Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44468
BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14 (https://dejure.org/2016,44468)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - VII ZB 35/14 (https://dejure.org/2016,44468)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14 (https://dejure.org/2016,44468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Prüfpflicht hinsichtlich der Funktionstauglichkeit des Telefaxgerätes

  • IWW

    § 238 Abs. 2 Satz 1, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz ZPO, § 233 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Ohne Anlass muss Anwalt Faxgerät nicht auf Funktionsfähigkeit prüfen

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Ohne Anlass muss Anwalt Faxgerät nicht auf Funktionsfähigkeit prüfen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Prüfpflicht hinsichtlich der Funktionstauglichkeit des Telefaxgerätes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages

  • rechtsportal.de

    ZPO § 236 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Faxgerät muss nicht ständig auf Funktionsfähigkeit hin überprüft werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristablauf - und der Ausfall des Telefaxes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Folgen einer missglückten Telefaxübermittlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überprüfung des Telefaxgeräts

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Faxgerät ständig auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft werden? (IMR 2017, 38)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Faxgerät ständig auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft werden? (IBR 2017, 58)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 253
  • AnwBl 2017, 331
  • AnwBl Online 2017, 157
  • ZfBR 2017, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 28/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verzögerung der Briefzustellung durch

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14
    Das verletzt die Beklagte in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, NJW-RR 2008, 446 f., juris Rn. 9.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011  VII ZB 28/10, NJW-RR 2011, 790 Rn. 3).
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14
    Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden hat, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006  XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14
    Das verletzt die Beklagte in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, NJW-RR 2008, 446 f., juris Rn. 9.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011  VII ZB 28/10, NJW-RR 2011, 790 Rn. 3).
  • BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19

    Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, juris Rn. 9; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 Rn. 8, NJW-RR 2019, 500; Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14 Rn. 8, NJW-RR 2017, 253; Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 28/10 Rn. 3, NJW-RR 2011, 790).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23

    Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion

    Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des technischen Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - VII ZB 35/14 - juris Rn. 13; Beschl. v. 18.02.2020, a.a.O. Rn. 12; je zum Telefax).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Hat der Bevollmächtigte Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes zu zweifeln, darf er sich, wenn er sich gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, ungeachtet der Frage, worauf die Störung beruht, nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.2018, 2 LA 1176/17, juris Rn. 3; allgemein zur Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei gegebenem Anlass: BGH, Beschl. v. 29.6.2017, I ZB 111/16, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 13; Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10 f.).

    Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass ein Rechtsanwalt, der - wie der Bevollmächtigte des Klägers - eine Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden hat, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 12; Beschl. v. 9.5.2006, XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637, juris Rn. 8, m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare

    Allerdings hat ein Prozessbevollmächtigter, der eine Frist bis zum Ablauf des letzten Tages ausnutzt, erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14, ZfBR 2017, 144 Rn. 12).
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch

    Ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat nämlich wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - ZfBR 2017, 144 Rn. 12).
  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105; vgl. auch zur Pflicht des Rechtsanwalts, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen BGH 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - Rn. 12; 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN) .
  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105; vgl. auch zur Pflicht des Rechtsanwalts, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen BGH 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - Rn. 12; 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN) .
  • BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19

    Anspruch auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen;

    Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des Telefax-Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253 Rn. 13).
  • ArbG Hamburg, 11.04.2017 - 21 Ca 288/16

    Einspruch gegen Versäumnisurteil - Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer

    Hinzu kommt, dass die Nutzung eines Telefaxgerätes wiederum Überwachungshandlungen des Nutzers erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZB 17/16; BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZB 35/14).
  • LG Bochum, 29.12.2021 - 10 S 23/21
    Dabei liegt das Risiko eines verspäteten Eingangs bei der im Übrigen nicht zu beanstandenden Ausschöpfung einer Frist bei demjenigen, der die Frist zu wahren hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZB 35/14 juris Rn. 12); dies jedenfalls vorbehaltlich einer hier ausdrücklich nicht begehrten Wiedereinsetzungsprüfung im Hinblick darauf, ob die Fristversäumnis im Einzelfall ggf. unverschuldet sein mag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht