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   BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14   

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https://dejure.org/2015,12690
BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14 (https://dejure.org/2015,12690)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2015 - VII ZB 19/14 (https://dejure.org/2015,12690)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - VII ZB 19/14 (https://dejure.org/2015,12690)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des Schriftsatzes auf dem Postweg; Fehler bei der Einholung einer Eingangsbestätigung beim Berufungsgericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Fristenkontrolle: Anwalt darf sich auf Zuverlässigkeit der Post verlassen

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Fristenkontrolle: Anwalt darf sich auf Zuverlässigkeit der Post verlassen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des Schriftsatzes auf dem Postweg; Fehler bei der Einholung einer Eingangsbestätigung beim Berufungsgericht

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Fehler bei einer überobligatorischen Postausgangskontrolle rechtfertigen nicht die Versagung der Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfordert die Ausgangskontrolle eine Eingangsbestätigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkontrolle bei Postversand - und keine Eingangsbestätigung des Gerichts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Einholung einer Eingangsbestätigung des Gerichts vor Streichung der Frist erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Einholung einer Eingangsbestätigung des Gerichts vor Streichung der Frist erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfordert die Ausgangskontrolle eine Eingangsbestätigung? (IBR 2015, 460)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2266
  • MDR 2015, 971
  • FamRZ 2015, 1285
  • VersR 2016, 69
  • AnwBl 2015, 720
  • AnwBl Online 2015, 445
  • ZfBR 2015, 563
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.04.1992 - XII ZB 34/92

    Ungewöhnlicher Postlauf bei Übermittlung der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Da glaubhaft gemacht worden ist, dass die Berufungsbegründung rechtzeitig auf den Postweg gebracht wurde, war die Prozessbevollmächtigte des Nebenintervenienten nicht verpflichtet, sich darüber zu vergewissern, ob sie innerhalb der Frist beim Berufungsgericht eingegangen war (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188, 189; Beschluss vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92, NJW-RR 1992, 1020, 1021).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die in diesem Zusammenhang erfolgten Fehler und damit die Fristversäumnis durch andere organisatorische Maßnahmen noch hätten vermieden werden können (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188, 189; Beschluss vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92, NJW-RR 1992, 1020, 1021).

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Da glaubhaft gemacht worden ist, dass die Berufungsbegründung rechtzeitig auf den Postweg gebracht wurde, war die Prozessbevollmächtigte des Nebenintervenienten nicht verpflichtet, sich darüber zu vergewissern, ob sie innerhalb der Frist beim Berufungsgericht eingegangen war (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188, 189; Beschluss vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92, NJW-RR 1992, 1020, 1021).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die in diesem Zusammenhang erfolgten Fehler und damit die Fristversäumnis durch andere organisatorische Maßnahmen noch hätten vermieden werden können (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188, 189; Beschluss vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92, NJW-RR 1992, 1020, 1021).

  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Die auf der unzutreffenden Annahme der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Nebenintervenienten in seinen Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; NJW-RR 2002, 1004).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen und muss nicht den Eingang bei Gericht überwachen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 7; BVerfG, NJW 1979, 641; NJW 1992, 38).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06

    Verschulden an einer Fristversäumnis bei Überschreitung der von der Post

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen und muss nicht den Eingang bei Gericht überwachen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 7; BVerfG, NJW 1979, 641; NJW 1992, 38).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57

    Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Ist - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstückes gekommen ist, nicht erforderlich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91, VersR 1992, 899).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Die auf der unzutreffenden Annahme der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Nebenintervenienten in seinen Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; NJW-RR 2002, 1004).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Ist - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstückes gekommen ist, nicht erforderlich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91, VersR 1992, 899).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen und muss nicht den Eingang bei Gericht überwachen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 7; BVerfG, NJW 1979, 641; NJW 1992, 38).
  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagte in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, BeckRS 2013, 11832 Rn. 5 und vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 6, jeweils mwN).

    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2015 aaO Rn. 14 mwN).

    Wenn - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen ist, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 aaO Rn. 9 und vom 6. Mai 2015 aaO Rn. 11).

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 40/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskiste als Bestandteil des

    Geht ein fristgebundener Schriftsatz verloren, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, VersR 2016, Rn. 11; vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Verlust von fristwahrenden Schriftstücken auf dem Postweg (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, VersR 2016, 69 Rn. 11) kann die Rechtsbeschwerde daher nichts herleiten.

  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 52/12, NJW 2014, 226 Rn. 8).

    Erforderlich ist aber, dass die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 292 f.).

  • BGH, 02.02.2017 - VII ZB 41/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anhörung des Rechtsanwalts bei angeblichem

    Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15, NJW-RR 2016, 1402 Rn. 8; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2022 - VIII ZB 3/21

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises bei Beweisangebot im

    Deren Scheitern dürfte den Klägern gegebenenfalls schon deshalb nicht angelastet werden, da andernfalls derjenige, der überobligatorische Maßnahmen zur Fristwahrung ergreift, bei Ausbleiben des Erfolgs schlechter dastünde als derjenige, der insoweit untätig bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - VIII ZB 45/21, NJW-RR 2022, 853 Rn. 32; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Anderenfalls stünde derjenige, der überobligatorische Maßnahmen zur Fristwahrung ergreift, bei Ausbleiben des Erfolgs schlechter da als derjenige, der insoweit untätig bleibt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - VII ZR 155/91, NJW 1992, 1047 unter II mwN; Beschlüsse vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188 unter III 3; vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92, NJW-RR 1992, 1020 unter II; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14).
  • LAG Köln, 31.08.2016 - 11 Sa 1025/15

    Arbeitszeugnis; Verjährung

    Da glaubhaft gemacht worden ist, dass die Berufungsbegründung rechtzeitig und ordnungsgemäß auf den Postweg gebracht wurde, waren die Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht verpflichtet, sich darüber zu vergewissern, ob die Begründung ihrer Berufung innerhalb der Begründungsfrist beim Berufungsgericht eingegangen war (BGH, Beschl. v. 06.05.2015 - VII ZB 19/14 - m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2017 - VII ZB 41/16
    Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15, NJW-RR 2016, 1402 Rn. 8; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht

    Denn wenn ein mit vollständiger und richtiger Anschrift versehenes, ausreichend frankiertes Schriftstück am 8. Juni 2013 in einen Postkasten eingeworfen wird, darf der Absender darauf vertrauen, dass es bis zum 17. Juni 2013 beim Berufungsgericht eingeht, ohne dass er dessen Eingang bei Gericht überwachen müsste (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BPatG, 09.08.2019 - 30 W (pat) 702/17

    Designbeschwerdeverfahren - "Zeitschaltuhren" - keine Wiedereinsetzung in die

    in ihrem Verantwortungsbereich oder demjenigen ihres Bevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2015, 2266 Tz. 11) und somit auch nicht auf einem Organisationsmangel in der Kanzlei ihres Bevollmächtigten beruht.
  • OLG Brandenburg, 09.04.2019 - 13 UF 91/18

    Wiedereinsetzung bei Postverlust - hohe Anforderungen an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SO 174/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2015 - L 7 AS 532/14
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