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   BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09   

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https://dejure.org/2011,2946
BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09 (https://dejure.org/2011,2946)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - VII ZB 114/09 (https://dejure.org/2011,2946)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - VII ZB 114/09 (https://dejure.org/2011,2946)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 811 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 811a Abs 1 S 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren Kraftfahrzeug

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges im Falle einer nicht gegebenen vergleichbaren Haltbarkeit und Lebensdauer des Ersatzfahrzeugs; Berücksichtigung eines 10 Jahre älteren Baujahrs sowie einer um 150.000 km erhöhten Laufleistung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Austauschpfändung eines unpfändbaren Fahrzeugs

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren Kraftfahrzeug

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren Kraftfahrzeug

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
    Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges im Falle einer nicht gegebenen vergleichbaren Haltbarkeit und Lebensdauer des Ersatzfahrzeugs; Berücksichtigung eines 10 Jahre älteren Baujahrs sowie einer um 150.000 km erhöhten Laufleistung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Austauschpfändung eines unpfändbaren KfZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Austauschpfändung eines Luxuswagens

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pfändung von PKW bei Nutzung für Arbeitsweg nur in engen Grenzen erlaubt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kfz nur bei annähernd gleicher Haltbarkeit und Lebensdauer der beiden Kfz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Cabrio gegen Rostlaube - BGH stärkt Pfändungsschutz für Schuldner

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pfändung von PKW bei Nutzung für Arbeitsweg nur in engen Grenzen erlaubt -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Austauschpfändung eines PKW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1366
  • MDR 2011, 1008
  • NZV 2011, 593
  • WM 2011, 1477
  • Rpfleger 2011, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09
    Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens soll durch § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erreicht werden, dass der Schuldner seine Arbeitskraft für sich und seine Familienangehörigen einsetzen kann; er soll auch künftig den Unterhalt für sich und seine Familienangehörigen aus eigenen Kräften erwirtschaften können (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09
    Dem Schuldner und seinen Familienangehörigen soll durch sie die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).
  • OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14

    Staatshaftung wegen Undurchführbarkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel

    So hat der BGH zutreffend in seinem Beschl. v. 16.06.2011, VII ZB 114/09, NJW-RR 2011, 1366 [1367] zur Zulässigkeit einer Austauschpfändung zur Zwecksetzung des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ausgeführt, dass mit dieser Vorschrift erreicht werden solle, dass der Schuldner seine Arbeitskraft für sich und seine Familienangehörigen einsetzen kann.
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