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   OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - VII-Verg 16/12   

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OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 (https://dejure.org/2013,16010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 (https://dejure.org/2013,16010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - VII-Verg 16/12 (https://dejure.org/2013,16010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 3 Abs. 4c; VOL/A -EG § 3 Abs. 4e
    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der Beauftragung eines Upgrade für eine Hochschulverwaltungssoftware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen der Bestimmungsfreiheit des AG beim Beschaffungsgegenstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zu Campus-Management Systemen - Freie Auswahl des Anbieters ohne Vergabeverfahren?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dammbruch oder Einzelfall? Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in komplexen IT-Verfahren zulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Beschaffungsgegenstands: Auftraggeber hat (fast) unbegrenzte Freiheit! (VPR 2013, 102)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Beschaffungsgegenstands: Auftraggeber hat (fast) unbegrenzte Freiheit! (IBR 2013, 562)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 650
  • ZfBR 2013, 713
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vergleiche allein OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08 u. Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk, Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).

    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. oben, insbesondere zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers indes eingehalten, sofern.

  • VK Düsseldorf, 30.04.2011 - VK-43/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.4.2011 (VK-43/2011-L) aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin und die Beigeladene beantragen, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.4.2011 (VK-43/2011-L) aufzuheben, und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Der EuGH hat seit der Teckal-Entscheidung (Urteil vom 18.11.1999, C-107/98, juris) in ständiger Rechtsprechung entschieden (siehe: EuGH, Urteile vom 11.5.2006, C-340/04 "Carbotermo und Consorzio Alisei", juris, und vom 13.11.2008, C-324/07 "Coditel Brabant", juris), dass der öffentliche Auftraggeber über den selbständigen Rechtsträger eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben muss.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Der EuGH hat seit der Teckal-Entscheidung (Urteil vom 18.11.1999, C-107/98, juris) in ständiger Rechtsprechung entschieden (siehe: EuGH, Urteile vom 11.5.2006, C-340/04 "Carbotermo und Consorzio Alisei", juris, und vom 13.11.2008, C-324/07 "Coditel Brabant", juris), dass der öffentliche Auftraggeber über den selbständigen Rechtsträger eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben muss.
  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Der EuGH hat seit der Teckal-Entscheidung (Urteil vom 18.11.1999, C-107/98, juris) in ständiger Rechtsprechung entschieden (siehe: EuGH, Urteile vom 11.5.2006, C-340/04 "Carbotermo und Consorzio Alisei", juris, und vom 13.11.2008, C-324/07 "Coditel Brabant", juris), dass der öffentliche Auftraggeber über den selbständigen Rechtsträger eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben muss.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Nichtsdestoweniger unterliegt die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand, und zwar im Interesse der von der Richtlinie 2004/18/EG angestrebten Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb, aber auch der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit wegen (vgl. EuGH, Urteil vom 10.5.2012 - C-368/10), bestimmten durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - Verg 93/04

    Einschränkung der Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Andere Wirtschaftsteilnehmer, namentlich die Antragstellerin, sind dadurch nicht diskriminiert worden (vergleiche dazu auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.4.2005 - VII-Verg 93/04, Geographisches Informationssystem).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vergleiche allein OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08 u. Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk, Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vergleiche allein OLG München, Beschluss vom 28.7.2008 - Verg 10/08 u. Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk, Beschluss vom 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. oben, insbesondere zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers indes eingehalten, sofern.
  • OLG Hamburg, 06.11.2012 - 1 Verg 7/11
  • OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den

  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10

    Vergabeverfahren: Abweichung von den zwingenden Vorgaben des

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Nach Maßgabe dieser Voraussetzungen hat der Senat die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für die Beschaffung eines bestimmten Produkts aus technischen Gründen für sachlich gerechtfertigt gehalten, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, juris Rn. 40; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, Rn. 49).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Die Vergabekammer hat dem Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 05.08.2013 stattgegeben, nachdem das Nachprüfungsverfahren im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt vor dem Senat anhängige Parallelverfahren zum Aktenzeichen VII-Verg 16/12 bis zum Erlass einer abschließenden Entscheidung durch Beschluss vom 22.05.2012 ausgesetzt worden war.

    Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 7 VOL/A-EG, die durch die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, konkretisiert worden seien, hätten vorgelegen.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, ausgeführt habe, rechtfertige die Finanzierung der Beigeladenen durch Bund und Länder nicht die Feststellung einer unzulässigen Beihilfe.

    Die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, a.a O. - juris Tz. 43; zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.2012, VII-Verg 16/12 - juris Tz. 32).

