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   BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98   

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https://dejure.org/1999,4085
BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98 (https://dejure.org/1999,4085)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1999 - VII R 97/98 (https://dejure.org/1999,4085)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1999 - VII R 97/98 (https://dejure.org/1999,4085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Pfändungsbeschluß - Überweisungsbeschluß - Pfändung - Lohnsteuer-Jahresausgleich - Lohn- und Kirchensteuer - Erstattung von Einkommensteuer - Vermögensteuer - Drittschuldnererklärung

  • Judicialis

    ZPO § 840; ; AO 1977 § 218 Abs. 1; ; AO 1977 § 218 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 1, 2, § 218 Abs. 1, 2; ZPO § 840
    Leistungsklage auf Auszahlung gepfändeter Steuererstattungsansprüche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1213
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98
    Daraus folgt, daß eine auf Steuererstattung gerichtete Leistungsklage nur dann begründet sein kann, wenn der Erstattungsanspruch durch Bescheid i.S. des § 218 Abs. 1 AO 1977 festgesetzt worden ist (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702).

    Als weitere Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis kommen im Steuererhebungsverfahren ergehende Abrechnungsbescheide in Betracht (vgl. Senatsurteil in BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702).

    Der Verwaltungsakt nach § 218 Abs. 2 AO 1977, der sog. Abrechnungsbescheid, wird in diesem Fall zur Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 218 Abs. 1 AO 1977 (vgl. Senatsurteil in BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702, m.w.N.).

    Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage kann demnach nach dem Steuerverfahrensrecht nur dann Erfolg haben, wenn aufgrund eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens der geltend gemachte Anspruch durch Verwaltungsakt festgestellt ist und nur seine Verwirklichung (Erfüllung) i.S. des § 218 Abs. 1 AO 1977 noch aussteht (vgl. Urteil des Senats in BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702, 703).

  • BFH, 01.04.1999 - VII R 82/98

    Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98
    Die Beteiligten sind während des Revisionsverfahrens durch Schreiben des Senatsvorsitzenden vom 20. Mai 1999 auf das Urteil des Senats vom 1. April 1999 VII R 82/98 (BFHE 188, 137, BStBl II 1999, 439) hingewiesen worden, mit dem entschieden worden ist, daß ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, durch den der Steuerart nach bezeichnete Erstattungsansprüche für das abgelaufene und "alle früheren Kalenderjahre" gepfändet werden, nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der gepfändeten Forderungen nichtig ist.
  • BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89

    Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das FA über eine Streitigkeit, die einen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuerkannten Steuererstattungsanspruch betrifft, durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden hat (Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 72/83, BFHE 150, 392, BStBl II 1987, 802, und vom 7. August 1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569, 570; ebenso: Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 218 AO 1977 Rz. 92; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 218 AO 1977 Rz. 26).
  • FG Berlin, 15.04.1986 - V 98/84
    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98
    Da das Verwaltungsverfahrensrecht sowohl für das Steuerfestsetzungsverfahren als auch bei Streitigkeiten im Steuererhebungsverfahren die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten durch Verwaltungsakt vorschreibt, kann ohne die Einhaltung der dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren das Bestehen von Zahlungsansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis auch zugunsten des Pfändungsgläubigers, dem die Rechte des Steuerpflichtigen nur zur Einziehung (Geltendmachung) überwiesen worden sind, nicht auf eine allgemeine Leistungsklage hin im finanzgerichtlichen Verfahren festgestellt werden (vgl. FG Bremen, Urteil vom 15. April 1986 V 98/84, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 85).
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 72/83

    Bei Streit über einen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuerkannten

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das FA über eine Streitigkeit, die einen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuerkannten Steuererstattungsanspruch betrifft, durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden hat (Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 72/83, BFHE 150, 392, BStBl II 1987, 802, und vom 7. August 1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569, 570; ebenso: Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 218 AO 1977 Rz. 92; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 218 AO 1977 Rz. 26).
  • BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

