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   BGH, 20.10.1988 - VII ZB 22/88   

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https://dejure.org/1988,14655
BGH, 20.10.1988 - VII ZB 22/88 (https://dejure.org/1988,14655)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1988 - VII ZB 22/88 (https://dejure.org/1988,14655)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - VII ZB 22/88 (https://dejure.org/1988,14655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Organisationsverschulden wegen Übertragung der Berechnung und Notierung von Fristen an einen Auszubildenden

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZB 22/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von einfachen und in seinem Büro geläufigen Fristen einer geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen (BGHZ 43, 148, 153; Beschluß vom 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84 = VersR 1985, 67, 68 m.N.; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 233 Rdn. 23, Stichwort "Büropersonal" Anm. II 1 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZB 22/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von einfachen und in seinem Büro geläufigen Fristen einer geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen (BGHZ 43, 148, 153; Beschluß vom 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84 = VersR 1985, 67, 68 m.N.; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 233 Rdn. 23, Stichwort "Büropersonal" Anm. II 1 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1977 - V ZR 39/77

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZB 22/88
    Überträgt der Rechtsanwalt diese Aufgabe einer erst kurzfristig geschulten, noch nicht während eines längeren Zeitraumes erprobten Kanzleikraft, muß er durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, daß Fehler und Versehen der Kanzleikraft rechtzeitig entdeckt werden (BGH, Urteil vom 23. September 1977 - V ZR 39/77 = VersR 1978, 139).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89

    Freigabe einer Forderung durch Abtretung

    Dies gilt nicht nur für die Überwachung bekannter Fristen (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1988 - VII ZB 22/88 = AnwBl. 1989, 99 m.N.).
  • BFH, 17.11.2015 - V B 56/15

    Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen -

    Selbst wenn sie sorgfältig ausgebildet wurde, gehörte sie nicht zu dem Kreis des Büropersonals, das aufgrund seiner Ausbildung und längerfristigen Erprobung die Überwachung von Beschwerdefristen eigenverantwortlich ausführen darf (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1988 VII ZB 22/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 151).
  • FG München, 10.07.2019 - 7 K 25/19

    Organisationsverschulden des Steuerberaters bei Bearbeitung des Posteingangs

    Nach der Rechtsprechung des BFH, die auf eine entsprechende Rechtsprechung des BGH zurückgreift (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 2015 V B 56/15, BFH/NV 2016, 222 unter Verweis auf BGH-Beschluss vom 20. Oktober 1988 VII ZB 22/88, HFR 1990, 151) darf ein Rechtsanwalt die Berechnung und gegebenenfalls Überwachung von einfachen und in seinem Büro geläufigen Fristen zwar einer geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen.
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