    Bei Feststellung des bei Verwendung einer anderen Software als HISinOne erforderlichen Mehraufwands greift der Senat auf Vorerfahrungen im Verfahren VII-Verg 16/12 zurück.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12 (BA 13 ff.), ausgeführt hat, unterliegen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nur der Rechts-, nicht aber der Fachaufsicht durch das Land NRW, weil nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht nicht nur die Freiheit von Forschung und Lehre, sondern auch die Finanzierung und Wirtschaftsführung der Hochschulen zum Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten gehören.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, a.a O. - juris Tz. 43; zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.2012, VII-Verg 16/12 - juris Tz. 32).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hin-sichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09 - juris, und Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - juris; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - juris).

    Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08 - juris).

    Das Vergaberecht regelt demgegenüber nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - a.a.O.).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12 - juris, und Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - juris; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - juris, Rn. 96 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12 - juris, Rn. 36).

    (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12 - juris, und Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - juris; OLG Celle, a.a.O.).

    Zu Recht ist die Vergabekammer dabei davon ausgegangen, dass ein legitimes Interesse des Antragsgegners anzuerkennen ist, jedes vermeidbare Risiko, das aus Kompatibilitätsproblemen resultieren kann, auszuschließen (vgl. hierzu: OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - juris).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Im Bereich der EDV ist es grundsätzlich gerechtfertigt, im Interesse der Systemsicherheit und -funktion das Risikopotential für Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsprobleme zu verringern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII - Verg 47/156; 31.05.2017 - VII-Verg 36/16; 22.05.2013 - VII - Verg 16/12; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 Rn 45; jew. zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. Senat, Beschluss vom 15.11.2013, a.a.O. - juris Randnr. 103; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013, VII Verg 16/12 - juris; VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012, VK 2-5/12 - juris).

    Es obliegt damit dem Auftraggeber, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes hat aber auf sach- und auftragsbezogenen Gründen zu beruhen (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, VII Verg 42/09 - juris, Beschluss vom 01.08.2012, VII Verg 10/12 - juris; Beschluss vom 22.05.2013, VII Verg 16/12 - juris).

  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Allerdings ist die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes nicht schrankenlos (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12; Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 105/11; Beschluss vom 25.04.2012 - VII-Verg 7/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2013 - 2 Verg 8/12; Beschluss vom 20.09.2012 - 2 Verg 4/12).

    Bewegt sich die Bestimmung in diesen Grenzen, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - VII-Verg 29/13; Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 Verg 9/13; Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 VK 15/13; 2. VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 2 - 33/14).

  • VK Baden-Württemberg, 09.08.2021 - 1 VK 39/21

    Wahl einer wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensform ist sorgfältig zu

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - Verg 25/09 -, und Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 -).

    Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08 -).

    Das Vergaberecht regelt demgegenüber nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - a.a.O.).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - Verg 7/12 -, und Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12 -).

    (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12 -, und Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - OLG Celle, a.a.O.).

  • VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12

    Beschaffungsentscheidung muss beweis- und überprüfbar sein!

    Im Rahmen der weiteren Prüfung kamen die Beteiligten auf Vorschlag der Kammer jedoch überein, das Verfahren bis zur Entscheidung des OLG Düsseldorf in der Parallelsache VII Verg 16/12 gegen eine Entscheidung der VK Düsseldorf auszusetzen, weil in diesem Zusammenhang zum einen eine Entscheidung über die Frage des hier ebenfalls streitigen Inhouse-Geschäfts zu erwarten war als auch über die Frage der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestandes des § 3 EG Abs. 4 lit. c) VOL/A.

    Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 22.5.- (Verg 16/12), das von der hiesigen Antragstellerin ebenfalls gegen die Einführung H##-Software der Beigeladenen an einer nordrheinwestfälischen Hochschule betreiben wurde, eine Inhouse-Vergabe ausgeschlossen, in dem dort entschiedenen Fall aber die Anwendbarkeit des § 3 EG Abs. 4 lit. c) VOL/A bejaht mit der Begründung, im Rahmen ihres Auftraggeberbestimmungsrechtes habe die dortige Antragsgegnerin sich zu Recht für das Produkt der Beigeladenen und damit für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden, weil das Produkt der Beigeladenen schon aufgrund des Wegfalls von Lizenzgebühren unzweifelhaft kostengünstiger war und nach der Beweisaufnahme auch der Umstellungsaufwand auf das Produkt der Antragstellerin erheblich größer sei.

    Wenn der Auftraggeber in diesem Rahmen sich auf ein Produkt festlegt, stehen ihm damit nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.5.- - VII Verg 16/12- auch die Möglichkeiten des § 3 Abs. 4 lit c) VOL/A -EG zu.

