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   BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07   

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https://dejure.org/2008,736
BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07 (https://dejure.org/2008,736)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2008 - VII ZB 32/07 (https://dejure.org/2008,736)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 (https://dejure.org/2008,736)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kontenpfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen des Ehemanns der Kontoinhaberin

  • Wolters Kluwer

    Pfändung von Unterhaltszahlungen eines Kindsvaters aufgrund einer Geldforderung; Aufhebung der Pfändung einer Unterhaltszahlung im Umfang des gemäß § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen; Beantragung von Vollstreckungsschutz bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsvollstreckungsschutz - Auszahlungsanspruch aus Girovertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollstreckungsschutz bei Eheleuten - unpfändbares Arbeitseinkommen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutz für Girokonto

  • Judicialis

    ZPO § 765 a; ; ZPO § 850 k

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a § 850k
    Pfändungsschutz bei Kontenpfändung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändung eines Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vollstreckungsschutz bei Pfändung in das gemeinsame Girokonto von Eheleuten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 765a, 850k
    Zum Vollstreckungsschutz bei Pfändung eines der Mitschuldnerin und Ehefrau zustehenden Auszahlungsanspruchs aus einem Girokontovertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vollstreckungsschutz bei Pfändung in das gemeinsame Girokonto von Eheleuten

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kontopfändung - Auch Ehegatte kann unpfändbares Arbeitseinkommen freistellen

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kontenpfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen des Ehemanns der Kontoinhaberin

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kontenpfändung; Pfändungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1678
  • ZIP 2008, 1200
  • MDR 2008, 823
  • FamRZ 2008, 1173
  • WM 2008, 930
  • Rpfleger 2008, 374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 56/06

    BGH erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07
    Eine Aufhebung der Pfändung im Umfang des gemäß § 850 c ZPO unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen kommt in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO hinsichtlich solcher Leistungen in Betracht, die auf ein bei einem Geldinstitut unterhaltenes Konto des Arbeitseinkommen erzielenden Schuldners überwiesen werden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 56/06, NJW 2007, 604).

    Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass bei der erforderlichen Interessenabwägung im Einzelfall auch die in den gesetzlichen Pfändungsschutzbestimmungen zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertungen zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 56/06, NJW 2007, 604).

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07
    § 850 k ZPO ist nicht entsprechend anwendbar, wenn das Arbeitseinkommen auf Weisung des Arbeitsnehmers auf ein Konto eines Dritten überwiesen wird, und der Gläubiger entweder den Anspruch des Berechtigten gegen den Kontoinhaber auf Auskehrung des betreffenden Betrages oder den Auszahlungsanspruch des Dritten gegen die kontoführende Bank pfändet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07, NJW 2007, 2703 = MDR 2007, 1217; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850 k Rdn. 5; Schuschke/Walker, ZPO, 3. Aufl., § 850 k Rdn. 3; LG Berlin, Rpfleger 1992, 128, 129).

    Es gelten insoweit entsprechende Überlegungen, wie sie der Senat im Beschluss vom 4. Juli 2007 (aaO) für den Fall angestellt hat, dass eine für den Schuldner bestimmte Sozialleistung auf das Bankkonto eines Dritten überwiesen wurde und der Gläubiger den Anspruch des Berechtigten gegen den Dritten gepfändet hat.

  • LG Berlin, 14.10.1991 - 81 T 662/91
    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07
    § 850 k ZPO ist nicht entsprechend anwendbar, wenn das Arbeitseinkommen auf Weisung des Arbeitsnehmers auf ein Konto eines Dritten überwiesen wird, und der Gläubiger entweder den Anspruch des Berechtigten gegen den Kontoinhaber auf Auskehrung des betreffenden Betrages oder den Auszahlungsanspruch des Dritten gegen die kontoführende Bank pfändet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07, NJW 2007, 2703 = MDR 2007, 1217; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850 k Rdn. 5; Schuschke/Walker, ZPO, 3. Aufl., § 850 k Rdn. 3; LG Berlin, Rpfleger 1992, 128, 129).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15

    Kein Pfändungsschutz für auf Weisung des Schuldners auf ein Konto eines Dritten

    Pfände der Gläubiger den einem Schuldner zustehenden Auszahlungsanspruch aus dem Girokontovertrag gegen seinen Ehepartner als Drittschuldner, könne der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs unter den Voraussetzungen des § 765a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Schuldners oder diesem zustehenden Sozialleistungen herrühre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 ).

