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   BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02 (PKH)   

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https://dejure.org/2002,9672
BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,9672)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2002 - VII S 16/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,9672)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2002 - VII S 16/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,9672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Rückforderungen - Rückzahlung von Sozialleistungen - Vollstreckungsvorraussetzungen - Eidesstattliche Versicherung - Vollstreckungsanordnung des Landesarbeitsamtes

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; AO 1977 § ... 284; ; AO 1977 § 251; ; AO 1977 § 249 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 142 Abs. 1; ; SGB III § 368 Abs. 1; ; SGB III § 368 Abs. 1 Nr. 2; ; SGB III § 371 Abs. 3; ; VwVG § 4 Buchst. b; ; VwVG § 3 Abs. 2; ; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; ; VwVG § 3 Abs. 3; ; VwVG § 3 Abs. 4; ; VwVG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auftragsvollstreckung durch das HZA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Auszug aus BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
    Von rechtlicher Bedeutung im Rahmen des § 284 AO 1977 ist ein solcher Angriff des Vollstreckungsschuldners nur dann, wenn unter Berücksichtigung dieses Vorbringens das Ermessen des HZA, den Antragsteller zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorzuladen, auf Null reduziert wäre, es also fehlerfrei nur dahin gehend ausgeübt werden könnte, dass von einer Vorladung abzusehen sein würde (BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591).
  • BFH, 20.07.2000 - VII B 12/00

    Vollstreckung nach Beendigung des Konkursverfahrens

    Auszug aus BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
    Zu diesen die Durchführung der Vollstreckung regelnden Vorschriften gehören u.a. die §§ 249 bis 258, 260 und 281 bis 317 AO 1977 (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 20. Juli 2000 VII B 12/00, BFH/NV 2001, 144), mithin auch die Vorschrift des § 284 AO 1977 über die eidesstattliche Versicherung.
  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
    Bei dieser "Zahlungsaufforderung" handelt es sich nicht um einen erneuten Leistungsbescheid i.S. des § 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG, sondern vielmehr um eine Mahnung i.S. des § 3 Abs. 3 VwVG, die als unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung (§ 3 Abs. 4 VwVG) nicht anfechtbar ist (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 1997 11 BAr 95/97, Juris KSRE019021607).
  • BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85

    Vollstreckung - Vollstreckungsersuchen - Leistungsbescheid - Schuldner

    Auszug aus BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
    Auf das Fehlen eines solchen Leistungsbescheids kann sich der Vollstreckungsschuldner gegenüber der um die Vollstreckung ersuchten Finanzbehörde berufen mit der Folge, dass diese nicht vollstrecken darf, wenn sie im Bestreitensfalle den Zugang des Leistungsbescheids nicht nachweisen kann (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986 VII B 151/85, BFHE 147, 5, BStBl II 1986, 731, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2000 - X S 6/99

    PKH; Darstellung des Streitverhältnisses

    Auszug aus BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
    Ein nicht vertretener PKH-Antragsteller hat in seinem Antrag die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im angestrebten Rechtsmittelverfahren, bei einer Nichtzulassungsbeschwerde also einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO, in zumindest laienhafter Form darzulegen (vgl. etwa Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962).
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Mit ihr war keine weitergehende Regelungsabsicht der Beklagten im Sinne einer verbindlichen Entscheidung verbunden (vgl BSG vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - juris RdNr 19; BFH vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8; vgl Kopp in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl 2020, § 53 RdNr 30 sowie § 35 RdNr 106 mwN).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der bisherigen Revisionsrechtsprechung, denn das Bundessozialgericht (BSG) hat bislang lediglich entschieden, dass die Mahnung selbst kein Verwaltungsakt sei, ohne dass die Erhebung einer Gebühr für diese Mahnung Gegenstand der Verfahren gewesen wäre (vgl BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; Beschluss vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; dem folgend Bundesfinanzhof Beschluss vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8) .
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    b) Hierfür war die Zuständigkeit des Beklagten selbst dann gegeben, wenn mit der Rechtsprechung des BFH davon auszugehen ist, dass für Einstellungsentscheidungen nach § 257 Abs. 1 AO - anders als es in der Mitteilung des Hauptzollamts an die Klägerin über seine Unzuständigkeit zur Prüfung der sachlichen Einwände gegen die angekündigten Vollstreckungen zum Ausdruck gekommen ist - zumindest auch, wenn nicht sogar primär die Zuständigkeit des Hauptzollamts als ersuchter und damit mit der Durchführung der Vollstreckung beauftragter Behörde bestanden hat (vgl nur BFH Beschluss vom 4.7.1986 - VII B 151/85 - BFHE 147, 5; BFH Beschluss vom 30.9.2002 - VII S 16/02 (PKH) - juris, RdNr 7; ebenso Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand der Einzelkommentierung Juni 2012, § 250 AO RdNr 17; Werth in Klein, AO, 12. Aufl 2014, § 250 RdNr 8) .
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2097/13

    Inanspruchnahme für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen

    Der Senat sieht sich damit auf einer Linie mit der Rechtsprechung des BFH, wonach ein Leistungsbescheid als Vollstreckungsvoraussetzung entbehrlich ist, wenn die zu vollstreckende Forderung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde; es reicht aus, dass der Schuldner mit "Zahlungsmitteilung" formlos erneut zur Zahlung aufgefordert werde (z. B. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2002 VII S 16/02 (PKH), BFH/NV 2003, 142; vom 10.07.2007 VII S 25/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2240).

    Wie sich aus den Gründen des Beschlusses in BFH/NV 2003, 142 ergibt, sah sich der BFH zu der Annahme, dass in einem solchen Fall ein Leistungsgebot entbehrlich ist, deshalb veranlasst, weil ursprünglich ein Leistungsbescheid vorgelegen haben muss.

    Wie sich weiter aus den Gründen des Beschlusses in BFH/NV 2003, 142 ergibt, sah sich der BFH zu der Annahme, dass ein Leistungsgebot (im Falle eines rechtskräftigen Urteils) entbehrlich ist, auch deshalb veranlasst, weil ansonsten eine neue Anfechtungsmöglichkeit eröffnet werde.

  • BFH, 10.07.2007 - VII S 25/07

    Hauptzollämter; Zuständigkeit für Vollstreckung für Forderungen der Bundesagentur

    Soweit er geltend mache, die Bundesagentur für Arbeit sei nicht berechtigt, das HZA mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung zu beauftragen, handele es sich um einen Einwand, der sowohl vom FG im Verfahren 7 K 3498/01 als auch vom Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Beschluss vom 30. September 2002 VII S 16/02 (PKH) (BFH/NV 2003, 142) als rechtlich unzutreffend zurückgewiesen worden sei.

    a) Es bedarf keiner erneuten höchstrichterlichen Klärung, dass die Hauptzollämter auf Ersuchen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Agenturen für Arbeit für die Vollstreckung von Forderungen der bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. deren Gliederungen zuständig sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2000 VII B 12/00, BFH/NV 2001, 144, und in BFH/NV 2003, 142).

    Ein Leistungsbescheid ist allerdings entbehrlich, wenn, wie im Streitfall, die zu vollstreckende Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil (vgl. Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 6. Oktober 1998, Berufungsurteil des Landessozialgerichts Hessen vom 17. November 1999 L 6 AL 1605/98) festgestellt worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 142).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2015 - 7 V 7177/15

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Berlin

    Aus § 5a Satz 1 VwVfG Bln, § 5 Abs. 1 VwVG, § 250 Abs. 1 Satz 2 AO folgt nichts Abweichendes (BFH, Beschlüsse vom 04.07.1986 VII B 151/85, BFHE 147, 5, BStBl II 1986, 731; vom 30.09.2002 VII S 16/02 [PKH], BFH/NV 2003, 142 mit weiteren Einzelheiten der Begründung, der das erkennende Gericht folgt).
  • BFH, 06.05.2003 - VIII S 16/02

    Darlegung der Erfolgsaussichten einer NZB

    a) Dabei hat der Senat nicht abschließend darüber zu entscheiden, ob die Regelung des § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel in dem Antrag auf PKH darzustellen ist, auch die Verpflichtung umfasst, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung --und somit im Falle eines PKH-Antrags zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision das Vorliegen einer der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Zulassungsgründe-- zumindest "in laienhafter Form" darzulegen (bejahend Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962; vom 18. September 2001 V S 6/01, juris; vom 25. Juli 2002 I S 6/02 (PKH), BFH/NV 2003, 54; vom 30. September 2002 VII S 16/02 (PKH), BFH/NV 2003, 142; zur Gegenansicht vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 142 Rz. 23, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2003 - VI S 9/02

    PKH: Antragserfordernisse

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Regelung des § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel in dem PKH-Antrag darzustellen ist, auch die Verpflichtung umfasst, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung, d.h. im Streitfall das Vorliegen einer der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Zulassungsgründe, zumindestens in laienhafter Form darzulegen (bejahend z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2002 I S 6/02 (PKH), BFH/NV 2003, 54, und vom 30. September 2002 VII S 16/02 (PKH), BFH/NV 2003, 142; kritisch dazu: Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 142 Rz. 23).
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