicht darauf an, ob die Verwirklichung des Anspruchs des Staates auf Zahlung der Säumniszuschläge durch Pflichtwidrigkeiten dieser Personen verhindert oder verzögert wurde (vgl. Senat in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, 862, m. w. N.).
- BFH, 25.02.1997 - VII B 190/96
Teilbarkeit eines Streitgegenstandes beim Streit über einen Haftungsbescheid …
Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Mit seiner auf die Haftung für die Monate Juli und Oktober 1989 sowie Januar, Februar, April, Juli und August 1990 beschränkten Revision, die der erkennende Senat insoweit zugelassen hat (Beschluß vom 25. Februar 1997 VII B 190/96) rügt das FA eine Verletzung der §§ 166 und 69 AO 1977, weil das FG die Drittwirkung der Lohnsteueranmeldungen übersehen und eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Klägers zu Unrecht verneint habe. - BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92
- Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung …
Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Der Kläger muß die unanfechtbar gewordenen Lohnsteueranmeldungen, die einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehen (§ 168 AO 1977), gemäß § 166 AO 1977 gegen sich gelten lassen, weil er als Vertreter des Vereins in der Lage gewesen wäre, sie anzufechten (vgl. Urteil des Senats vom 23. März 1993 VII R 38/92, BFH/NV 1994, 71, 73 re. - FG Münster, 05.02.1997 - 1 K 5572/95
Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Auch für die restlichen Haftungszeiträume sei der Haftungsbescheid aufzuheben, da dem Kläger ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln nicht anzulasten sei; insoweit wird wegen der Begründung des FG auf den Urteilsabdruck in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1274 Bezug genommen.
- BFH, 16.05.2017 - VII R 25/16
Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im …
Soweit die Lohnsteueranmeldung mit ihrem Regelungsgehalt bestandskräftig geworden ist, entfaltet sie in Bezug auf die einzubehaltende Lohnsteuer Tatbestandswirkung (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 50/03, BFHE 207, 5, BStBl II 2005, 127, und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - BFH, 24.08.2004 - VII R 50/03
Geschäftsführerhaftung und Bestandskraft einer unzutreffenden Lohnsteueranmeldung
Nach der Rechtsprechung des Senats erwächst die Lohnsteueranmeldung mit ihrem Regelungsgehalt in materielle Bestandskraft, so dass sie in Bezug auf die einzubehaltende Lohnsteuer Tatbestandswirkung entfaltet (Senatsentscheidung vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).Dieser muss --ebenso wie andere zur Anfechtung berechtigte gesetzliche Vertreter von Personen- oder Kapitalgesellschaften-- unanfechtbare Lohnsteueranmeldungen gegen sich gelten lassen (vgl. Senatsentscheidungen vom 23. März 1993 VII R 38/92, BFHE 171, 10, BStBl II 1993, 581, und in BFH/NV 1998, 814).
- FG Köln, 18.06.2003 - 4 K 2106/01
Lohnsteueranmeldung; Haftung
Er ist damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen, und die Nichtrealisierung dieser Erwartungen liegt in seiner Risikosphäre (…vgl. Beschluss des BFH vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939 und Urteile des BFH vom 20. Januar 1998 VII R 80/9, BFH/NV 1998, 814 …und vom 20. April 1993 VII R 67/92, BFH/NV 1994, 142, 143, m. w. N.).Dies ist im Streitfall jedoch nicht der Fall, denn zu diesem Zeitpunkt waren bereits Steuerrückstände für mehrere Monate entstanden (vgl. hierzu auch Urteil des BFH vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
- BFH, 10.12.2019 - I B 35/19
Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des …
Vielmehr ist allein auf dessen rechtliche Befugnis abzustellen, aus eigenem Recht einen Bescheid anfechten zu können (zum Vorstehenden z.B. BFH-Urteil vom 20.01.1998 - VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814, zu einer steuerfestsetzungsgleichen Lohnsteueranmeldung;… Rüsken, a.a.O., Rz 7). - BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05
Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer nicht zu entlasten (…vgl. Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069;… vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 5. Mai 1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24. November 1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18
Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über …
Erforderlich ist eine persönliche Anfechtungsbefugnis des Dritten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 24.8.2004 VII R 50/03, BFHE 207, 5, BStBl II 2005, 127; BFH-Urteil vom 20.1.1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814; BFH-Urteil vom 28.71966 V 64/64, BFHE 86, 636, BStBl II 1966, 610). - FG Bremen, 26.11.1998 - 497257K 1
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2016 - 2 K 203/16
Haftungsinanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters für bestandskräftig …
Die Lohnsteueranmeldung erwächst mit ihrem Regelungsgehalt in materielle Bestandskraft, so dass sie in Bezug auf die einzubehaltende Lohnsteuer Tatbestandswirkung entfaltet (BFH-Urteil vom 20.01.1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814; BFH-Urteil vom 24.08.2004 VII R 50/03, BFHE 207, 5, BStBl II 2005, 127). - FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
Haftung bei Verantwortlichkeit von mehreren Geschäftsführern einer GmbH, die …
Kommt der gesetzliche Vertreter dieser Verpflichtung nicht nach und vertraut er darauf, dass er die Steuerrückstände später, nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten, wird ausgleichen können, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko des § 69 AO eingegangen (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 20.01.1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH - Sperrwirkung von § …
Allein das Vertrauen darauf, die Steuerrückstände durch Realisierung von Außenständen ausgleichen zu können, reicht für einen Haftungsausschluss nicht aus (…Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069, und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - BFH, 06.07.2005 - VII B 296/04
LSt-Haftung: Vorstandsmitglieder einer AG
- FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
Umsatzsteuervoranmeldung, Uneinbringlichkeit, Steuerberater, Haftungsbescheid, …
- FG Hamburg, 21.12.1998 - VI 168/98
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags an das Gericht auf Aussetzung …
- BFH, 11.08.2005 - VII B 312/04
Haftungsbescheid; Mitverschulden des FA
- FG Thüringen, 28.09.2016 - 3 K 1046/13
Haftung des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer
- FG Niedersachsen, 28.11.2002 - 11 K 504/00
Drittwirkung der Steuerfestsetzung in Haftungsfällen; Grundsatz der anteiligen …
- FG Köln, 13.10.2011 - 13 K 2582/07
Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH bei Bestandskraft …
- BFH, 30.12.1998 - VII B 168/98
Grundsätzliche Bedeutung; rechtliches Gehör
- BFH, 23.08.2000 - VII B 4/00
Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - Haftungsbescheid - Rückständige …
- BFH, 01.02.2000 - VII B 256/99
Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände
- FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und …
- BFH, 24.11.1998 - VII B 75/98
Haftungsbescheid; PKH
- FG Hamburg, 21.10.2010 - 6 K 228/08
Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft für nicht abgeführte …
- FG Schleswig-Holstein, 25.05.2004 - 5 V 85/04
Haftung des Geschäftsführers der Schuldnerin bei Verfügung unter Zustimmung des …
- FG Hessen, 24.06.1999 - 6 K 3375/95
Anspruch auf Aufhebung eines Haftungsbescheides; Ermittlung der Zuständigkeit …
- FG Hamburg, 23.05.2002 - II 328/01
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung fälliger Lohnsteuern
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Zur Anwendung von § 92 InsO auf abgabenrechtliche Haftungsansprüche
- FG Thüringen, 25.08.1999 - III 26/98
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis; …
- FG Hamburg, 18.05.1999 - V 174/98
Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer