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   BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02 (PKH)   

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https://dejure.org/2003,8533
BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02 (PKH) (https://dejure.org/2003,8533)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2003 - VII S 25/02 (PKH) (https://dejure.org/2003,8533)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2003 - VII S 25/02 (PKH) (https://dejure.org/2003,8533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens - Fehlende Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Ersetzung der formgebundenen Erklärung nach § 117 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) - ...

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 807; ; FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Fall; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114 117
    PKH für NZB

  • datenbank.nwb.de

    PKH für eine NZB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    In der von der Antragstellerin hierzu angeführten Entscheidung des BFH (Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407) heißt es aber auch, dass ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich nicht zu einer Verwirkung des staatlichen Steueranspruchs führt, damit also auch nicht zu einer automatischen Rechtswidrigkeit gerichtlich angefochtener Vollstreckungsmaßnahmen.

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Rechtsmaterie, die Schwierigkeiten des jeweiligen Falles, das Alter der Beteiligten, die tatsächlichen Verzögerungen, die Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen, aber auch inwieweit dessen Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. BFH in BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407, m.w.N.).

  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Das Vorbringen der Antragstellerin erschöpft sich hier im Wesentlichen in der Behauptung, der nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 14. April 1987 GrS 2/85 (BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637) erforderliche vorläufige Rechtsschutz bei glaubhaft gemachten Verlusten aus Gewinnfeststellungsbescheiden sei ihr im Rahmen der gegen sie gerichteten Vollstreckungsmaßnahmen nicht erteilt worden.
  • BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89

    Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Überlange Verfahrensdauer im

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Da es verbindliche Vorgaben, die besagen, ab wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verletzenden Verfahrensdauer auszugehen ist, nicht gibt, ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 37).
  • BFH, 21.01.1998 - VII S 24/97

    Anforderungen an einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) -

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob überhaupt oder unter den Umständen des vorliegenden Falles die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheid des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen ablehnend die BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1998 VII S 24/97, BFH/NV 1998, 1251; vom 29. April 1998 XI S 5/98, BFH/NV 1998, 1371, und insbesondere vom 6. Oktober 1998 VII B 97/98, BFH/NV 1999, 494), denn der PKH-Antrag hat auch sachlich keinen Erfolg (nachfolgend 3.).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Es muss sich jeweils um die Entscheidung tragende Rechtssätze handeln (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. die BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672, und vom 7. Dezember 1994 II B 179/93, BFH/NV 1995, 695, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.10.1998 - VII B 97/98

    PKH, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob überhaupt oder unter den Umständen des vorliegenden Falles die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheid des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen ablehnend die BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1998 VII S 24/97, BFH/NV 1998, 1251; vom 29. April 1998 XI S 5/98, BFH/NV 1998, 1371, und insbesondere vom 6. Oktober 1998 VII B 97/98, BFH/NV 1999, 494), denn der PKH-Antrag hat auch sachlich keinen Erfolg (nachfolgend 3.).
  • BFH, 29.04.1998 - XI S 5/98

    Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg bezüglich der Gewährung einer

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob überhaupt oder unter den Umständen des vorliegenden Falles die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheid des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen ablehnend die BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1998 VII S 24/97, BFH/NV 1998, 1251; vom 29. April 1998 XI S 5/98, BFH/NV 1998, 1371, und insbesondere vom 6. Oktober 1998 VII B 97/98, BFH/NV 1999, 494), denn der PKH-Antrag hat auch sachlich keinen Erfolg (nachfolgend 3.).
  • BFH, 07.12.1994 - II B 179/93

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen des Beweisantritts von

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Es muss sich jeweils um die Entscheidung tragende Rechtssätze handeln (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. die BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672, und vom 7. Dezember 1994 II B 179/93, BFH/NV 1995, 695, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
    Er darf nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2009 - III S 31/08

    Zur Bindungswirkung eines die Festsetzung von Kindergeld aufhebenden Bescheides

    Er darf nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    So hat der BFH die Entscheidung über einen bereits eingelegten Rechtsbehelf im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das darauf bezogene PKH-Begehren nach richterlichem Ermessen zurückgestellt und die PKH-Entscheidung mit dem Hinweis auf die mögliche Prüfung einer Rechtsbehelfsrücknahme zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache

    aa) So hat der BFH die Entscheidung über einen bereits eingelegten Rechtsbehelf im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das darauf bezogene PKH-Begehren nach richterlichem Ermessen zurückgestellt und die PKH-Entscheidung mit dem Hinweis auf die mögliche Prüfung einer Rechtsbehelfsrücknahme zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05

    PKH

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigtem fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VIII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077; vom 18. Dezember 2003 III S 19/03 (PKH), nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des

    aa) So hat der BFH die Entscheidung über einen bereits eingelegten Rechtsbehelf im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das darauf bezogene PKH-Begehren nach richterlichem Ermessen zurückgestellt und die PKH-Entscheidung mit dem Hinweis auf die mögliche Prüfung einer Rechtsbehelfsrücknahme zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

    Zwar hat der BFH die Entscheidung über einen bereits eingelegten Rechtsbehelf im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das darauf bezogene PKH-Begehren nach richterlichem Ermessen zurückgestellt und die PKH-Entscheidung mit dem Hinweis auf die mögliche Prüfung einer Rechtsbehelfsrücknahme zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 17.10.2006 - X S 5/06

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Steuern und des Gewerbesteuermessbetrags im

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerdeschrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt ist (BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 10.03.2005 - X S 7/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerdeschrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt ist (BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 15.02.2008 - X S 27/07

    Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerde(begründungs-)schrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt worden ist (BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 14.06.2006 - VIII S 11/05

    Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigtem fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VIII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077; vom 18. Dezember 2003 III S 19/03 (PKH), juris; vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH), juris).
  • BFH, 19.03.2013 - III S 9/12

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 18.12.2003 - III S 19/03

    Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf

  • BFH, 19.04.2004 - X S 14/03

    Hinweis auf Parallelverfahren nicht ausreichend für die Darlegung der grds.

  • FG Hamburg, 30.10.2017 - 3 K 187/17

    Berücksichtigung einer Provisionszahlung beim Empfänger als steuerpflichtiges

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