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   BGH, 17.09.1987 - VII ZB 5/87   

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https://dejure.org/1987,9134
BGH, 17.09.1987 - VII ZB 5/87 (https://dejure.org/1987,9134)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - VII ZB 5/87 (https://dejure.org/1987,9134)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - VII ZB 5/87 (https://dejure.org/1987,9134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Im Rahmen dieser gesteigerten Sorgfaltsanforderungen hat der BGH eine unvorhergesehene Reifenpanne (BGH VersR 1988, 249) und Verzögerungen durch ein den eigenen Wagen blockierendes, verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug (BGH NJW 1989, 2393) als Umstände gewertet, die eine Fristversäumung entschuldigen können, nicht aber eine erheblich nachgehende Uhr, da sich ein Rechtsanwalt in solch einer Situation nicht allein auf den genauen Gang seiner eigenen Armbanduhr verlassen dürfe (BGH VersR 1985, 477, 478).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung

    Diese geht aber nicht so weit, daß die Partei bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter auch damit rechnen muß, beim persönlichen Überbringen eines fristgebundenen Schriftsatzes durch unvorhersehbare Ereignisse an der rechtzeitigen Einreichung gehindert zu werden; auf Unvorhersehbares kann man sich nicht einstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.9.1987 - VII ZB 5/87, VersR 1988, 249 für den Fall einer Reifenpanne; Beschl. v. 2.2.1989 - I ZB 19/88, NJW 1989, 2393 für den Fall einer Behinderung des Pkws des Prozeßbevollmächtigten durch ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 4 U 111/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die den Bevollmächtigten an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, kann das Verschulden ausgeschlossen sein (vgl. BGH VersR 1988, 249; BGH NJW 1989, 2393; BGH NJW-RR 1990, 379).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88

    Erforderliche Sorgfalt bei Hinausgezögerung der Einlegung der Berufung bis zum

    Diese geht aber nicht so weit, daß die Partei bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter auch damit rechnen muß, beim persönlichen Überbringen durch unvorhersehbare Behinderungen an der rechtzeitigen Einreichung gehindert zu werden; auf Unvorhersehbares kann man sich nicht einstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.9.1987 - VII ZB 5/87, VersR 1988, 249 für den Fall einer Reifenpanne).
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