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   BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77   

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https://dejure.org/1978,584
BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77 (https://dejure.org/1978,584)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1978 - VII R 98/77 (https://dejure.org/1978,584)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - VII R 98/77 (https://dejure.org/1978,584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Ermessensentscheidung - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 384
  • BStBl II 1979, 170
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.1971 - VI R 191/68

    Ergehen eines Vorbescheides - Mündliche Verhandlung - Wirkung als Urteil

    Auszug aus BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
    Demzufolge lebe der Vorbescheid wieder auf und wirke als Urteil (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1971 VI R 191/68, BFHE 103, 310, BStBl II 1972, 93).

    Dagegen spricht entgegen der Auffassung der OFD nicht der BFH-Beschluß VI R 191/68.

    Da demnach das Vorbringen des Klägers nicht als Zurücknahme des Antrags nach § 90 Abs. 3 Satz 2 FGO angesehen werden kann, sind die Grundsätze der zitierten Entscheidung VI R 191/68 hier nicht anwendbar.

  • Drs-Bund, 10.01.1958 - BT-Drs III/128
    Auszug aus BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
    Der Regelung des § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG n. F. liegt, wie das FG zu Recht ausgeführt hat, der Gedanke zugrunde, "daß bei zerrütteten Vermögensverhältnissen die Gefahr (besteht), daß der Berufsangehörige das Vertrauen der Auftraggeber mißbraucht oder sich von seinem Auftraggeber zu steuerschädigendem Verhalten bestimmen läßt" (vgl. die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Steuerberatungsgesetzes von 1958, Bundestags-Drucksache III/128, Abschn. III Nr. 18, 47; bereits dieser Entwurf enthielt in § 22 Abs. 2 Nr. 1 wörtlich die später in § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG eingegangene Bestimmung).

    Der Gesetzgeber wollte damit lediglich einen automatischen Zusammenhang zwischen der gerichtlichen Verfügungsbeschränkung und der Zurücknahme der Bestellung vermeiden, der z. B. in Fällen zu unbilligen Ergebnissen geführt hätte, in denen abzusehen ist, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse - z. B. durch einen Vergleich - wieder geordnet werden können (vgl. die zitierte Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Steuerberatungsgesetzes 1958, Bundestags-Drucksache III/128, Abschn. III Nr. 47 Abs. 1 am Ende).

  • BGH, 13.10.1970 - AnwZ (B) 5/70

    Ermessensfehler bei Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines

    Auszug aus BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
    Diese stellt somit "einen abstrakten Gefährdungstatbestand" dar, verlangt also im Einzelfall keine konkrete Gefährdung der Rechtsuchenden (vgl. BGH-Beschluß AnwZ (B) 5/70 zu § 15 Abs. 1 BRAO).
  • BFH, 17.11.1987 - VII R 120/86

    Steuerberater - Konkurs - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Gefährdung

    Eine abstrakte Gefährdung möglicher Auftraggeber oder des Steueraufkommens genüge (Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).

    Die im Senatsurteil in BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170 aufgestellten Rechtsgrundsätze zur Anwendung des § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG erforderten im Hinblick auf den Umfang des Abwägungsmaterials eine Ergänzung und Fortentwicklung.

    Eine konkrete Gefährdung möglicher Auftraggeber oder des Steueraufkommens braucht nicht vorzuliegen (vgl. Senatsurteile in BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170; in BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).

    Das hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 126, 384, 389, BStBl II 1979, 170 mit ausführlicher Begründung entschieden und in seinem Urteil in BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740 bestätigt.

    Die sachgerechte Beratung ist aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, da die Gefahr besteht, daß der Steuerberater das Vertrauen der Auftraggeber mißbraucht oder sich von seinen Auftraggebern zu steuerschädigendem Verhalten bestimmen läßt (vgl. Urteile des Senats in BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und in BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).

  • FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19

    Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall

    Der Umstand, dass die Klägerin, gegen den Gerichtsbescheid des Senats vom 14. April 2020 Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt hat, hindert die Entscheidung des Senats durch Urteil ohne mündliche Verhandlung nicht (vgl. BFH Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Dem steht nicht entgegen, daß der Senat im Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77 (BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, 172) für den Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls nach § 15 Nr. 1 BRAO a. F. eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen verlangt hat.
  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

    Dem steht nicht entgegen, daß die Behörde zum Widerruf nicht verpflichtet, sondern nur befugt ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).

    Für die Ermessensentscheidung der Verwaltung kommt es also darauf an, ob Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß die potentielle Gefährdung der Auftraggeber oder des Steueraufkommens durch die zerrütteten Vermögensverhältnisse des Berufsangehörigen relativ gering ist oder bald beendet sein wird, etwa weil mit einer baldigen Aufhebung der gerichtlichen Verfügungsbeschränkung zu rechnen ist oder der Berufsangehörige nicht unter die Verfügungsbeschränkung fallendes Vermögen besitzt oder Aussicht hat, daß ihm weiter finanzielle Mittel zufließen (vgl. BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Deren Interessen werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. schon Senatsurteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 64/00

    Durchschnittssatzbesteuerung nur bei landwirtschaftlichen Umsätzen - Verzicht der

    Beantragt ein Beteiligter gegen einen Gerichtsbescheid mündliche Verhandlung, so kann er im darauffolgenden Verfahren auf mündliche Verhandlung verzichten (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170; Koch in Gräber, a.a.O., § 90a Rz. 23).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92

    Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )

    Die Rüge der Verletzung des Anhörungsrechts im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über eine Ermessensentscheidung der Verwaltung kann nämlich nur dann zum Erfolg führen, wenn der Steuerpflichtige darlegt, daß die Rechtsbehelfsentscheidung anders ausgefallen wäre, falls er Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätte (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, 390, BStBl II 1979, 170; zust. Klein/Orlopp, a.a.O., 4. Aufl., § 91 Anm. 4).
  • BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründete die im Streitfall vorliegende Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters die nach der alten Rechtslage im Ermessen der Verwaltung stehende Widerrufsmöglichkeit nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG a. F. (Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170; vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740; vom 17. November 1987 VII R 120/86, BFHE 151, 194, BStBl II 1988, 81).

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen in BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170; BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740, und BFHE 151, 194, BStBl II 1988, 81 zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG a. F. ausgeführt, daß das Gesetz bei der Einleitung des Konkursverfahrens von einer potentiellen Gefährdung der Auftraggeber des Steuerberaters oder des Steuerbevollmächtigten ausgeht und eine konkrete Gefährdung nicht vorzuliegen und festgestellt zu werden braucht.

  • BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86

    Bei Betriebseröffnung entspricht der Teilwert der eingelegten Umlaufgüter dem

    Danach war durch Urteil zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).
  • BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerruf der Bestellung als

    Deren Interesse werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03

    Ermittlung der Bemessungsgrenze für die Begünstigung der Anschaffung eines

  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

  • BFH, 09.05.2003 - IV B 13/03

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei

  • BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02

    Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines

  • BFH, 17.12.1980 - II R 38/77

    Antrag auf mündliche Verhandlung - Wirksamkeit eines Antrags -

  • BFH, 17.07.1989 - X B 39/89

    Rechtmäßigkeit eines schätzweisen Steuerbescheids bei Versäumen der für die

  • BFH, 30.04.1985 - VIII R 29/84

    Widerruflichkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80
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