Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5885
BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1994 - VIII R 23/94

    Umdeutung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine wirksame

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Eine Mitverantwortung des Gerichts für die Fristwahrung, wie vom Kläger geltend gemacht, besteht, zumal unter den vorliegenden Umständen (letzter Tag der Frist), nicht; im Hinblick hierauf läßt sich ein Verschulden auf seiten des Klägers nicht verneinen (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und vom 13. Juli 1994 VIII R 23/94, BFH/NV 1995, 231).
  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Unter diesen Umständen braucht nicht beurteilt zu werden, ob die Revision selbst mit ihrer Begründung, wäre sie als rechtzeitig eingelegt anzusehen, den Anforderungen an eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 FGO, hier allenfalls einer Rüge i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (zu den Voraussetzungen im Falle der Revision gegen ein wie die Vorentscheidung begründetes Prozeßurteil BFH, Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88 usw., BFHE 157, 308, 311, BStBl II 1989, 850), wie sie der Kläger jedoch zumindest nicht ausdrücklich erhoben hat, entsprechen würde.
  • BFH, 08.07.1991 - X B 3/91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Eine Mitverantwortung des Gerichts für die Fristwahrung, wie vom Kläger geltend gemacht, besteht, zumal unter den vorliegenden Umständen (letzter Tag der Frist), nicht; im Hinblick hierauf läßt sich ein Verschulden auf seiten des Klägers nicht verneinen (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und vom 13. Juli 1994 VIII R 23/94, BFH/NV 1995, 231).
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93

    Einlegung einer Revision innerhalb der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Dies gereicht ihm zum Verschulden, welches sich der Kläger zurechnen lassen muß; ein bloßes, unter Umständen entschuldbares "Büroversehen" (vgl. etwa Senat, Beschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37) kann hierin nicht gesehen werden.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes trägt der Prozessbevollmächtigte die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. September 1998 IX ZB 46/98, Versicherungsrecht --VersR-- 1999, 1170; BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

    Denn andernfalls könnte die Regelung in § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen einen die Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247; vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492; vom 5. Mai 1999 XI S 23/98, BFH/NV 1999, 1601; vom 17. März 1999 X S 13/98, BFH/NV 1999, 1348; vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86; vom 17. Oktober 2001 IV S 2/01, BFH/NV 2002, 218; vom 28. August 2003 VIII S 26/02, BFH/NV 2003, 1446 --nur Leitsatz--).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII S 27/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch BFH für ein erneutes Verfahren wegen

    Dies gilt vor allem in der Revisionsinstanz deshalb, damit nicht durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen wird, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss des FG nur bei ausdrücklicher Zulassung im Beschluss statthaft ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder

    Schließlich hat das FG die Revisionsschrift unverzüglich sogar per Telefax bereits am Vormittag des 28. März 2001 an den BFH weitergeleitet, so dass eine Mitverantwortung des FG für die verspätete Einlegung des Rechtsmittels nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492; Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 123-124/91, BFHE 169, 132, BStBl II 1993, 125, 126; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; ferner BFH-Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. März 1978 VI ZB 18/77, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 1486 zur Beachtung von Gesetzesänderungen).
  • BFH, 28.08.2002 - I B 26/02

    Wiedereinsetzung; unzutreffende Rechtsmitteleinlegung beim FG

    Eine Mitverantwortung der Geschäftsstelle des FG für die Fristversäumnis mit der Folge, dass sich das Verschulden (des Prozessbevollmächtigten) der Kläger nicht auswirkt (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99) kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2001 III R 14/01, BFH/NV 2002, 48; vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Wer eine Revision beim unzuständigen Gericht einlegt, kann nicht darauf vertrauen, daß das zunächst angerufene Gericht die Rechtsmittelschrift auf dem schnellsten Wege an das zuständige FG weiterleitet (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 25.03.1998 - IX S 27/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluß des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 26.08.1997 - VII S 12/97

    Folgen der Zuständigkeit nach Zurückverweisung der Hauptsache

    Gegen seine Zulässigkeit spricht, daß die Vorschrift des § 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unterlaufen würde, wenn es, nachdem ein entsprechender Antrag vom FG abgelehnt wurde, möglich wäre, beim Revisionsgericht, ohne daß neue Umstände vorliegen, erneut einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • FG München, 04.10.2007 - 5 V 2130/07

    Statthaftigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung;

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492, und vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht