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   BFH, 10.07.2007 - VII S 23/07 (PKH)   

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https://dejure.org/2007,17736
BFH, 10.07.2007 - VII S 23/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,17736)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2007 - VII S 23/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,17736)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - VII S 23/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,17736)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Auszug aus BFH, 10.07.2007 - VII S 23/07
    Das FG hat die Klage abgewiesen, weil es die Ablehnung einer Verrechnungsstundung ebenso wenig als rechtswidrig ansah wie die den verrechneten Vollstreckungskosten zugrunde liegende Pfändung; insoweit hat es auf sein Urteil vom 31. März 2004 13 K 51/01 Bezug genommen, in Bezug auf welches der beschließende Senat dem Antragsteller durch Beschluss vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH) (BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139) ebenfalls PKH versagt hat.

    Selbst wenn der Beschluss des Senats VII S 11/04 (PKH) an den Mängeln leiden würde, die ihm der Antragsteller vorwirft, würde dies bei verständiger Würdigung keinen Anhaltspunkt dafür hergeben, dass der Richter X in dem vorliegenden Verfahren eine sachliche und unbefangene Entscheidung nicht treffen werde.

    Was der Antragsteller dazu mehr oder weniger ungeordnet und sich im Wesentlichen in verbalen Kraftakten erschöpfend vorbringt, lässt allenfalls die sachlich rechtlichen Einwände des Antragstellers wegen der Beurteilung des FG erahnen; dass das FG über die Klage in dem strittigen Abrechnungsbescheid willkürlich entschieden hätte, ergibt sich daraus nicht, wobei auch der beschließende Senat auf seinen vorgenannten Beschluss VII S 11/04 (PKH) ergänzend hinweisen kann.

  • BFH, 31.08.2006 - II B 141/05

    Untätigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 10.07.2007 - VII S 23/07
    Soweit als Verfahrensfehler eine verfassungswidrige Verfahrensdauer gerügt wird, fehlt es an einer ausreichend klaren und nachvollziehbaren Darstellung des Verfahrensablaufs, die erkennen lässt, dass die lange Verfahrensdauer dem FG anzulasten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 2006 II B 141/05, BFH/NV 2006, 2296).
  • FG Baden-Württemberg, 31.03.2004 - 13 K 51/01

    Verrechnungsstundung - Glaubhaftmachung des Gegenanspruchs durch Vorlage der

    Auszug aus BFH, 10.07.2007 - VII S 23/07
    Das FG hat die Klage abgewiesen, weil es die Ablehnung einer Verrechnungsstundung ebenso wenig als rechtswidrig ansah wie die den verrechneten Vollstreckungskosten zugrunde liegende Pfändung; insoweit hat es auf sein Urteil vom 31. März 2004 13 K 51/01 Bezug genommen, in Bezug auf welches der beschließende Senat dem Antragsteller durch Beschluss vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH) (BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139) ebenfalls PKH versagt hat.
  • BFH, 14.03.2008 - II S 23/07

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Das Gleiche gilt für den vom Antragsteller behaupteten Fehler im Tatbestand des Urteils (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2007 VII S 23/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2130).

    Soweit eine überlange Verfahrensdauer gerügt wird, fehlt es an einer ausreichend klaren und nachvollziehbaren Darstellung des Verfahrensablaufs, die erkennen lässt, dass die lange Verfahrensdauer dem FG anzulasten ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2130; vom 31. August 2006 II B 141/05, BFH/NV 2006, 2296).

  • BFH, 24.07.2008 - VIII S 17/08

    Prozesskostenhilfe: keine Pflicht des Gerichts zur Zusendung von

    Ist danach der PKH-Antrag schon aus verfahrensrechtlichen Gründen abzulehnen, kann dahinstehen, ob er auch wegen fehlender --zumindest laienhafter-- Darstellung der Beschwer durch die angefochtene Entscheidung und damit fehlender hinreichender Erfolgsaussicht des angestrebten Rechtsbehelfs nach Maßgabe des § 114 ZPO unbegründet ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179; vom 15. März 2000 V S 2/00, BFH/NV 2000, 1212; vom 12. August 2002 X S 5/02 (PKH), BFH/NV 2002, 1608; vom 14. Februar 2003 X S 8/02 (PKH), BFH/NV 2003, 653; vom 10. Juli 2007 VII S 23/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2130, mit Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des BVerfG vom 27. November 2007 1 BvR 2809/07, nicht veröffentlicht; offengelassen in BFH-Beschlüssen in BFH/NV 2004, 221; in BFH/NV 2005, 2249; vom 23. Januar 2008 VIII S 21/07 (PKH), BFH/NV 2008, 810; vgl. Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 3190, zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der PKH-Gewährung).
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