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   BFH, 16.01.1997 - VII S 8/96   

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https://dejure.org/1997,13558
BFH, 16.01.1997 - VII S 8/96 (https://dejure.org/1997,13558)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1997 - VII S 8/96 (https://dejure.org/1997,13558)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - VII S 8/96 (https://dejure.org/1997,13558)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.12.1990 - VII B 56/90

    Zulässigkeit der Wiederholung eines Antrags auf Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 16.01.1997 - VII S 8/96
    Dieser liegt vor, wenn mit der Wiederholung keine neuen Tatsachen, Beweismittel oder rechtlichen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die dem Senat bei verständiger Würdigung Veranlassung zu einer für die Antragstellerin günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache geben könnten (Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474, m. w. N.).
  • BFH, 22.07.1999 - VII S 14/98

    PKH-Ablehnung, Gegenvorstellung

    Denn ein wiederholter PKH-Antrag ist nur zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs geben könnten (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1997 VII S 8/96, BFH/NV 1997, 434, und vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.1997 - V R 22/93

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen

    Ein solcher Ausnahmefall könnte gegeben sein (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, m. w. N.), wenn eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) substantiiert gerügt wird (vgl. BFH- Beschluß vom 6. August 1996 VII S 8/96, Juris-Dok 687736) oder wenn geltend gemacht wird, daß die angegriffene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sei (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 IV B 168/95, BFH/NV 1997, 57).
  • OLG Celle, 17.08.2006 - 14 W 50/06

    Zulässigkeit der wiederholten Stellung eines Prozesskostenhilfeantrages ; Fehlen

    Es besteht aber dann kein Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Bewilligungsantrages, wenn dieses Gesuch auf denselben Sachverhalt wie der erste, bereits abgelehnte Antrag gestützt wird (OLG Köln, MDR 1988, 501; FG Baden-Württemberg, EFG 1990, 643; BFH, Beschluss vom 16. Januar 1997, Az. VII S 8/96 - zitiert nach juris).
  • BFH, 14.03.1997 - V S 3/97

    Statthaftigkeit einer förmlichen Gegenvorstellung im finanzgerichtlichen

    Ein solcher Ausnahmefall könnte gegeben sein -- was aber nicht abschließend entschieden werden muß --, wenn eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) substantiiert gerügt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 6. August 1996 VII S 8/96, Juris-Dok 687736) oder wenn geltend gemacht wird, daß die angegriffene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sei (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 IV B 168/95, BFH/NV 1997, 57).
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