    Die Wirksamkeit der Aufrechnung selbst kann dagegen aufgrund von § 218 Abs. 2 AO nicht im Rahmen einer unmittelbar erhobenen Leistungsklage überprüft werden (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Senatsbeschluss vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 35; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 121; Bartone, juris PraxisReport Steuerrecht --jurisPR-SteuerR-- 28/2010, Anm. 3).

    e) Soweit frühere Entscheidungen des Senats in der Weise verstanden werden könnten, dass eine Leistungsklage, die erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO vorliegt, nicht begründet/unbegründet wäre (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Senatsbeschlüsse vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150 und vom 10.05.2007 - VII B 195/06), präzisiert der Senat diese nunmehr dahingehend, dass eine solche Leistungsklage unzulässig ist.

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 11/14

    Hinzurechnung abgeltend besteuerter negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen im

    Der im Revisionsverfahren gestellte Antrag, das FA zu verurteilen, die überzahlte Einkommensteuer nebst gesetzlicher Zinsen zurückzuerstatten, ist unzulässig, da im Streitfall ein Einkommensteuerbescheid und nicht ein Abrechnungsbescheid gemäß § 218 AO Gegenstand des Verfahrens ist (s. aus der ständigen Rechtsprechung BFH-Urteil vom 30. November 1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412); zudem haben die Kläger dieses Begehren im Revisionsverfahren erstmals erhoben, sodass es insoweit an einem Gegenstand für revisionsrichterliche Nachprüfung fehlt (BFH-Urteil vom 11. Februar 2009 X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892, unter II.1.b. cc).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Der Verwaltungsakt nach § 218 Abs. 2 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 a KAG, der sog. Abrechnungsbescheid, wird in diesem Falle zur Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis i.S. des § 218 Abs. 1 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 a KAG (vgl. BFH, Urteil vom 12.06.1986 - VII R 103/83 -, juris = BFHE 147, 1 = BStBl II 1986, 702; Urteil vom 30.11.1999 - VII R 97/98 -, juris).

    Eine vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens nach § 218 Abs. 2 AO erhobene Leistungsklage auf Zahlung des Rückforderungsbetrages ist unzulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25.08.2016 - 20 CS 16.1469 -, juris; NdsFG, Urteil vom 13.03.2002 - 2 K 89/97 KI -, juris; BFH, Urteil vom 30.11.1999 - VII R 97/98 -, juris; Urteil vom 12.06.1986 - VII R 103/83 -, juris = BFHE 147, 1 = BStBl II 1986, 702; Beschluss vom 07.07.1998 - VII B 312/97 -, juris = BFH/NV 1999, 150; Rüsken in: Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 218 Rn. 10; von Groll in: Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, § 40 Rn. 28).

  • FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23

    Attribut; Berichtigung; Bestreiten; Feststellungsbescheid;

    a) Bei einem buchstabengetreuen Verständnis der Formulierung in der zweiten Ziffer des Klageantrags hätte die Klägerin eine allgemeine Leistungsklage im Sinne von § 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO erhoben, die aber allein deshalb keine Erfolgsaussichten hätte, weil über Erstattungsansprüche gemäß § 37 Abs. 2 AO zunächst durch Verwaltungsakt zu entscheiden wäre (§ 218 Abs. 2 Satz 2 AO) (vgl. nur BFH-Beschluss vom 5. März 1987 VII B 139/86, BFH/NV 1987, 663, Rz. 15 bei juris; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1998 VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150, Rz. 6 bei juris; BFH-Urteil vom 30. November 1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412, Rz. 11 ff. bei juris; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 2022 - 3 K 744/20 KV, EFG 2022, 1528, Rz. 23).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 2 U 13/08

    Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des

    Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage kann jedoch nach dem Steuerverfahrensrecht nur dann Erfolg haben, wenn aufgrund eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens der geltend gemachte Anspruch durch Verwaltungsakt festgestellt ist und nur seine Erfüllung im Sinne des § 218 Abs. 1 AO noch aussteht (vgl. BFH Urteil vom 30.11.1999, Az. VII R 97/98, zitiert nach juris, dort Rn. 31, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 68/01

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und

    Zu Recht hat die Finanzkasse des Finanzamts ... über den entstandenen Streit darüber, ob auf Grund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein Zahlungsanspruch des Klägers besteht und ob der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Beklagten wirksam zugestellt wurde, durch Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO entschieden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 72/83, BFHE 150, 392, BStBl II 1987, 802; vom 30. November 1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; vom 12. Juli 2001 VII R 19, 20/00, BFHE 195, 516, BStBl II 2002, 67).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Aberkennung der

    Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage kann jedoch nach dem Steuerverfahrensrecht nur dann Erfolg haben, wenn aufgrund eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens der geltend gemachte Anspruch durch Verwaltungsakt festgestellt ist und nur seine Erfüllung im Sinne des § 218 Abs. 1 AO noch aussteht (vgl. BFH Urteil vom 30.11.1999, Az. VII R 97/98, zitiert nach juris, dort Rn. 31, m. w. N.).
  • BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an

    Bescheide nach § 218 Abs. 2 AO können demnach nicht nur bei Streitigkeiten im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem FA und dem Steuerpflichtigen (Erstattungsgläubiger), sondern auch bei Streitigkeiten über die Verwirklichung eines Erstattungsanspruchs im Verhältnis zwischen dem FA und einem Dritten, wie z.B. dem Pfändungsgläubiger, ergehen (Senatsurteil vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    Die Vereinbarung des Einstimmigkeitsprinzips wird jedoch nicht als missbräuchlich angesehen (Urteil des BFH vom 7. Dezember 1999 VIII R 50, 51/96, BFH/NV 2000, 412).
  • FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10

    Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages bei Zahlung in eigenem Namen auf die

    Denn Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen gem. § 37 Abs. 1 und 2 AO auch die Erstattungsansprüche gehören, ist nach § 218 Abs. 1 AO ein entsprechender im Steuerfestsetzungsverfahren ergangener Bescheid (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 30.11.1999 VII R 97/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2000, 412).

    Daraus folgt, dass eine auf Steuererstattung gerichtete Klage nur dann zulässig sein kann, wenn der Erstattungsanspruch durch Bescheid i.S. des § 218 AO festgesetzt worden ist (BFH-Urteile vom 12.6. 1986 VII R 103/83, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 147, 1, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 702; vom 30.11.1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Tipke in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO/FGO, § 40 FGO Rz. 17).

  • FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

  • FG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 K 89/97

    Geltendmachung eines Kindergelderstattungsanspruch von Sozialleistungsträger

  • FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 4021/11

    Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufrechnung

  • FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 208/13

    Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung

  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 20 CS 16.1469

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen "Nichtakt"

  • FG München, 07.10.2008 - 13 K 1680/08

    Leistungsklage - Abrechnungsbescheid als Grundlage für die Verwirklichung der

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.515

    Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

  • FG Köln, 28.12.2012 - 15 K 3283/11

    Keine Einstelllung der Zahlungen von Kindergeld ohne Aufhebungsbescheid der

  • FG Hamburg, 23.11.2001 - II 149/01

    Wirksamkeit einer Aufrechnung kann nicht mit allgemeiner Leistungsklage verfolgt

  • VG Halle, 15.07.2013 - 4 A 69/12

    Erstattung von Abwassergebühren

  • FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 11 K 239/12

    Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage bzgl. Zahlung eines

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.513

    Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.514

    Verzinsung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

  • VG München, 05.06.2008 - M 10 K 06.3935

    Bekanntgabe bei Zweifeln über Zugang; Statthafte Klageart bei Rückforderung von

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