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BGH, 08.02.1996 - VII ZB 21/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zweitzustellung eines Urteils - Wiedereinsetzung - Sachstandsanfrage
- BRAK-Mitteilungen
Vertrauen des Prozeßbevollmächtigten auf Auskunft des Instanzgerichts über Zustellung des Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Versäumung der Berufungsfrist wegen Zustellung an den neuen Prozeßbevollmächtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1477
- MDR 1996, 736
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 684/14
Beginn der Berufungseinleguns- und Begründungsfrist für nach gesetzlicher …
Beauftragt eine Partei für die Rechtsmittelinstanz einen anderen Anwalt, dann hat der Rechtsmittelanwalt in eigener Verantwortung durch geeignete und verlässliche Erkundigungen zu ermitteln, ob und wann ein Urteil der Vorinstanz zugestellt worden ist (BGH Beschluss vom 8. Februar 1996 - VII ZB 21/95 - NJW 1996, 1477). - BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 233/20
Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der …
Im Regelfall ist eine Sachstandsanfrage bei dem Gericht der Vorinstanz eine geeignete Maßnahme, um zu klären, ob und gegebenenfalls wann das vorinstanzliche Urteil zugestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1996 - VII ZB 21/95, NJW 1996, 1477 unter [II] 2). - FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei …
f) Das gilt insbesondere bei zugleich von der absendenden Stelle gegebenen Auskünften, die auf Empfängerseite zur irrtümlichen Annahme der Maßgeblichkeit der zweiten Zustellung führen konnten (vgl. BGH vom 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), speziell bei missverständlichen Erklärungen ohne Hinweis auf die Maßgeblichkeit der vorherigen Zustellung an den anderen Empfänger (vgl. BGH vom 8. Februar 1996, VII ZB 21/95, HFR 1996, 831, NJW 1996, 1477 ). - BGH, 14.10.1999 - V ZB 35/99
Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des Urteils
Die Wiederholung einer bereits ordnungsgemäß erfolgten Zustellung kann allenfalls zu der irrtümlichen Annahme führen, erst die spätere Zustellung sei für den Lauf einer Rechtsmittelfrist entscheidend (BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1996, VII ZB 21/95, BGHR ZPO § 233, Rechtsmitteleinlegung 9).