    Ob und inwieweit diese Unvollständigkeit in die Erwägungen des Gutachters im Verfahren Verg 16/12 eingeflossen sind, ist aus der Entscheidung nicht ersichtlich.

    Es ist zwar in der Rechtsprechung angesprochen, dass zu den Gründen für die Festlegung eines einzigen - den Wettbewerb ausschließenden - Alleinstellungsmerkmals auch kaufmännische und - wie es nach der Entscheidung vom 22.5.-, Az.: Verg 16/12, scheint - auch rein praktische wie eine - angenommen - vereinfachte Implementation ("Administrationsaufwand") gehören kann.

  • VK Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 1 VK 28/16

    Darf sich der Auftraggeber auf einen Steinway & Sons-Flügel festlegen?

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09 und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12).

    Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12 - a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08).

    Das Vergaberecht regelt demgegenüber nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12 - a.a.O.).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12).

    (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; OLG Celle, a.a.O.).

  • VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16

    MALE UAS Überbrückungslösung

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • VK Südbayern, 27.03.2017 - Z3-3-3194-1-03-02/17

    Zulässige Wettbewerbsverengung durch Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes bei

  • VK Baden-Württemberg, 18.08.2016 - 1 VK 32/16

    Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 12 A 833/16

    Nachweis von Gründen für eine Generalunternehmervergabe hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

  • OLG Celle, 19.12.2016 - 13 Verg 7/16

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer bestimmten Gewinnungsstätte bei der

  • VK Südbayern, 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

    Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

  • VK Westfalen, 28.02.2017 - VK 1-2/17

    "Ansichten" sind inhaltlich voll überprüfbar!

  • VK Bund, 10.06.2015 - VK 1-40/15

    Nachprüfungsverfahren: Beschaffung eines Enterprise Mobile Management Systems

  • VK Westfalen, 26.10.2017 - VK 1-21/17

    Produktneutrale Ausschreibung: Auftraggeber darf Datenblätter anfordern!

  • OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16

    Vergaberecht: Überprüfung von Mindesanforderungen i.S.v. § 21 Abs. 2 S. 2 VSVgV

  • VK Sachsen, 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

    Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

  • VK Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VK 65/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Öffentlicher Auftrag bei Verkauf eines Grundstücks

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von

  • VK Baden-Württemberg, 29.01.2015 - 1 VK 59/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bieterschutz bei unangemessen niedrigem

  • VK Thüringen, 16.04.2014 - 250-4003-2068/2014-E-007-EF
  • VK Thüringen, 16.04.2014 - 250-4003-2052/2014-E-006-EF
  • VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17

    Pflegeberatung

  • VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15

    Nachprüfungsverfahren: Rütteldruckverdichtung

  • VK Südbayern, 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-39-09/14

    Vergabenahcprüfungsverfahren

  • VK Bund, 21.12.2015 - VK 1-106/15

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 1-31/23

    Vorgabe einer Nutzschichtdicke: Keine produktneutrale Ausschreibung!

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • VK Südbayern, 12.02.2015 - Z3-3-3194-1-58-12/14

    Wann ist die Forderung nach verdachtsunabhängigen Drogenscreenings zulässig?

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

  • VK Bund, 08.04.2016 - VK 1-104/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 11 Verg 2/19

    Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung eines Flugzeugschleppers

  • VK Bund, 03.09.2015 - VK 2-79/15

    Nachprüfungsverfahren: Interimsvergabe wegen Dringlichkeit

  • VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16

    Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

  • VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22

    Vergabe von Bodenbelagsarbeiten - Vergabekammer überprüft ästhetische Erwägungen

  • VK Niedersachsen, 15.09.2016 - VgK-34/16
  • VK Südbayern, 23.06.2015 - Z3-3-3194-1-24-06/15

    Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

  • VK Arnsberg, 11.10.2013 - VK 19/13

    Forderung nach Referenz über die Betätigung über 2 Jahre zulässig!

  • VK Südbayern, 29.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-3

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren,

  • VK Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 1 VK 10/14

    Vergabeverfahren bei freiberuflichen Leistungen: Wertungsspielraum des

  • VK Bund, 18.09.2020 - VK 2-49/20

    Unzulässiger Ausschluss eines Entwicklungskonzepts wegen Abweichens der zu

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • VK Arnsberg, 17.09.2013 - VK 15/13

    Festlegung auf bestimmtes Produkt ist transparent zu dokumentieren!

  • VK Bund, 25.03.2015 - VK 2-15/15

    Nachprüfungsverfahren: Küchentechnik

  • VK Bund, 25.03.2015 - VK 2-23/15

    Nachprüfungsverfahren: Küchentechnik

  • VK Thüringen, 04.03.2016 - 250-4002-1029/2016-N-001-SHL
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