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   BFH, 12.11.1985 - VII S 6/85   

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BFH, 12.11.1985 - VII S 6/85 (https://dejure.org/1985,12186)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1985 - VII S 6/85 (https://dejure.org/1985,12186)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1985 - VII S 6/85 (https://dejure.org/1985,12186)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.05.1982 - II B 76/81

    Prozeßkostenhilfe - Persönliche Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 12.11.1985 - VII S 6/85
    Wegen der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist für den Beginn der Ratenzahlung ein Zeitpunkt nach dem Wirksamwerden der Beiordnung bestimmt worden, allerdings nur für den Fall, daß an den Rechtsanwalt Beträge aus der Staatskasse bezahlt werden, bevor dem Antragsteller Kosten auferlegt und diese fällig geworden sind und nur zur Abgeltung derartiger Beträge; denn durch die Auferlegung der Ratenzahlung darf der Antragsteller nicht schlechtergestellt werden, als ein vergleichbarer Verfahrensbeteiligter ohne Prozeßkostenhilfe (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 1982 II B 76/81, BFHE 136, 49, BStBl II 1982, 598).
  • VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90

    Beginn der Ratenzahlung bei Prozeßkostenhilfebewilligung mit Festsetzung von

    Da ein Beteiligter im Verwaltungsrechtsstreit durch die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht schlechter gestellt sein darf als ein vergleichbarer Beteiligter ohne Prozeßkostenhilfe, braucht der Antragsteller nicht sofort mit der Ratenzahlung zu beginnen (vgl. BFH, 12.05.1982 -- II B 76/81 --, BFHE 136, 49 = BB 1982, 1534, u. 12.11.1985 -- VII S 6/85 --; anders für den Zivilprozeß Schneider in: Zöller, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 120, Rdnr. 11).
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