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   OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05   

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https://dejure.org/2005,3320
OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,3320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,3320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,3320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Angaben in der Bekanntmachung zu geforderten Fachkundenachweisen und Erfahrungsnachweisen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung; Notwendigkeit der Aufführung der einzelnen Nachweise i.F.d. Verlangens von Nachweisen für die Beurteilung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 77/03

    Besondere Eignung ist doch berücksichtigungsfähig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).

    Gegenstand des Verfahrens VII-Verg 77/03 war die Rüge des unzutreffend angewandten Prüfungsmaßstabs bei der ersten Eignungsprüfung.

    Die Verfahren VII-Verg 45/04 bzw. VII-Verg 77/03 betrafen weiter die Rüge der erneuten fehlerhafte Anwendung des Prüfungsmaßstabs bei der zweiten Eignungsprüfung sowie die Rüge der vergaberechtsfehlerhaften Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 25. Februar 2004 (VII-Verg 77/03, Umdruck S. 7) ausgeführt hat, rechtfertigen die die Bauleistung als erschwerend kennzeichnenden Leistungsmerkmale als technische Besonderheiten die hohen Anforderungen, die an die Eignung (überdurchschnittliche Fachkunde, Erfahrung und Leistungsfähigkeit) der Bieter gestellt werden.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 2004 (VII-Verg 77/03, Umdruck Seite 7 unter aa) ausgeführt hat, ist bei der Beurteilung der Fachkunde und dazu als ein Element der Eignung die überdurchschnittliche Erfahrung insbesondere einzubeziehen, ob ein Bieter in den letzten Jahren Arbeiten der ausgeschriebenen Art unter vergleichbaren Randbedingungen bereits ausgeführt hat.

    Denn die Vergabestelle ist an den für die Eignungsprüfung aufgestellten hohen Prüfungsmaßstab aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens gebunden (vgl. den Senatsbeschluss v. 25.2.2004 - VII-Verg 77/03, Umdruck S. 8, und Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S. 15).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 26. Januar 2005 (VII-Verg 45/04) hat die Antragsgegnerin in dem Verfahren über die Vergabe der Baumaßnahme "VDE 17-Berliner Wasserstraßen-Trasse Süd-PFA 6, Los 2, Teltow-Kanal km 23.200 bis km 25.550" die Angebotswertung fortgesetzt mit dem Ergebnis, dass außer dem Angebot der Beigeladenen alle anderen Angebote, auch dasjenige der Antragstellerin, ausgeschlossen werden sollen.

    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).

    Die Verfahren VII-Verg 45/04 bzw. VII-Verg 77/03 betrafen weiter die Rüge der erneuten fehlerhafte Anwendung des Prüfungsmaßstabs bei der zweiten Eignungsprüfung sowie die Rüge der vergaberechtsfehlerhaften Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Wie der Senat bereits (Beschluss v. 26. Januar 2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S.16) ausgeführt hat, sind auch Referenzobjekte, die eine geringere Geländeeinschnittstiefe als 17, 00 m aufweisen, als Eignungsnachweise zuzulassen, sofern aus fachlicher Sicht eine vergleichbare typische Gefährdungslage anzunehmen ist.

    Denn die Vergabestelle ist an den für die Eignungsprüfung aufgestellten hohen Prüfungsmaßstab aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens gebunden (vgl. den Senatsbeschluss v. 25.2.2004 - VII-Verg 77/03, Umdruck S. 8, und Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S. 15).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 2/05

    Angebotsausschluss wegen fehlender Aufschlüsselung von Einheitspreisen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Dies gilt auch für die Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 2004 in dem Verfahren VII-Verg 48/04.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2004 - Verg 50/04

    Vergabekammer muss Kosten auch ohne Hauptsacheentscheidung festsetzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Verfahren VII- Verg 50/04.
  • OLG Celle, 05.09.2003 - 13 Verg 19/03

    Materielle Rechtskraftwirkung der Entscheidung einer Vergabekammer; Erneute

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - Verg 26/02

    Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Es besteht zwar keine räumlich-sprachliche, aber eine inhaltliche Verbindung zwischen dem drittgenannten Eignungsnachweis und der Anforderung an die Eignung der Bieter im letzten Satz der Ziffer 11. Der Bieter muss sich die Frage stellen und diese beantworten, mit welchen der aufgezählten Eignungsbelegen, deren Vorlage der öffentliche Auftraggeber zu einer von den Bietern zu erfüllende Mindestanforderung erhoben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.6.2002, VII-Verg 26/02), der geforderte Nachweis der an ihn gestellten Anforderung der überdurchschnittlichen Erfahrung im Umgang mit den die ausgeschriebenen Leistung (Gewerke) erschwerenden beiden Randbedingungen zu führen ist.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • VK Bund, 07.07.2005 - VK 2-63/05

    Berliner Wasserstraßen

  • BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05

    "Überdurchschnittliche Erfahrung" darf gefordert werden!

    Die Verfahren VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB und den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB verbunden.

    Das Aktenzeichen VII-Verg 49/05 führt.

    Auf Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 49/05) wird die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2 - 63/05) aufgehoben.

    Der Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005, VII Verg 49/05, ist gegenstandslos.

    Der Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 50/05), die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 28. Juli 2005 (VII-Verg 49/05) hat der Senat zur Sicherung des Primärrechtschutzes der Antragstellerin angeordnet, dass die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 einstweilen nicht in Kraft tritt.

    Mit Beschluss vom 17. August 2005 (VII-Verg 50/05) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen verlängert.

    Verfahren VII Verg 49/05.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

    In einem solchen Fall ist daher erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.09.2005, VII-Verg 49/05, juris Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 48/05

    "Überdurchschnittliche Erfahrung" darf gefordert werden!

    Die Verfahren VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB und den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB verbunden.

    Das Aktenzeichen VII-Verg 49/05 führt.

    Auf Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 49/05) wird die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2 - 63/05) aufgehoben.

    Der Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005, VII Verg 49/05, ist gegenstandslos.

    Der Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 50/05), die aufschiebend Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 28. Juli 2005 (VII-Verg 49/05) hat der Senat zur Sicherung des Primärrechtschutzes der Antragstellerin angeordnet, dass die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 einstweilen nicht in Kraft tritt.

    Mit Beschluss vom 17. August 2005 (VII-Verg 50/05) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen verlängert.

    Verfahren VII Verg 49/05.

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