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   BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97   

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https://dejure.org/1998,4471
BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97 (https://dejure.org/1998,4471)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1998 - VII R 81/97 (https://dejure.org/1998,4471)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1998 - VII R 81/97 (https://dejure.org/1998,4471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr - Rückstände - Sammelzollverfahren - Steueränderungsbescheid - Aufhebung - Zolltarifsache

  • Judicialis

    ZG § 17 Abs. 2; ; ZG § 12a Abs. 1 u. 2; ; ZG § 12a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § ... 90a Abs. 2; ; FGO § 90a Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 2303 9041, KN 2303 1019
    Einreihung; Tarifierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 2/95

    Verbindliche Zollauskunft bezüglich Maiskraftfutter

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    Wegen der weiteren Einzelheiten verweist der Senat auf sein im ersten Rechtsgang erlassenes Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 2/95, BFH/NV 1996, 722.

    Der Vorentscheidung fehlt es an einer nachvollziehbaren Ableitung der gezogenen Folgerungen (vgl. Senatsurteil im ersten Rechtsgang in BFH/NV 1996, 722).

  • BFH, 09.12.1986 - VII R 170/82
    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung i.S. von § 17 Abs. 2 ZG liegt daher nur vor, wenn die Angaben eine eindeutige Einreihung ermöglichen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388).
  • BFH, 24.11.1987 - VII R 79/84

    Erhebung von Zoll aufgrund der Vermutung einer zollpflichtigen Eigenschaft -

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    Eine derartige Würdigung setzt allerdings voraus, daß dem FG überhaupt Tatsachen zur Verfügung stehen, die Aufschluß über die Beschaffenheit der angemeldeten Ware bieten (Abgrenzung zum Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 1987 VII R 79/84, BFH/NV 1988, 610).
  • BFH, 24.07.1979 - VII R 4/78
    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    Voraussetzung für die Widerlegung der Beschaffenheitsvermutung ist, daß das FG das Gegenteil festgestellt hat, und zwar in der Weise, daß jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juni 1979 VII R 32/74, BFHE 128, 284, und vom 24. Juli 1979 VII R 4/78, BFHE 128, 434).
  • BFH, 12.06.1979 - VII R 32/74
    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    Voraussetzung für die Widerlegung der Beschaffenheitsvermutung ist, daß das FG das Gegenteil festgestellt hat, und zwar in der Weise, daß jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juni 1979 VII R 32/74, BFHE 128, 284, und vom 24. Juli 1979 VII R 4/78, BFHE 128, 434).
  • BFH, 08.03.1994 - IX R 58/93

    Revision gegen vom Berichterstatter erlassenen Gerichtsbescheid bei unklarer

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    Einer Zulassung bedarf es jedoch nicht, wenn bestimmte in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführte Mängel des Verfahrens gerügt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1994 IX R 58/93, BFHE 174, 107, BStBl II 1994, 571).
  • EuGH, 18.09.1990 - C-265/89

    Vismans Nederland / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    2303 KN gehören insbesondere Rückstände, darunter solche von der (Mais-) Stärkegewinnung, d.h. Stoffe, die üblicherweise nach einem Extraktionsprozeß unmittelbar zurückbleiben (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 18. September 1990 Rs. C-265/89 --Vismanns Nederland--, EuGHE 1990, I-3427, 3433; vgl. auch EuGH-Urteil vom 14. Dezember 1995 Rs. C-267/94 --Frankreich/Kommission--, EuGHE 1995, I-4845, 4877 Rdnrn. 26 und 28).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-267/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97
    2303 KN gehören insbesondere Rückstände, darunter solche von der (Mais-) Stärkegewinnung, d.h. Stoffe, die üblicherweise nach einem Extraktionsprozeß unmittelbar zurückbleiben (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 18. September 1990 Rs. C-265/89 --Vismanns Nederland--, EuGHE 1990, I-3427, 3433; vgl. auch EuGH-Urteil vom 14. Dezember 1995 Rs. C-267/94 --Frankreich/Kommission--, EuGHE 1995, I-4845, 4877 Rdnrn. 26 und 28).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Denn nach den insoweit ausreichenden Feststellungen des FG (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1998 VII R 81/97, BFH/NV 1999, 637, und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt), die den Senat binden (§ 118 Abs. 2 FGO), haben alle hier in Rede stehenden Waren im Wesentlichen immer die gleiche Beschaffenheit gehabt.
  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 4810/96

    Tarifierung von Hunde- und Katzenfutter in der Kombinierten Nomenklatur;

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  • BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG

    Eine derartige Würdigung setzt allerdings voraus, dass dem FG überhaupt Tatsachen zur Verfügung stehen, die Aufschluss über die Beschaffenheit der angemeldeten Ware geben (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1998 VII R 81/97, BFH/NV 1999, 637).

    Ob diese Tatsachen geeignet sind, die Beschaffenheitsvermutungen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ZG zu widerlegen, ist eine Würdigung tatsächlicher Art, die das FG vorzunehmen hat und an deren Ergebnis der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. BFH/NV 1999, 637).

  • BFH, 09.05.2000 - VII R 61/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

    Gleiches gilt, wenn eine Zolltarifsache gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1998 VII R 81/97, BFH/NV 1999, 637).
  • BFH, 06.07.2000 - VII R 72/99

    Beschaffenheit einer Ware - Zolltarifierung - Zolltarifsache - Kulturen von

    Denn nach den insoweit ausreichenden Feststellungen des FG (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1998 VII R 81/97, BFH/NV 1999, 637, und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt), die den Senat binden (§ 118 Abs. 2 FGO), haben alle hier in Rede stehenden Waren im Wesentlichen immer die gleiche Beschaffenheit gehabt.
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 60/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

    Gleiches gilt, wenn eine Zolltarifsache gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1998 VII R 81/97, BFH/NV 1999, 637).
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