Rechtsprechung
BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 850c Abs 1 S 2 ZPO, § 850c Abs 4 ZPO
Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags von Arbeitseinkommen
- IWW
§ 850c Abs. 4 ZPO, § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 850c Abs. 1 ZPO, § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG, § 577 Abs. 4 Satz 1, § 572 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Antrag des Gläubigers auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens; Erhöhung des unpfändbaren Anteils des Schuldners bei dessen tatsächlicher Leistung auf Grund einer gesetzlichen ...
- rewis.io
Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags von Arbeitseinkommen
- ra.de
- www.bremer-inkasso.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850c Abs. 1 S. 2; ZPO § 850c Abs. 4
Antrag des Gläubigers auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens; Erhöhung des unpfändbaren Anteils des Schuldners bei dessen tatsächlicher Leistung auf Grund einer gesetzlichen ... - datenbank.nwb.de
Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags von Arbeitseinkommen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zwangsvollstreckung: Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Klarstellender Beschluss des Vollstreckungsgerichts zur Nichtberücksichtigung des Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Antrag des Gläubigers auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 30.09.2015 - 1 M 13862/15
- LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2015 - 16 T 7507/15
- BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3591
- MDR 2017, 1446
- FamRZ 2017, 2037
- Rpfleger 2018, 159
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05
BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 …
Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
Dieses hat dann eine klarstellende Entscheidung zu treffen, die den Blankettbeschluss ergänzt und konkrete Berechnungskriterien für den Drittschuldner aufzeigt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48 Rn. 14;… Musielak/Voit/Becker, ZPO, 14. Aufl., § 850c Rn. 9;… Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1057;… BeckOK ZPO/Riedel, Stand: 1. Juli 2017, § 850c Rn. 13b;… Schuschke/Walker/Kessal-Wulf/Lorenz, ZPO, 6. Aufl., § 850c Rn. 9;… Mock in Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl., § 850c ZPO Rn. 20a;… PG/Ahrens, ZPO, 9. Aufl., § 850c Rn. 26).Funktionell ist der Rechtspfleger bei dem Vollstreckungsgericht zuständig, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48 Rn. 15-18).
- BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen
Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
Vielmehr ergibt sich bereits aus § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO, dass sich der unpfändbare Anteil des Arbeitseinkommens des Schuldners nur erhöht, wenn der Schuldner tatsächlich auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt leistet (vgl. BAG, NJW 2013, 3532 Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des pfändungsfreien …
Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
Eine entsprechende Anwendung des § 850c Abs. 4 ZPO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte keinen Unterhalt erhält, nicht mit der Situation vergleichbar ist, in der er ein eigenes Einkommen erzielt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, NJW-RR 2007, 938 Rn. 16). - BGH, 21.02.2008 - IX ZR 202/06
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Pfändungsschutz hinsichtlich des …
Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
Das Vollstreckungsgericht kann dabei auf Antrag eines Beteiligten auch eine Feststellung über die zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Hilfe eines klarstellenden Beschlusses treffen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2008 - IX ZR 202/06, NJW-RR 2008, 1578 Rn. 13).
- AG Prenzlau, 23.12.2019 - 6 M 2803/19 (JurBüro 2019, 288 ; BGH vom 28.09.2019 zum Az. VII ZB 14/16).
- AG Brake, 22.03.2021 - 6 M 13/21 Die Gläubigerseite kann einen klarstellenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts verlangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner an den Unterhaltsberechtigten keinen Unterhalt leistet ( BGH , Beschl. v. 28.09.2017 - VII ZB 14/16).