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   BFH, 14.09.1995 - VII S 11/95   

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https://dejure.org/1995,11400
BFH, 14.09.1995 - VII S 11/95 (https://dejure.org/1995,11400)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1995 - VII S 11/95 (https://dejure.org/1995,11400)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1995 - VII S 11/95 (https://dejure.org/1995,11400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Einlegung des Rechtsmittels durch eine nicht postulationsfähige Person

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.03.1986 - III R 134/80

    Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 14.09.1995 - VII S 11/95
    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe, und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 277/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Belehrung betreffend §

    Auszug aus BFH, 14.09.1995 - VII S 11/95
    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe, und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33).
  • BFH, 08.04.1999 - II B 82/98

    Wiedereinsetzung bei PKH-Antrag

    Ist dies nicht geschehen, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden, weil dann nicht mehr von einer unverschuldeten Fristversäumnis ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe, sowie BVerfG-Beschluß vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33, sowie BFH-Beschluß vom 14. September 1995 VII S 11/95, BFH/NV 1996, 253).
  • BFH, 14.07.1999 - II S 4/99

    PKH; Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

    Ist dies nicht geschehen, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden, weil dann nicht mehr von einer unverschuldeten Fristversäumnis ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe, sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33, sowie BFH-Beschluß vom 14. September 1995 VII S 11/95, BFH/NV 1996, 253).
  • BFH, 29.04.1997 - VII S 6/97

    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung als Voraussetzung für die Bewilligung von

    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe, und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33; Senat, Beschluß vom 14. September 1995 VII S 11/95, BFH/NV 1996, 253).
  • BFH, 22.04.1997 - VII S 1/97

    Rechtzeitigkeit der Bedürftigkeitserklärung bei einem Antrag auf Gewährung von

    Deren Vorlage innerhalb der Rechtsmittelfrist oder wenigstens die hinreichende Bezugnahme auf eine schon früher eingereichte Erklärung ist zwingend geboten (ständige Rechtsprechung; vgl. nur Senat, Beschluß vom 14. September 1995 VII S 11/95, BFH/NV 1996, 253).
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