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   BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14   

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https://dejure.org/2017,35578
BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14 (https://dejure.org/2017,35578)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2017 - VII ZB 23/14 (https://dejure.org/2017,35578)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 (https://dejure.org/2017,35578)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 Abs 1 ZPO
    Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge; Nachweis der Freigabe eines Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag durch Grundbuchauszug mit gelöschtem Insolvenzvermerk

  • IWW

    § 54 Abs. 2 Satz 1 BeurkG, § ... 70 Abs. 1 FamFG, § 52 BeurkG, § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795 Satz 1, § 727 Abs. 1 ZPO, § 727 ZPO, § 29 GBO, § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 80 Abs. 1 InsO, § 32 Abs. 3 InsO, § 32 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 38 GBO, § 32 Abs. 3 Satz 2 InsO, §§ 22, 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, §§ 19, 29 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 891 BGB, § 873 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 727

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Rechtsnachfolge bei dessen mangelnder Offenkundigkeit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden; Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach; Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht offenkundige Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen, Schlussfolgerung aus gelöschtem Insolvenzvermerk

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 727
    Löschung des Insolvenzvermerks als ausreichender Nachweis der Freigabe eines Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag bei beantragter Klauselumschreibung

  • rewis.io

    Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge; Nachweis der Freigabe eines Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag durch Grundbuchauszug mit gelöschtem Insolvenzvermerk

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Gelöschter Insolvenzvermerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1
    Nachweis der Rechtsnachfolge bei dessen mangelnder Offenkundigkeit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden; Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach; Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge; Nachweis der Freigabe eines Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag durch Grundbuchauszug mit gelöschtem Insolvenzvermerk

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzvermerk im Grundbuch gelöscht: Grundstück nicht mehr insolvenzbeschlagen!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfügungsbefugnis des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers nach Löschung des Insolvenzvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung: Nachweis der Rechtsnachfolge bei Löschung des Insolvenzvermerks

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Rechtsnachfolge bei Löschung des Insolvenzvermerks

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Titelumschreibung vom Insolvenzverwalter auf den Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Titelumschreibung gegen den Eigentümer nach Löschung des Insolvenzvermerks! (IVR 2018, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1919
  • MDR 2017, 1206
  • MDR 2017, 1345
  • DNotZ 2018, 223
  • NZI 2017, 910
  • FamRZ 2017, 1953
  • WM 2017, 1950
  • Rpfleger 2017, 715
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 29.03.1904 - VII 83/04

    Ist der Schuldner, wenn der Gläubiger seines Gläubigers die dem letzteren gegen

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
    Dieser Nachweis ist nach allgemeiner Auffassung geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. RGZ 57, 326, 328; MünchKommZPO/Wolfsteiner, 5. Aufl., § 726 Rn. 40, § 727 Rn. 21; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 726 Rn. 19 Fn. 127, § 727 Rn. 41, 43; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 726 Rn. 6; Hk-ZPO/Kindl, 7. Aufl., § 726 Rn. 4, § 727 Rn. 12).

    So hat bereits das Reichsgericht entschieden, dass vom Titelbesitz auf den Übergang der Forderung geschlossen werden kann (RGZ 57, 326, 328).

  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
    Dem Notar sind keine Kosten aufzuerlegen, da er nicht Beteiligter, sondern erste Instanz im Klauselerteilungsverfahren ist (BVerfG, NJW 2013, 1588, 1590, juris Rn. 19).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
    b) Des Weiteren zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass der Insolvenzverwalter einzelne Vermögensbestandteile aus dem Insolvenzbeschlag zugunsten des Schuldners freigeben kann (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, siehe nur BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 22).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
    Nur der Schuldner kann nach der Freigabe des Grundstücks Adressat von nunmehr einzuleitenden Vollstreckungsmaßnahmen sein, weshalb eine Klauselumschreibung notwendig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2005 - V ZB 25/05, DNotZ 2005, 840 f., juris Rn. 12 f.; vom 3. Februar 2011 - V ZB 54/10, BGHZ 188, 177 Rn. 8).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 25/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
    Nur der Schuldner kann nach der Freigabe des Grundstücks Adressat von nunmehr einzuleitenden Vollstreckungsmaßnahmen sein, weshalb eine Klauselumschreibung notwendig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2005 - V ZB 25/05, DNotZ 2005, 840 f., juris Rn. 12 f.; vom 3. Februar 2011 - V ZB 54/10, BGHZ 188, 177 Rn. 8).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14
    Die Freigabe erfolgt durch empfangsbedürftige unwiderrufliche Erklärung des Insolvenzverwalters gegenüber dem Schuldner (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1994 - XII ZR 53/93, BGHZ 127, 156, 163 juris Rn. 30).
  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer

    Hätte der Kläger allerdings - hierauf weist der Senat lediglich ergänzend hin - bereits vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Nutzung der Wohnung zu eigenen Zwecken zum Ausdruck gebracht, hätte dies zur Folge, dass er für die nach der Freigabe der Wohnung durch den Insolvenzverwalter begründeten Wohngeldschulden - nur um solche Verbindlichkeiten geht es hier - mit seinem sonstigen Vermögen ohne Beschränkungsmöglichkeit haften würde (vgl. allgemein zu den Folgen einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, NZI 2017, 910 Rn. 12; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05, juris Rn. 16, 18; vgl. speziell zur Freigabe einer Eigentumswohnung AG Halle, ZMR 2011, 999).
  • BGH, 22.05.2019 - VII ZB 87/17

    Urkundlicher Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Abtretung bei der Erteilung

    (1) Der Nachweis der Rechtsnachfolge durch öffentlich beglaubigte Urkunden ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft dieser Urkunden mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nachgerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 Rn. 15 m.w.N., MDR 2017, 1206).
  • BGH, 31.01.2024 - VII ZB 57/21

    Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei deren Bekanntmachung im Staatsanzeiger

    Der Nachweis ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - VII ZB 30/18 Rn. 17, BauR 2021, 853; Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 Rn. 15, MDR 2017, 1206).
  • BGH, 13.01.2021 - VII ZB 30/18

    Anbringung einer klarstellenden Klausel hinsichtlich der Gläubigerbezeichnung auf

    Zu den Anforderungen an den Nachweis der Namensänderung der Titelgläubigerin bei der "Beischreibung" eines Vollstreckungstitels (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, MDR 2017, 1206 und Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17, MDR 2019, 959).

    Zwar ist selbst der Nachweis einer Rechtsnachfolge gemäß § 727 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden bereits dann geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft dieser Urkunden mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 Rn. 15, MDR 2017, 1206; Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 28, MDR 2019, 959).

  • BGH, 20.11.2018 - II ZB 22/17

    Ausreichen des schlüssigen Vortrags des Beweisführers vor Vernehmung eines

    Dies stellt jedoch weder für den Übergang der Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, ZIP 2017, 1919 Rn. 9; OLG Dresden, SächsArch 13, 265; a.A. RGZ 53, 8, 10), noch für deren Wegfall nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder Freigabe durch den Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, ZIP 2017, 1919 Rn. 9; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 25/05, WM 2005, 1324, 1325 f.; Urteil vom 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, BB 1992, 1583, 1584) eine Rechtsnachfolge dar.

    Zwar wird eine analoge Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung, in denen die Rechtsnachfolge bzw. eine Stellung als Rechtsvorgänger eine Rolle spielt, auf den Insolvenzverwalter in Erwägung gezogen (analoge Anwendung des § 727 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, ZIP 2017, 1919 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 54/10, BGHZ 188, 177 Rn. 8; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 25/05, WM 2005, 1324, 1325 f.; für § 325 ZPO analog: MünchKommZPO/Gottwald, 5. Aufl., § 325 Rn. 25; HK-ZPO/Saenger, 7. Aufl., § 325 Rn. 13; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 325 Rn. 28; ablehnend für § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO: BGH, Urteil vom 7. Januar 2007 - II ZR 283/06, BGHZ 175, 86, Rn. 9; Urteil vom 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, BB 1992, 1583, 1584).

  • BGH, 13.01.2021 - VII ZB 32/18

    Antrag auf Anbringung einer klarstellenden Klausel hinsichtlich der

    Zwar ist selbst der Nachweis einer Rechtsnachfolge gemäß § 727 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden bereits dann geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft dieser Urkunden mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 Rn. 15, MDR 2017, 1206; Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 28, MDR 2019, 959).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2020 - 10 W 6/20

    Anforderungen an die Aktualität eines zum Nachweis der Rechtsnachfolge

    Dabei kann selbst ein indirekter Nachweis ausreichen: Denn nach allgemeinen Grundsätzen genügt es, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 30.08.2017 - VII ZB 23/14 -, MDR 2017, 1206 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 03.07.2018 - 12 Wx 57/17

    Grundbuchsache. Folge der Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch

    Insoweit hat der BGH mit Beschluss vom 30. August 2017 (BGH, MDR 2017, 1206) entschieden, dass, wenn sich - wie hier - aus einem Grundbuchauszug ergebe, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht sei, daraus der Schluss gezogen werden könne, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliege.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2023 - 7 W 94/22
    aa) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Nachweis der Rechtsnachfolge durch öffentlich beglaubigte Urkunden geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft dieser Urkunden mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 -, Rn. 15, juris; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - VII ZB 30/18 -, Rn. 17, juris).
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