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   BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95   

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https://dejure.org/1995,15463
BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95 (https://dejure.org/1995,15463)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1995 - VII S 21/95 (https://dejure.org/1995,15463)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1995 - VII S 21/95 (https://dejure.org/1995,15463)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1995 - VII R 48/95

    Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Auseinandersetzung mit der streitigen

    Auszug aus BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95
    Auf die Revision des Antragstellers hob der Senat die Vorentscheidung wegen eines die Abgabenhöhe (pro Zigarette) betreffenden Begründungsmangels (§ 119 Nr. 6 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück (Urteil vom 19. Oktober 1995 VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337).

    Die Hauptsache ist noch in der Revisionsinstanz anhängig, da das instanzabschließende Urteil in VII R 48/95 mangels Zustellung noch nicht wirksam geworden ist.

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94

    Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex

    Auszug aus BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95
    Bei der Entscheidung ist Art. 244 des Zollkodex anzuwenden: begründete Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Entscheidung auch gegen deren Rechtmäßígkeit sprechende Gründe hervortreten, die die Beurteilung unentschieden oder unklar erscheinen lassen (Senat, Beschluß vom 22. November 1994 VII B 140/94, BFHE 176, 170, 172 f.).
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Die Erfolgsaussichten sind auf der Grundlage der sich im Revisionsverfahren stellenden Rechtsfragen zu prüfen; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (BFH-Beschlüsse vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, und vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178).
  • BFH, 11.08.2000 - I S 5/00

    Aussetzung der Vollziehung

    Das bedeutet, dass bei vermutlichem Durcherkennen des BFH die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens, bei voraussichtlicher Zurückverweisung die Erfolgsaussichten des auf Grund der Zurückverweisung fortzusetzender Klageverfahrens beim FG zu prüfen sind (BFH-Beschluss vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420).
  • BFH, 20.12.2018 - X S 41/18

    AdV-Gewährung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Gleiches muss gelten, wenn ernstlich damit zu rechnen ist, dass die Sache wegen eines Verfahrensmangels an das FG zurückverwiesen wird; hier kommt es zusätzlich auf die Erfolgsaussichten des aufgrund der Zurückverweisung fortzusetzenden Klageverfahrens an (so für einen während eines Revisionsverfahrens gestellten AdV-Antrag BFH-Beschlüsse vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420).
  • BFH, 13.12.2007 - II S 10/07

    Aussetzung der Vollziehung bei Zurückverweisung der Hauptsache durch

    Dabei kommt es darauf an, ob unter Berücksichtigung der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts zu rechnen ist; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann vor dem FG fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588).
  • BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96

    Aussetzung der Vollziehung wegen Rechtmäßigkeitszweifeln an den angefochtenen

    Dabei kommt es darauf an, ob unter Berücksichtigung der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts zu rechnen ist; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (Senat, Beschluß vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 69 Anm. 87, m. N.).
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