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   BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05   

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https://dejure.org/2005,1111
BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05 (https://dejure.org/2005,1111)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05 (https://dejure.org/2005,1111)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - VII ZB 16/05 (https://dejure.org/2005,1111)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 727 Abs. 1
    Nachweis des Amtes als Insolvenzverwalter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Insolvenzverwalters bezüglich des Fortbestands seiner Berechtigung als Rechtsnachfolger durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden - Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines zugunsten des Insolvenzschuldners ergangenen ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 727 Abs. 1
    Nachweis der Rechtsnachfolge des Insolvenzverwalters im Klauselerteilungsverfahren nur durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden

  • Judicialis

    ZPO § 727 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung: Nachweispflicht des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Insolvenzrecht - Wie beweist der Insolvenzverwalter seine Berechtigung als Rechtsnachfolger?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Insolvenzrecht - Wie beweist der Insolvenzverwalter seine Berechtigung als Rechtsnachfolger?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1716
  • ZIP 2005, 1474
  • MDR 2006, 53
  • DNotZ 2006, 44
  • NZBau 2005, 590 (Ls.)
  • NZI 2005, 689
  • WM 2005, 1823
  • Rpfleger 2005, 610
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05
    Die Vorschrift des § 138 Abs. 3 ZPO kommt daher nicht zum Tragen (BGH, Beschluß vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 31.01.2024 - VII ZB 57/21
    Soweit in jüngeren höchstrichterlichen Entscheidungen etwa die Bestellung eines Insolvenzverwalters aufgrund der Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im Bundesanzeiger (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05, WM 2005, 1823, juris Rn. 11) oder die Vereinigung zweier Sparkassen wegen Bekanntgabe dieser Information im Ministerialblatt des Landes Niedersachsen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 117/18 Rn. 19, WM 2019, 1732) als offenkundig angesehen worden sind, ist hierfür nicht ausschlaggebend auf die Verfügbarkeit des Publikationsmediums gerade auch im Internet abgestellt worden.
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse:

    So kann etwa dem Insolvenzverwalter, soweit der Anspruch das von ihm verwaltete Vermögen betrifft, eine vollstreckbare Ausfertigung eines zu Gunsten des Insolvenzschuldners ergangenen Vollstreckungsbescheids erteilt werden, wenn er seine Funktion durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweist oder sie bei dem Gericht offenkundig ist (vgl. BGH Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05 - NJW-RR 2005, 1716).
  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Unter diesen Voraussetzungen kann auch dem Insolvenzverwalter eine vollstreckbare Ausfertigung eines zugunsten des Insolvenzschuldners ergangenen Titels erteilt werden, sofern der Anspruch das von ihm verwaltete Vermögen betrifft und der Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage der Bestallungsurkunde (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InsO) im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift erfolgt (BGH 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05 -) .

    d) Die Rechtsnachfolge hat der Antragsteller durch Vorlage seiner Bestallungsurkunde (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InsO) im Original nachgewiesen (BGH 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05 -) .

  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zweier Versäumnisurteile sowie eines

    Soweit der erkennende Senat die öffentlichen Bekanntmachungen auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de für die Annahme von Offenkundigkeit im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO nicht hat ausreichen lassen (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05, ZIP 2005, 1474, juris Rn. 12 f.), hat er dies mit dem nach den insoweit maßgeblichen Rechtsgrundlagen beschränkten Umfang der vorzunehmenden Veröffentlichungen - im betreffenden Fall: der fehlenden Möglichkeit, eine etwaige spätere Entlassung des einmal bestellten Insolvenzverwalters anhand der Webseite zu ermitteln - begründet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Für Insolvenzverwalter oder Treuhänder gilt § 727 ZPO daher entsprechend, soweit die titulierten Ansprüche nach den §§ 35 ff. InsO die Insolvenzmasse betreffen (vgl. BGH vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05 -, MDR 2006, 53; Zöller-Stöber, § 727 Rn. 18; Müko/ZPO-Wolfsteiner, § 727 Rn. 19; Musielak-Lackmann, § 727 Rn. 11).

    Er hat, indem er seinem Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs die ihm nach § 56 Abs. 2 InsO erteilte Bestallungsurkunde im Original beigefügt hatte, durch öffentliche Urkunde nachgewiesen, dass er im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des in dem Vergleich als Gläubiger benannten Insolvenzschuldners nach § 313 Abs. 1 InsO zum Treuhänder bestellt worden ist und das Amt weiterhin inne hat (vgl. BGH vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05 -, ZIP 2005, 1474).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 158/07

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselumschreibung

    Die Bestimmung des § 138 Abs. 3 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren nach § 727 ZPO unanwendbar, da für den Antragsgegner in diesem Verfahren keine Erklärungslast besteht, wie sie in § 138 Abs. 1 und 2 ZPO für das Erkenntnisverfahren bestimmt ist (BGH aaO; BGH, Beschl. v. 5.7.2005 - VII ZB 16/05, MDR 2006, 53).
  • LG Bonn, 07.11.2014 - 6 T 308/14

    Rechtsnachfolge, Offenkundigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsfrage bisher unbeantwortet gelassen (vgl. BGHZ 195, 292, Rn. 7 nach "juris.de"; tendenziell wohl eher verneinend BGH, ZIP 2005, 1474).
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 15 W 343/07

    Umschreibung eines Titels im Verfahren nach den §§ 51a, 51b GmbHG

    Grundsätzlich ist ein Insolvenzverwalter, gegen den vollstreckt werden soll, als Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners im Sinne des § 727 ZPO anzusehen (BGH Rpfleger 2005, 610 = DNotZ 2006, 44), so dass ein Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes beantragen kann (vgl. BGH Rpfleger 2006, 423 = DNotZ 2005, 840; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 727 Rn. 13; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 8 "Insolvenz").
  • LG Stuttgart, 19.10.2007 - 10 T 331/07

    Umschreibung einer vollstreckbaren Urkunde auf den Insolvenzverwalter: Vorlage

    Ein solcher Nachweis ist aber nach der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2005 (Az.: VII ZB 16/05) erforderlich (vgl. dort unter II. 3. Absatz 2).
  • VK Bund, 14.05.2018 - VK 2-40/18

    Ausschluss Teilnahmeantrag wegen unvollständiger Referenzangaben

    Soweit in diesem Beschluss zum Ausdruck gebracht wurde, dass - entgegen der noch herrschenden Meinung (so die Kammer unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005, VII ZB 16/05, ZIP 2005, 1474) - Informationen aus amtlichen Veröffentlichungen im Internet (Bundesanzeiger, Handelsregister) offenkundig i.S.d. §§ 729, 291 ZPO sind und daher keines weiteren Beweises seitens des Antragstellers bedürfen, ist dies auf die vorliegende Konstellation nicht übertragbar.
  • BPatG, 21.09.2016 - 29 W (pat) 552/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "e-cademy/e-cademy" - Rechtsübergang - zur

  • BPatG, 21.09.2016 - 29 W (pat) 503/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "CREATOR SPACE" - keine Unterscheidungskraft

  • KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer

  • LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21

    Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

  • LG Bonn, 09.11.2009 - 6 T 63/09

    Klauselumschreibung, Rechtsnachfolger, Offenkundigkeit, Bundesanzeiger

  • LG Schwerin, 06.09.2021 - 5 T 69/21

    Umschreibung einer Vollstreckungsklausel für eine notarielle Urkunde auf den

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