    § 850k ZPO ist auch nicht entsprechend anwendbar, wenn das Arbeitseinkommen des Schuldners - wie hier - auf dessen Weisung auf ein Konto eines Dritten (hier der Beklagten) überwiesen wird, und der Gläubiger (die Beschwerdeführerin) entweder den Anspruch des Berechtigten (des Schuldners) gegen den Kontoinhaber (die Beklagte) auf Auskehrung des betreffenden Betrages oder den Auszahlungsanspruch des Dritten (der Beklagten) gegen die kontoführende Bank pfändet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 m.w.N.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 m.w.N.).

    Gleiches gilt entsprechend bei der Pfändung des Kontos eines Ehegatten hinsichtlich des unpfändbaren Teils des auf dieses Konto überwiesenen Arbeitseinkommens des nicht schuldenden Ehegatten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 41/08

    Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen

    Die von ihm in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Senats vom 4. Juli 2007 (VII ZB 15/07, NJW 2007, 2703) und 27. März 2008 (VII ZB 32/07, NJW 2008, 1678) betreffen Fallkonstellationen, in denen der Gläubiger durch Pfändung eines Auszahlungsanspruchs des Schuldners gegen den Drittschuldner Zugriff auf nicht der Pfändung unterliegende Geldleistungen nimmt, die der Drittschuldner für den Schuldner in Empfang genommen hat.
  • LG Wuppertal, 14.07.2008 - 6 T 572/08

    Abwendung einer Pfändung durch Pfändungsschutzantrag; Pfändung eines gemeinsam

    Entgegen der Fallgestaltung der Entscheidung BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 (Rechtspfleger 2008, S. 374) - sei vorliegend die Ehefrau des Schuldners nicht Mitschuldnerin, so dass sich der Schuldner auf die vorgenannte Entscheidung nicht berufen dürfe.

    Denn würde die Ehefrau des Schuldners ein eigenes Konto führen, so könnte die Gläubigerin auf das Arbeitseinkommen der Ehefrau nicht zugreifen (vgl. BGH, Rpfleger 2008, S. 374; NJW 2007, S. 2703).

    So hat der BGH in seiner Entscheidung vom 27. März 2008 (Rpfleger 2008, S. 374) ausgesprochen, dass die Schuldnerin Vollstreckungsschutz wegen Arbeitseinkommens ihres Ehemanns in Anspruch nehmen darf.

  • LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15

    Pfändungsschutzkonto: Vollstreckungsschutz bezüglich Gelder Dritter

    Soweit der BGH in einer Entscheidung vom 27.3.2008 (VII ZB 32/07) Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO in einem Fall gewährt hat, in dem Geld auf dem Konto einer Schuldnerin gepfändet wurde, das ihrem Ehemann und Mitschuldner zustand und das aus Arbeitseinkommen resultierte, liegt eine solche Konstellation hier nicht vor.
  • LG Braunschweig, 03.11.2014 - 8 Qs 197/14

    Vollstreckungsschutz für gezahlten Vorschuss auf Witwenrente

    Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass bei der erforderlichen Interessenabwägung im Einzelfall auch die in den gesetzlichen Pfändungsschutzbestimmungen zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertungen zu berücksichtigen sind (BGH, Beschl. vom 27.03.2008, VII ZB 32/07, Rn.11, zitiert nach juris).
  • LG Wuppertal, 31.08.2010 - 17 O 37/10

    Umfang des Pfändungsschutzes nach § 850k Zivilprozessordung ( ZPO ) im Falle der

    Der Pfändungsschutz gemäß § 850 k ZPO greift im Falle der Überweisung von wiederkehrenden Einkünften auf das Konto des Ehegatten nicht (BGH NJW 88, 709; MDR 08, 823).
  • AG Hannover, 06.06.2008 - 705 M 55427/08

    Vollstreckungsschutz bei einer Kontopfändung bzgl. der Gelder Dritter

    7 Der Hinweis des Verfahrensbevollmächtigten vom 02.06.2008 auf den Beschluss des BGH vom 27.03.2008 - VII ZB 32/07 - (NJW 2008, 1678) führt zu keiner anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage und ist mit dem hier zu entscheidenden Fallkonstellation auch nicht identisch.
  • AG Brilon, 11.12.2015 - 5 M 1134/15

    Pfändung des Guthabens eines Schuldners auf dem Konto i.R.v. Renteneinkünften des

    Unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches Gemeinschaftskonto (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 13. Auflage, Rd-Nr. 166 n) oder um das alleinige Konto des Schuldners handelt, auf welches die Einkünfte eingehen ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.03.2008, VII ZB 32/07 anzuwenden.
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