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   BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97   

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https://dejure.org/1998,4592
BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97 (https://dejure.org/1998,4592)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1998 - VII R 96/97 (https://dejure.org/1998,4592)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - VII R 96/97 (https://dejure.org/1998,4592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abfertigung von Rindern - Zollrechtlich freier Verkehr - Reinrassige Zuchtrinder - Eintragungsbescheinigung - Zuchtbuch - Zuchtregister - Anerkennungsfähige Lebendbescheinigungen

  • Judicialis

    ZTVO § 1; ; AO 1977 § 89; ; AO 1977 § 110; ; AO 1977 § 89 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2342/92 Art 2, ZK Art 220
    Ausschlußfrist; Nachweispflicht; Rinder

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.11.1994 - VII R 40/94

    Zolltarifliche Einordnung von eingeführten Tieren (reinrassige Zuchtrinder)

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97
    Da die Vorinstanz auch über die zolltarifliche Einordnung der eingeführten Tiere entschieden hat, liegt ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache i.S. von § 116 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vor (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1994 VII R 40/94, BFH/NV 1995, 1108).

    Zu dieser Regelung war der BMF befugt, weil für den Begriff reinrassige Zuchtrinder gemeinschaftsrechtlich keine Regelung mit unmittelbarer Wirkung, sondern nur die Richtlinie bestand, die deshalb auch zolltariflich umgesetzt werden mußte (vgl. dazu Lux in Bail/Schädel/Hutter, Kommentar Zollrecht, B/21 Rz. 31; Urteil des Bundesfinanzhofs in BFH/NV 1995, 1108).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97
    Er ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Sentsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97
    Er ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Sentsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-246/94

    Cooperativa Agricola Zootecnica S. Antonio u.a. / Amministrazione delle Finanze

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97
    Der Entstehung der Zollschuld steht im Streitfall die "es sei denn-Regelung" in Art. 204 Abs. 1 letzter Halbsatz ZK nicht entgegen, die sowohl für den Zoll als auch für die Einfuhrabschöpfung gilt (vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 1996 Rs. C-246/94 u.a., EuGHE 1996, I-4391) und die in diesem Bereich den im Gemeinschaftsrecht geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert.
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97
    Außerdem verstoße die Rechtsauffassung des HZA gegen das "Formalismusverbot" des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 24. September 1985 Rs. 181/84, EuGHE 1985, 2889, 2898), zumindest sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt worden.
  • EuGH, 20.06.1973 - 80/72

    Koninklijke Lassiefabrieken / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97
    aa) Nach der Fußnote zu der Unterposition 0102 10, die als Bestandteil der Zolltarifnorm (hier Verordnung (EWG) Nr. 2551/93 der Kommission vom 10. August 1993, ABlEG Nr. L 241) anzusehen ist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 20. Juni 1973 Rs. 80/72, EuGHE 1973, 635, 651), erfolgt die Zulassung zu dieser Unterposition nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 39/00

    Einfuhrabgabe; Frist für die Vorlage der Nachweise als Voraussetzung für die

    a) Es ist unstreitig, dass die Klägerin die erforderlichen Nachweise für die zollbegünstigte Einfuhr reinrassiger Rinder, die in den KN-Code 0102 10 10 einzureihen sind, nicht innerhalb der in Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2342/92 (VO Nr. 2342/92) der Kommission vom 7. August 1992 (ABlEG Nr. L 227/12), berichtigt durch die Verordnung (EWG) Nr. 3224/92 der Kommission vom 4. November 1992 (ABlEG Nr. L 320/30), i.d.F. der Verordnung (EWG) Nr. 286/93 der Kommission vom 9. Februar 1993 (ABlEG Nr. L 34/7) vorgeschriebenen Frist von 15 Monaten erbracht hat (zur Frist vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1998 VII R 96/97, BFH/NV 1999, 90).

    Denn, wie der Senat bereits entschieden hat, ist diese Vorschrift neben Art. 17 ZK nicht anwendbar, weil Art. 17 ZK die Möglichkeit zur Verlängerung von zollrechtlich vorgegebenen Fristen abschließend regelt (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 90, und in BFH/NV 1999, 1257; Witte/Huchatz, Zollkodex, 2. Aufl., Art. 17 Rz. 1, 7).

    c) Da die Rinder somit dem KN-Code 0102 90 51 zuzuordnen sind, führt dies zum Verlust der Zoll- und Einfuhrabschöpfungsfreiheit und damit gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. b letzte Alternative ZK (Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Einfuhrabgabenfreiheit) zur Entstehung der Abgabenschulden (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 90).

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98

    Zoll- und Einfuhrabschöpfungsvergünstigung bei der Einfuhr von Zuchtrindern

    Sie ist deshalb auch im Streitfall einschlägig, in dem davon auszugehen ist, daß die Tiere zollrechtlich zu einer besonderen Verwendung i.S. von Art. 82 ZK abgefertigt worden sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 VII R 96/97, BFH/NV 1999, 90).

    Art. 204 Abs. 1 letzter Halbsatz ZK konkretisiert in seinem Anwendungsbereich den im Gemeinschaftsrecht geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BFH, Urteil in BFH/NV 1999, 90).

  • FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 5368/00

    Zulässigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen durch die Finanzbehörden im Falle

    Wirtschaftlich handelt es sich um fremde Gelder, die der Arbeitgeber auch nicht sach- und zweckwidrig selbst verwenden darf (vgl. BFH, Urteil vom 20. April 1982 - VII R 96/97 - BStBl. II 1982, Seite 521 (522)).
  • FG Sachsen, 02.02.2000 - 1 K 389/97

    Verdrängung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

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