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   BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00   

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https://dejure.org/2001,3005
BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00 (https://dejure.org/2001,3005)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2001 - VII R 93/00 (https://dejure.org/2001,3005)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - VII R 93/00 (https://dejure.org/2001,3005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 3a Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 4 Nr. 2; StVZO § 18 Abs. 1, § 23 Abs. 1c

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 3a Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 4 Nr. 2; StVZO § 18 Abs. 1, § 23 Abs. 1c

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugsteuerbescheid - Steuerermäßigung für Schwerbehinderte - Oldtimer - Personenkraftwagen - Steuerermäßigung für Oldtimer

  • Judicialis

    KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 4; ; KraftStG § 3 a Abs. 1; ; KraftStG § 3 a Abs. 2; ; KraftStG § 9 Abs. 4 Nr. 2; ; StVZO § 18 Abs. 1; ; StVZO § 23 Abs. 1c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Steuer für Oldtimer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Oldtimer-Fahrer - Ermäßigte Kfz-Steuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 3a Abs 2, KraftStG § 1 Nr 4
    Oldtimer-Kennzeichen; Schwerbehinderte; Steuerermäßigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 324
  • BB 2001, 2630
  • BStBl II 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.03.1986 - VII R 166/83

    Widerrechtliche Benutzung eines Fahrzeugs - Ergänzungstatbestand - Halten eines

    Auszug aus BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00
    Der Begriff des Haltens, wie er auch in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG verwendet wird, knüpft an das Recht zur Benutzung des Fahrzeugs an (Senatsurteil vom 7. März 1984 II R 40/80, BFHE 140, 480, 482, BStBl II 1984, 459, 461), bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (Senatsurteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 285, 287, BStBl II 1986, 531, und vom 12. Juni 1986 VII R 176/83, BFH/NV 1986, 700), durch das die Person des Steuerschuldners bestimmt wird (§ 7 Nr. 1 KraftStG).
  • BFH, 07.03.1984 - II R 40/80

    Kfz - Zulassung eines Kfz - Landwirtschaftlicher Betrieb - Verjährung von

    Auszug aus BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00
    Der Begriff des Haltens, wie er auch in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG verwendet wird, knüpft an das Recht zur Benutzung des Fahrzeugs an (Senatsurteil vom 7. März 1984 II R 40/80, BFHE 140, 480, 482, BStBl II 1984, 459, 461), bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (Senatsurteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 285, 287, BStBl II 1986, 531, und vom 12. Juni 1986 VII R 176/83, BFH/NV 1986, 700), durch das die Person des Steuerschuldners bestimmt wird (§ 7 Nr. 1 KraftStG).
  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00
    Denn die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für das Oldtimerkennzeichen in voller Höhe gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG setzt die Feststellung voraus, dass die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nicht vorliegen (vgl. auch zum Verhältnis von Freistellungsbescheid gemäß § 3 KraftStG zum nachfolgenden Kraftfahrzeugsteuerbescheid Senatsurteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BStBl II 2001, 506).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 176/83

    Zurücktreten des Tatbestands der widerrechtlichen Benutzung eines Fahrzeugs

    Auszug aus BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00
    Der Begriff des Haltens, wie er auch in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG verwendet wird, knüpft an das Recht zur Benutzung des Fahrzeugs an (Senatsurteil vom 7. März 1984 II R 40/80, BFHE 140, 480, 482, BStBl II 1984, 459, 461), bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (Senatsurteile vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, 285, 287, BStBl II 1986, 531, und vom 12. Juni 1986 VII R 176/83, BFH/NV 1986, 700), durch das die Person des Steuerschuldners bestimmt wird (§ 7 Nr. 1 KraftStG).
  • FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 8 K 5497/00

    Kfz-Steuer; Schwerbehinderung; Oldtimer-Fahrzeug - Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung

    Auszug aus BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00
    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 107 veröffentlichtem Urteil statt.
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG -

    - eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, HFR 2002, 231, BFH/NV Beilage 2002, 60, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02

    Erstmalige Zulassung eins Kraftfahrzeugs im Sinne von § 3b Abs. 1 KraftStG bei

    Die Steuervergünstigung des § 3 b Abs. 1 KraftStG kann daher nur dann gewährt werden, wenn das Halten des Fahrzeugs der Besteuerung unterliegt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BStBl II 2002, 20).

    Der Begriff des Haltens ist das verkehrsrechtlich gegebene Recht, ein Fahrzeug dauernd auf öffentlichen Straßen benutzen zu dürfen (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Stand: Dezember 2004, § 1 KraftStG, Rn. 27); es knüpft bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, aaO) und damit nach Auffassung des Senats an eine auf Dauer angelegte Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr im Sinne von § 18 Abs. 1 StVZO an, d.h. an eine Zulassung durch Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen nach § 23 StVZO.

  • FG Münster, 24.01.2012 - 13 K 1071/09

    Entstehung einer Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei sog. "Registrierzulassungen"

    Der steuerrechtliche Tatbestand des Haltens eines Kraftfahrzeuges ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der Zulassung des Kraftfahrzeuges erfüllt, unabhängig davon, ob überhaupt oder in welchem Umfang von dem durch die Zulassung eingeräumten Recht, das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen, im Einzelfall Gebrauch gemacht wird (BFH-Urteil vom 8. September 2011 II R 54/10, BFH/NV 2012, 133; BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VII B 332/05, BFH/NV 2006, 1519; BFH-Urteile vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BFHE 196, 324, BStBl II 2002, 20; vom 4. März 1986 VII R 166/83, BFHE 146, 282, BStBl II 1986, 531; vom 14. November 1973 II R 98/72, BFHE 111, 432, BStBl II 1974, 325).

    Der Begriff des Haltens knüpft nach der Rechtsprechung des BFH bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung an (BFH in BFHE 196, 324, BStBl II 2002, 20 m.w.N.; BFH in BFHE 146, 282).

  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 13 K 1489/22

    Kraftfahrzeugsteuer: Keine günstigere Besteuerung schadstoffarmer Fahrzeuge nach

    a) Denn wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 19.07.2001 - VII R 93/00 (BStBl. II 2002, 20, unter II. 2.) im Einzelnen ausgeführt hat (dort zur Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Schwerbehinderte gemäß § 3a Abs. 2 KraftStG, wenn das Kraftfahrzeug zugleich als Oldtimer zugelassen ist), können an das Halten von Kraftfahrzeugen anknüpfende Steuervergünstigungen nur dann gewährt werden, wenn eben dieses Halten eines Fahrzeugs der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt und insoweit Gegenstand der Steuerpflicht ist.

    Die Rechtslage ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes und ist im Übrigen durch die bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 19.07.2001 - VII R 93/00 (BStBl. II 2002, 20) bereits geklärt.

  • BFH, 04.02.2002 - VII B 63/01

    Kfz-Steuer; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung nicht schadstoffarmer Kfz

    Dass sich die geringe Besteuerung von Oldtimern indes rechtfertigen lässt, liegt schon deshalb auf der Hand, weil solche Fahrzeuge --nach der jedenfalls nicht offensichtlich fehlgehenden Erwartung des Gesetzgebers-- nicht wie normale Kfz in erster Linie zur alltäglichen Fortbewegung gehalten und benutzt werden, sondern der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, worauf das Finanzgericht (FG) bereits zutreffend hingewiesen hat und worin eingeschlossen liegt, dass solche Fahrzeuge im Allgemeinen in geringerem Umfang als normale Kfz tatsächlich benutzt werden, deshalb weniger Schadstoffe freisetzen und folglich ökologisch eher geduldet werden können als andere (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BFH/NV 2002, 140, BStBl II 2002, 20).
  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 K 218/06

    Keine Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Registrierzulassungen"

    Der Begriff des Haltens ist das verkehrsrechtlich gegebene Recht, ein Fahrzeug dauernd auf öffentlichen Straßen benutzen zu dürfen (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Stand: Mai 2007, § 1 KraftStG, Rn. 26); es knüpft bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BFHE 196, 324, BStBl II 2002, 20) und damit an eine auf Dauer angelegte Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr im Sinne von § 18 Abs. 1 StVZO (in der im Besteuerungszeitraum maßgeblichen Fassung) an.
  • BFH, 11.03.2003 - VII B 383/02

    Wiedereinsetzung - verspätet angekommener Schriftsatz

    Die Rechtsfrage, ob bei Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens eine Steuervergünstigung nach § 3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gewährt werden kann, hat der beschließende Senat bereits in seinem von der Beschwerde selbst angeführten Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00 (BFHE 196, 324, BStBl II 2002, 20) entschieden; dem dort aufgestellten Rechtssatz entspricht die Entscheidung des Finanzgerichts.
  • FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 231/03

    Verwaltungsleistungen einer ausländischen Bank für einen Investmentfonds

    Umsätze von Rechtsanwälten aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrekker (BFH v. 5.6.2003, V R 25/02, BFHE 202, 191 , BStBl II 2003, 734, BFH/NV 2003, 1277), Insolvenzverwalter, Berufsvormund (BFH v. 28.2.1991, V R 63/86, BFH/NV 1991, 632) oder Vermögensverwalter (BFH v. 12.12.2001, XI R 56/00, BStBl II 2002, 20 zur Bedeutung der für einen Katalogberuf typischen Tätigkeit im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht) sind nicht berufstypisch und fallen deshalb nicht unter § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG (vgl. Martin, in Sölch/Ringleb, § 3a, Rdnr. 168 m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2003 - 1 K 702/01

    Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer

    Durch das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung wird somit die Person des Steuerschuldners bestimmt (BFH-Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BFHE 196, 324 , BStBl II 2002, 20).
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