Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2747
BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06 (https://dejure.org/2006,2747)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - VII ZB 32/06 (https://dejure.org/2006,2747)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - VII ZB 32/06 (https://dejure.org/2006,2747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung von Rechtsanwaltsgebühren; Begriff "derselben Angelegenheit" i.S.d. § 13 Abs. 2 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ; Einlegung von Berufungen bei verschiedenen Gerichten

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 13 Abs. 2
    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil beim Landgericht und danach beim Oberlandesgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühren bei doppelter Berufungseinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1000
  • MDR 2007, 558
  • NZBau 2007, 102 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 211 (Ls.)
  • BB 2007, 72 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 25.05.1994 - 8 W 110/94
    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06
    Nach einhelliger Auffassung liegt eine Angelegenheit auch dann vor, wenn gegen dasselbe Urteil vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von einer Partei mehrere gleichartige Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt werden, etwa weil Zweifel an der Zulässigkeit des zunächst eingelegten bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., MDR 1957, 305; OLG München, JurBüro 1978, 532; HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948; Riedel/Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 38 Rdn. 45).

    Ob anderes zu gelten hätte, wenn das erneute Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem das frühere bereits rechtskräftig verworfen worden ist (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948 f.; OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1544, 1545), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06
    Maßgebend ist insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrags (BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431).
  • BGH, 23.01.1957 - 6 StR 66/56
    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06
    Nach einhelliger Auffassung liegt eine Angelegenheit auch dann vor, wenn gegen dasselbe Urteil vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von einer Partei mehrere gleichartige Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt werden, etwa weil Zweifel an der Zulässigkeit des zunächst eingelegten bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., MDR 1957, 305; OLG München, JurBüro 1978, 532; HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948; Riedel/Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 38 Rdn. 45).
  • BGH, 26.11.2020 - V ZB 151/19

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Wohnungseigentumssache: Prozessuales Vorgehen

    Die durch die Anrufung des Landgerichts Stade entstandenen Kosten (vgl. allerdings zu den Rechtsanwaltsgebühren BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZB 32/06, NJW-RR 2007, 1000 Rn. 12 und zu den Gerichtsgebühren § 4 GKG) sind ebenso wie diejenigen des Rechtsbeschwerdeverfahrens Kosten des einheitlichen Verfahrens, über die mit der Hauptsache entschieden wird; ob diese Kosten der unterliegenden Partei zur Last fallen oder der obsiegenden, richtet sich gemäß § 91 ZPO danach, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966 - IV ZR 86/65, BGHZ 45, 380, 384; RGZ 102, 364, 366).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 17 E 1418/10

    Erinnerung eines beklagten Versorgungswerks gegen die Ablehnung der zusätzlichen

    vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZB 32/06 -, NJW-RR 2007, 1000 f. = juris Rdnr. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 -, NJW 2000, 2289 ff. = juris Rdnr. 20 - zum bis 30. Juni 2004 geltenden § 7 Abs. 2 BRAGO.
  • LG Landshut, 23.03.2010 - 2 Qs 326/09

    Kostenfestsetzung bei zwei Angelegenheiten

    Das gilt nach dem BGH (NJW-RR 2007, 1000) sogar dann, wenn nach Ablauf der Berufungsfrist, jedoch vor rechtskräftiger Entscheidung des Landgerichts, erneut beim OLG Berufung eingelegt wird, weil Zweifel an der Zulässigkeit der Berufungseinlegung beim Landgericht bestehen, und wenn sodann beide Berufungen als unzulässig verworfen werden.
  • KG, 12.11.2009 - 8 U 187/09

    Folgen mehrfacher Berufungseinlegung

    Die beiden Berufungen stellen eine Angelegenheit i. S. von § 15 Abs. 2 RVG dar (BGH, NJW-RR 2007, 1000).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht